Welche Miete bezahlt das Jobcenter bei Hartz 4?

Nach deutscher Rechtslage hat jeder Hilfsbedürftige mit Hartz 4 einen Anspruch auf Sozialhilfe (Arbeitslosengeld) und eine Kostenübernahme einer geeigneten Wohnung durch das Jobcenter. Die Kosten für Unterkunft und Heizung (kurz: KdU) werden in angemessener Höhe übernommen.

Aber: „Welche Miete ist bei Hartz 4 angemessen?“, und „Welche Nebenkosten und Betriebskosten müssen Leistungsempfänger von Hartz 4 bezahlen?“. Diese Fragen klären wir im folgenden Artikel.

Das Jobcenter kommt für die Miete von Hartz-4-Empfängern auf. In welcher Höhe die Mietkosten für eine Hartz 4 Wohnung angemessen ist, wird in jeder Stadt unterschiedlich bewertet. Das Jobcenter übernimmt die Mietkosten nur bis zu einem Maximalbetrag. Mietkosten über den Maximalbetrag hinaus muss der Hartz 4 Empfänger aus seinem Regelsatz aufbringen.

Hartz 4 Miete

Miethöhe und Kosten für Nebenkosten. Zu diesem Maximalbetrag übernimmt das Jobcenter die Mietkosten

Hartz 4 Wohnungsgröße: Wie groß darf die Wohnung sein?

Hilfsbedürftige Personen und Haushalte haben nach dem deutschen Fürsorgerecht einen Anspruch eine angemessene Wohnung vom Jobcenter bezahlt zu bekommen. Aber was ist überhaupt eine angemessene Wohnungsgröße? Die Antwort führt wegen der unterschiedlichen Auslegung immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Leistungsempfänger von ALG II und dem Jobcenter. Das Jobcenter möchte natürlich möglichst auch kleinere 1-Zimmer-Wohnungen mit 30 Quadratmeter an Leistungsberechtigte vergeben. Das ist nämlich deutlich günstiger. Je nach Wohnungsmarktsituation ist die Vorgehensweise und der ausgeübte Druck eine möglichst kleine Wohnung zu nehmen auf Leistungsempfänger unterschiedlich.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Jobcenter die folgenden Wohnungsgrößen als angemessenen erachten, soweit die Wohnkosten nicht deutlich über den Richtlinien der Gemeinden liegen.

PersonenanzahlWohnungsgröße
Alleinstehende50 m²
2-Personen65 m²
3-Personen80 m²
4-Personen95 m²
5-Personen110 m²
jede weitere Person+15 m²

Lesenswert: Hartz 4 Wohnung: Welche Mietwohnung ist angemessen?

Hartz 4 Miete: Welche Mietkosten sind angemessen?

Eine pauschale Angabe, welche Kaltmiete bei Hartz 4 angemessen, ist nicht möglich. Jede Region in Deutschland ist unterschiedlich und deswegen hat jede Stadt eigene Richtlinien für die Bewertung von angemessenen Mietkosten.

Angemessene Mietkosten mit Hartz 4: Die Höhe der angemessenen monatlichen Mietkosten hängt von der Anzahl der Personen, Quadratmeteranzahl der Wohnung und dem Preis pro Quadratmeter ab.

Diese Kosten übernimmt das Jobcenter in Berlin
In Berlin werden auch die vergleichsweise hohen Mieten vom Jobcenter übernommen. Der Mietspiegel ist ein guter Indikator, welche Quadratmeterpreise das Amt übernimmt.

Weil die Mietobergrenzen von deinem Wohnort und dem jeweiligen Mietspiegel abhängen, können wir dir keine verlässlichen Informationen zu den maximalen Mietkosten für Hartz 4 nennen. In der unten stehenden Tabelle findest du beispielhaft die Mietobergrenze für die Stadt Köln. In vielen Städten von Deutschland, wie zum Beispiel Duisburg, Essen, Dortmund oder auch Bremen sind die Mietobergrenzen oft niedriger. Dagegen werden in München, Berlin und Hamburg deutlich höhere Mietkosten vom Jobcenter bezahlt.

Mietobergrenze mit Hartz 4

Folgende Mietkosten gelten für eine Großstadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Jobcenter in ländlichen Regionen und Städte mit einem weniger angespannten Immobilienmarkt gewähren auch eine niedrigere Mietobergrenze mit Hartz.

PersonenWohnungsgrößeKaltmiete
1  50 m² 633 Euro
2  65 m² 767 Euro
3  80 m² 913 Euro
4  95 m² 1065 Euro
5110 m² 1217 Euro

Eine detaillierte Übersicht über die geltenden Richtlinien zur Hartz 4 Unterkunft, Heizung, Warmwasser und Wohnraumsicherung für deine Stadt oder Gemeinde kannst du auch auf der Homepage von Harald Thome (Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht) nachlesen.

Härtefall: Mehrbedarf für eine größere Wohnung

Im Rahmen einer Härtefallprüfung durch das Jobcenter kann auch eine größere und teurere Wohnung vom Jobcenter genehmigt werden. Allerdings geht bei einem Mehrbedarf bei Härtefallentscheidungen vom Jobcenter immer eine Einzelfallprüfung voraus. Ein Antrag auf eine Härtefallprüfung für mehr Wohnraum kannst du formlos an das Jobcenter versenden.

Im Allgemeinen liegt ein Härtefall mit Mehrbedarf vor, bei:

  • Schwangerschaft
  • Senioren, über 60 Jahre
  • Alleinerziehenden
  • Nähe zu sozialen Einrichtungen (Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen und Kindertagesstätte)
  • Bleiberecht durch eine sehr lange Wohndauer (mindestens 15 Jahre)
  • Alternativlosigkeit am Immobilienmarkt

Mehr zum Thema: Angemessenen Wohnkosten für Hartz-4-Empfänger – Mietstufen pro Wohnort.

Hartz 4 Miete senken: Das kannst du tun.

Einen Umzug vermeiden und die Mietkosten senken.

Ein wesentlicher Teil der Hartz 4 Leistungen, die das Jobcenter übernimmt, sind die Kosten für die Miete. Leider kommt es nicht selten vor, dass nicht die volle Miete vom Jobcenter übernommen wird und deswegen Leistungsempfänger von ALG II dazu aufgefordert werden, die Miete auf eine angemessene Höhe zu reduzieren.

Betroffene erhalten einen Brief vom Jobcenter und werden aufgefordert die Miete zu reduzieren. In dem folgenden Abschnitt erklären wir Hilfsbedürftigen, was das Kostensenkungsverfahren ist, was du tun kannst, um die Miete zu senken und wie und wann du Widerspruch einlegen kannst.

Betroffene erhalten einen Brief vom Jobcenter und werden aufgefordert die Miete zu reduzieren. In dem folgenden Abschnitt erklären wir Hilfsbedürftigen, was das Kostensenkungsverfahren ist, was du tun kannst, um die Miete zu senken und wie und wann du Widerspruch einlegen kannst.

Hartz 4 Miete: Kostensenkungsaufforderung vom Jobcenter

Stellt das Jobcenter fest, dass die Mietkosten für deine Hartz 4 Wohnung zu hoch sind, also nicht angemessen sind, dann ist das Jobcenter laut Gesetz dazu verpflichtet dies auch unverzüglich dem Betroffenen mitzuteilen.

Der Brief mit Kostensenkungsaufforderung vom Jobcenter ist vorerst nur ein Hinweis mit Aufklärungs- und Warnfunktion für den Hartz 4 Empfänger. Das Jobcenter ist zu dieser Mitteilung gesetzlich verpflichtet.

Mit dem offiziellen Brief, der Kostensenkungsaufforderung, leitet das Jobcenter das Kostensenkungsverfahren ein. Bei dem Informationsschreiben handelt es sich um keinen offiziellen Verwaltungsakt mit einer direkten Handlungsaufforderung. Es geht dem Jobcenter vielmehr darum, dass der Hartz-4-Empfänger die Kosten für Unterkunft und Heizung mittelfristig auf eine angemessene Höhe senkt.

Auszug aus dem Gesetzestext zum Kostensenkungsverfahren: (§ 22 Absatz 1 SGB II, Bedarfe für Unterkunft und Heizung)

“Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.”

Unser Tipp: Du solltest dich nach dem Erhalt einer Kostensenkungsverfahren dennoch nicht zurücklehnen und aktiv versuchen die Mietkosten zu senken. Im schlimmsten Fall kannst du einen späteren Hartz 4 Umzug vermeiden.

Hartz 4 Miete senken: Das kannst du tun.

Bei einem Kostensenkungsverfahren bleibt es dem Hartz-IV-Empfänger frei gestellt, wie er die Kosten für Unterkunft und Heizung senkt. Als erste und einfachste Maßnahme wird das Jobcenter einen Umzug in eine günstigere Wohnung auffordern.

  • Heizkosten senken
  • Umzug in eine günstigere Wohnung
  • Mieterhöhungen vermeiden
  • Gespräch mit dem Vermieter suchen
  • Untervermietung
  • Mietminderung, wegen einem Mangel an der Wohnung
  • Antrag auf Unzumutbarkeit der Kostensenkung

Heizkosten senken

Heizkosten sind ein Teil der Mietkosten, die durch das Jobcenter übernommen werden. Die Heizkosten werden in der Regel nach deinem Verbrauch bezahlt. Du kannst die Mietkosten schnell verringern, wenn du zu einem günstigen Strom- oder Gasanbieter wechselst. Besonders Kunden in der Grundversorgung können so mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Die Kosteneinsparung kannst du dem Jobcenter mitteilen und so darauf verweisen, dass du bereits die ersten Schritte zur Senkung der Mietkosten unternommen hast.

Umzug in eine günstigere Wohnung

Eine andere Möglichkeit für Hartz 4 Empfänger ist die Wohnungssuche. Bist du zum Beispiel sowieso nicht zufrieden mit deiner Wohnung, dann bietet es sich vielleicht an einen neuen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und eine neue Sozialwohnung zu finden. Sozialwohnungen sind geeignet als Hartz 4 Wohnung, weil die Wohnungen vom Staat gefördert sind und deswegen besonders günstig sind. Mit etwas Glück können Leistungsempfänger von ALG II mit dem Wohnberechtigungsschein, dann eine Neubauwohnung oder modernisierte Altbauwohnung in den bevorzugten Wohnlagen ergattern.

Mietpreiserhöhungen vermeiden

Das Jobcenter erhöht beinahe jährlich die Mietobergrenzen. Das bedeutet, dass das Jobcenter von jährlicher Mietpreissteigerung ausgeht. Besonders in angespannten Immobilienmärkten ist das auch richtig. Vermieter werden deshalb auch versuchen jährlich die Miete zu erhöhen. Wenn die Wohnung droht zu teuer zu werden solltest du versuchen eine Mietpreiserhöhung vom Vermieter abzuwenden.

Im ersten Schritt solltest du versuchen die Mieterhöhung mit deinem Vermieter zu besprechen. Oft haben Vermieter nämlich auch kein Interesse an einer Neuvermietung. Das bedeutet nämlich oft mit Stress auch für Vermieter verbunden. Sollte der Vermieter trotzdem auf die Erhöhung der Miete bestehen, dann kannst du folgende Gründe für eine Ablehnung der Mieterhöhung nennen:

  • nicht eingehalte Jahressperrfrist
  • nicht eingehaltene Kappungsgrenze
  • Unrechtmäßigkeit
  • bereits vorhandene Staffelmiete
  • unzulässige Umlage einer Modernisierung
  • Fehler in der Form (Formalien-Fehler)

Die Jahressperrfrist besagt, dass Vermieter nur alle 12 Monate die Miete anheben dürfen. Ebenso darf nach der Kappungsgrenze die Mietpreiserhöhung der letzten 3 Jahre maximal 20 % betragen haben. Unrechtmäßig ist eine Mietpreiserhöhung auch dann, wenn dir nicht ausreichend Zeit für zur Annahme oder Ablehnung der Mietpreiserhöhung gewährt wurde. Auch bei bereits vereinbarten Staffelmieten ist eine außerordentliche Erhöhung seitens des Vermieter nicht mehr möglich. Häufig versuchen Vermieter auch Modernisierungen auf die Mieter abzuwälzen. Nicht alle Modernisierungen führen zu einer Erhöhung der Miete. Das betrifft vor allem Kosten für Reparatur- und Instandhaltung. Unzulässig sind auch Mietpreiserhöhungen, welche nur mündlich ausgesprochen sind oder nicht begründet werden (Fehler in der Form).

Gespräch mit dem Vermieter suchen

Was nützt es dem Vermieter, wenn ein verlässlicher Mieter auszieht? Besonders bei privaten Vermietern solltest du das offene Gespräch suchen und deine Situation erklären. Vielleicht kann dir ein teil der Miete erstattet werden, wenn du unentgeltlich dich zum Beispiel verpflichtest, die Mülltonnen zur Straße zu tragen? Sei erfinderisch und suche das direkte Gespräch mit deinem Vermieter, um deine Mietkosten zu senken.

Untervermietung

Du hast vielleicht wegen dem Auszug eines Kindes oder Partners ein Zimmer zuviel und du willst nicht ausziehen? Dann könnte eine Untervermietung für dich die Lösung sein. Dadurch kannst du direkt einen Teil der Mietkosten einsparen.

Mietminderung

Schimmelbefall, Baulärm oder defekte Heizung? Im Internet kannst du viele Tipps zur Mietminderung finden. Liegt ein Mangel an der Mietwohnung vor, hast du auch als Hartz 4 Empfänger die Möglichkeit die Miete zu kürzen. Besonders wenn ein Zwangsumzug vom Jobcenter wegen der hohen Miete angedroht wird, kann die Mietminderung aufgrund eines Mangels ein Ausweg aus dieser Situation für dich sein.

Unzumutbarkeit der Kostensenkung

Unzumutbar ist ein Umzug und der Versuch einer Kostensenkung für Hartz 4 Empfänger, dann wenn Menschen aufgrund von Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder aus sonstigen gesundheitlichen Gründen auf eine besondere Umgebung, Infrastruktur oder ein spezielles soziales Umfeld (Nachbarn, Familie, Freunde) angewiesen sind. Unter diesen Umständen darf das Jobcenter keine Zahlungen wegen einer zu hohen Miete anordnen.

Keine Mietsenkung möglich

Falls es keine Möglichkeit gibt die Mietkosten zu senken, dann solltest du dem Jobcenter zu verstehen geben, dass du dich bereits um eine andere Wohnung bemüht hast. Das kannst du zum Beispiel mithilfe von durchgeführten Wohnungsbesichtigungen oder mit einer Suchanzeige auf einem Immobilienportal belegen. Mit einer professionellen Suchanzeige kannst du dich von Vermietern anschreiben lassen und gleichzeitig dem Jobcenter nachweisen, dass du die Wohnungssuche ernsthaft versuchst. Dann kann der Sachbearbeiter auch gegebenenfalls entscheiden, dass eine Kostenübernahme für deine jetzige Wohnung vorläufig weiter gezahlt wird.

Widerspruch einlegen gegen Kostensenkungsaufforderung

Bei der Kostensenkungsaufforderung handelt es sich um ein Informationsschreiben. Ein Widerspruch oder andere Rechtsmittel sind in der Regel nicht notwendig.

Die Aufforderung die Miete zu kürzen entsteht aus einer generellen Annahme seitens des Jobcenters, dass die Mietkosten die normalen Leistungen im Rahmen des ALG II übersteigen. Die eigentliche Prüfung, ob Zwangsmaßnahmen, wie ein Umzug oder der Hartz-4-Regelsatz gekürzt wird, erfolgt erst nach 6 Monaten. Deswegen ist ein Widerspruch oder eine Klage gegen das allgemeine “Feststellungsinteresse” vom Jobcenter nicht zielführend. Rechtsmittel solltest du erst berücksichtigen so weit eine tatsächliche Vollstreckung vom Jobcenter (Hartz-4-Regelsatzkürzung, Umzug oder ähnliches) angekündigt wird.

Hartz 4 Zwangsumzug wegen Mietkosten: Wer zahlt den Umzug?

Ein Zwangsumzug bei Hartz 4 (ALG 2) gibt es nicht. Auch wenn der Begriff gerne verwendet wird, besteht zu keinem Zeitpunkt seitens des Jobcenters einem Empfänger von Hartz 4 zu einem Umzug zu zwingen.

Was aber stimmt am Zwangsumzug durch das Jobcenter?

Mit einem Kostensenkungsverfahren hat jedoch das Jobcenter die Möglichkeit festzustellen, dass die Hartz 4 Miete für die Hartz 4 Wohnung zu hoch ist. Üblicherweise werden Hartz 4 Empfänger mit einem Brief vom Jobcenter aufgefordert die Mietkosten nach § 22 I SGB II innerhalb von 6 Monaten zu 6. Erst nach 6 Monaten prüft das Jobcenter, ob Zwangsmaßnahmen, wie z.B. die Kürzung des Hartz 4 Regelsatzes vorgenommen werden können. Kann der Hartz 4 keine Mietkostensenkung nachweisen, dann könnte der Regelsatz, um den Betrag der zu viel beanspruchten Miete reduziert werden.

Da der Hartz 4 Regelsatz sowieso nur für das Nötigste reicht, sehen viele Hartz 4 Empfänger in dieser Vorgehensweise sich einen Zwangsumzug durch das Jobcenter ausgesetzt.

Wichtig zu wissen beim Zwangsumzug: Die Umzugskosten bei Hartz 4 werden nach Antrag im Voraus gezahlt. Mit diesem Antrag muss die ARGE im Zuge des Zwangsumzugs bei Hartz 4 alle Kosten übernehmen, die zu den Kosten für Wohnungsbesichtigungen, Telefongesprächen mit potenziellen Vermietern, Versand-Porto, Kopien, Immobilienzeitungen, ein Schreibbüro und selbst aufgegebene Suchanzeigen gehören.

Bei einer nachgewiesenen Beeinträchtigung, Krankheit oder Behinderung bezahlt das Jobcenter auch die Beauftragung eines professionellen Umzugsunternehmens. Dafür musst du drei unverbindliche Angebote von Umzugsunternehmen einholen und dem Jobcenter zur Prüfung vorlegen.

Hartz 4 Nebenkosten: Diese Betriebskosten bezahlt das Jobcenter

Das Jobcenter übernimmt nach dem Fürsorgerecht die Kosten für Unterkunft und Heizung, dazu gehören auch die Nebenkosten.

Die Nebenkostenabrechnung wird als Vorauszahlung mit der Miete zusammen vom Jobcenter bezahlt. Am Jahresende erhältst du von deinem Vermieter eine Jahresendabrechnung. Daraus ergibt sich dann eine Nachzahlung, falls die tatsächlichen Kosten für die Nebenkosten höher als veranschlagt waren. Aber auch eine Rückerstattung ist möglich, wenn der Verbrauch gesenkt wurde und so Kosten gespart wurden. Zu den Nebenkosten gehören

  • Kaltmiete
  • Heizkosten (sowie Heiznebenkosten)
  • Betriebskosten

Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören u.a. folgende Unterpositionen:

  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Personen- oder Lastenaufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung
  • Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Gemeinschaftlichen Waschanlagen
  • Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss

Hartz 4 Nebenkostennachzahlung abgelehnt: Ablehnungsbescheid von Jobcenter erhalten

Sind die Nebenkosten am Jahresende höher als die Summe aller Vorauszahlungen, sind Mieter verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Bei Hartz 4 übernimmt diese Aufgabe das Jobcenter im Rahmen der (KdU).

Bei einer Nachzahlung, die auf einen deutlich höheren Verbrauch oder Kosten zum Vorjahr schließen lassen, kann das Jobcenter eine Übernahme der Mehrkosten ablehnen. Dies passiert aber immer erst nach Einzelfallprüfung. Sollten höhere Kosten im Laufe des Jahres entstanden sein, dann prüft das Amt, ob die höheren Kosten trotzdem angemessen sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Grundsteuer, Müllabfuhr, Abwassergebühren oder andere verbrauchsunabhängige Kosten gestiegen sind.

Sind die verbrauchsunabhängigen Kosten gestiegen, dann wird das Jobcenter sehr wahrscheinlich die Mehrkosten bzw. die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung anstandslos bezahlen. Mit mehr Rückfragen solltest du rechnen, wenn die verbrauchsabhängigen Kosten gestiegen sind. Aber hier solltest du auch keine Panik haben. Eine Erklärung könnte z.B. Schwangerschaft, Kind, Pflege oder sonstige Gründe sein, wieso du mehr Kosten für Heizung und Warmwasser benötigt hast.

Häufig gestellte Fragen zur Hartz 4 Miete

Wieviel Miete zahlt das Jobcenter?

Das Amt (ARGE) zahlt eine Hartz 4 Wohnung bis zu einem Maximalbetrag, welcher sich an den ortsüblichen Mietspiegel orientiert. Die Bemessung für die Mietobergrenze für Hartz 4 Wohnungen ist je nach Wohnort unterschiedlich geregelt.
Mehr erfahren zur Mietobergrenze für die Hartz 4 Miete.

Wie viel darf die Wohnung kosten bei Hartz 4?

Die angemessenen Mietkosten mit Hartz 4 richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto teurer darf die Wohnung sein. Ein guter Indikator für die Mietobergrenze ist der untere Bereich des ortsüblichen Mietspiegels. Die Kosten für eine Wohnung im unteren Wohnsegment werden in der Regel anstandslos vom Jobcenter übernommen.
Mehr Informationen zu der Kostenübernahme von der Hartz 4 Miete.

Wie viel Miete zahlt das Jobcenter?

Die Höhe der Mietkosten, die vom Jobcenter übernommen wird, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Ein guter Richtwert ist die geltende Mietstufe nach WoGG. Viele Sachbearbeiter vom Jobcenter richten sich nach diesen Vorgaben.
So viel Miete übernimmt das Jobcenter. Jetzt zur Übersicht der Mietstufen

Wie kann ich die Miete mit Hartz 4 senken?

Hartz 4 Empfänger, die eine Kostensenkungsaufforderung vom Jobcenter erhalten haben, sollten ihre Miete mittelfristig kürzen. Eine Lösung könnte ein Wohnungswechsel mit Umzug, Mietminderung, Untermietung oder andere Tricks sein.
Mehr Tipps und Tricks, um die Hartz 4 Miete nach einer Kostensenkungsaufforderung zu mindern.

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