Sozialwohnungen: einfach inserieren und vermieten

Du möchtest deine Wohnung als Sozialwohnung vermieten? Dann bist du hier genau richtig. WBS-Wohnung.de ist Immobilienbörse für bezahlbare Mietwohnungen und Sozialwohnungen.

WBS-Wohnung.de ist das Immobilienportal für Wohnungssuchende auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung. Wir vermitteln seit mehreren Jahren erfolgreich Mietwohnungen für private und gewerbliche Anbieter mit einer sozialen Verantwortung.

Wer kann auf WBS-Wohnung.de inserieren?

WBS-Wohnung.de gehört zu den führenden Immobilienportalen für günstige Mietwohnungen im deutschsprachigen Raum und richtet sich vornehmlich an kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Gewerbliche Anbieter können ein individuelles Angebot über info@wbs-wohnung.de anfragen. Gerne besprechen wir die automatische Anbindung ganz nach ihren Vorstellungen.

Die Vorteile im Überblick

  • Inserat mit hoher Reichweite
  • Direkter Kontakt zu Wohnungssuchen in der Region
  • Mietangebote richten sich an Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen
  • Gesammelte Mieteranfragen, Häufigkeit nach Absprache
  • Keine nervige Werbung

Sozialwohnung vermieten

Sozialwohnungen-vermieten

Was man bei der Vermietung von Sozialwohnungen beachten sollte.

Sozialwohnungen sind staatlich geförderte Mietwohnungen. Die Gesetzesgrundlage für den sozialen Wohnungsbau wird im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt. Bauherren, die eine Förderung aus diesem Wohnungsbauprogramm erhalten haben verpflichten, sich im Gegenzug dazu, ihre Wohnung für einen bestimmten Zeitraum besonders günstig an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten.

Einen Wohnberechtigungsschein können Empfänger von Transferleistungen (Hartz 4) bekommen Aber auch einkommensschwache Haushalte können einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein bekommen. Aber auch berufstätige alleinerziehende Mütter oder kinderreiche Familien mit niedrigem oder mittleren Einkommen können einen WBS Schein erhalten. Den ausgestellten WBS-Schein solltest du dir bereits bei der Wohnungsbesichtigung zeigen lassen.

Die Wohnungsbörse von WBS-Wohnung.de richtet sich an Wohnungsunternehmen mit einer sozialen Verantwortung. Gerne helfen wir Ihnen die passenden Mieter zu finden. Kontaktieren Sie uns einfach unter info@wbs-wohnung.de und erhalten ein abgestimmtes Angebot.

Wie hoch darf die Miete bei Sozialwohnungen sein?

Als Vermieter von Sozialwohnungen darfst du die Höhe der Miete nicht frei bestimmen. Es gilt für dich der Grundsatz, dass du eine möglichst niedrige Miete gewährleisten musst. Die Miete sollte also alle laufenden Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Miete umfassen. Die Höhe der Miete wird im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgrund der notwendigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten errechnet. Das Ergebnis aus allen Kosten – ist die so genannte Kostenmiete.

Wie berechnet sich die Kostenmiete bei Sozialwohnungen?

Hinter der Kostenmiete verbirgt sich der Grundsatz, dass Vermieter von Sozialwohnungen ihre Kosten für die Bewirtschaftung decken sollen. Der Gesetzgeber definiert die folgenden Kostenpositionen:

  • Kosten für den Grundstückserwerb
  • Kosten für die Erschließung des Grundstücks z.B. Gas, Wasser- und Abwasserleitungen usw.)
  • Baukosten im Allgemeinen
  • Aufwendungen für die Baufinanzierung (Zinsaufwendungen)
  • Finanzierungskosten, das sind die Zinsen und sonstigen Kosten für Darlehen, die aufgenommen wurden
  • Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals (beim Einsatz von Eigenkapital für die Baufinanzierung)
  • Instandhaltungskosten, als Pauschalbetrag
  • Verwaltungskosten, als Pauschalbetrag

Die Kostenpositionen musst du in Form einer Wirtschaftlichkeitsberechnung an das Wohnamt (Bewilligungsstelle) weiterleiten. Die Behörde ermittelt aus den vorgelegten Daten dann die maximal zulässige Miete.

Wann du die Miete für die Sozialwohnung erhöhen kannst.

Du hast die maximale Kostenmiete für deine Sozialwohnungen bereits angesetzt und fragst dich, wie du trotzdem die Miete für die staatlich geförderte Sozialwohnung erhöhen kannst?

Die Vorgaben für Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau sind streng. Generell gibt es zwei Möglichkeiten, wann du die Miete erhöhen darfst. Du kannst z.B. die Miete erhöhen, wenn die Preisbindung für die Wohnung abgelaufen ist. Aber aufgepasst. Du musst hierbei die Kappungsgrenzen und Vergleichsmieten beachten. Die Kappungsgrenze erlaubt dir lediglich eine Erhöhung der Miete zwischen 15 und 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren auf das Niveau der Vergleichsmiete. Weitere Informationen zur Kappungsgrenze kannst du hier nachlesen.

Eine andere Möglichkeit die Miete zu erhöhen sind Modernisierungen. Da die Grundlage für die Höhe der Miete für preisgebundenen Wohnraum die Kostenmiete. Mehrkosten für Modernisierungen dürfen deswegen auf die Mieter sozusagen “umgelegt” werden. Da diese Kosten bei der erstmaligen Wirtschaftlichkeitsberechnung noch nicht einberechnet wurden. Aber aufgepasst. Teile der Modernisierungskosten, die auch als Instandhaltung gewertet werden können, können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Generell gilt aber: Die Modernisierungskosten können vom Vermieter in die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Berechnung der Kostenmiete dem Wohnamt vorgelegt werden. Daraus ergibt sich dann unter Umständen eine höhere Kostenmiete, und die Miete kann entsprechend erhöht werden. Es darf aber auch nach Modernisierung keine höhere Miete verlangt werden als die Kostenmiete (§ 8 Abs 1 WoBinG).

Wer kann eine Sozialwohnung mieten?

Eine Sozialwohnung kann jeder Bürger mit einem Wohnberechtigungsschein mieten. Als WBS-berechtigt gelten alle Haushalte, die unter den Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) liegen. Das heißt konkret: alle Haushalte, die weniger verdienen, als die bundesland-spezifischen Einkommensgrenzen festlegen, können eine Sozialwohnung anmieten. Du als Vermieter musst dir den WBS-Schein vor dem Einzug vorzeigen lassen. Andernfalls drohen dir wegen Fehlbelegung empfindliche Strafen vom Wohnamt.

Wie du den besten Mieter für deine Sozialwohnung findest.

Du kannst deine Sozialwohnung auf unterschiedlichen Wegen vermieten. Eine Möglichkeit ist, dass du deine Wohnung direkt durch das Wohnamt bzw. Sozialamt vermieten lässt. In diesem Fall hast du keinen Stress mit der Mieterauswahl. Aber auf der anderen Seite hast du auch wenig Mitspracherecht, wer in dein Eigentum zieht. Das geht zwar oft gut, aber ein mulmiges Gefühl bleibt. Natürlich kannst du auch einen Makler direkt beauftragen. Die Kosten dafür bleiben aber auch in diesem Fall bei dir hängen, da diese nicht Bestandteil der Kostenmiete für Sozialwohnungen sind.

Aus diesem Grund empfehlen wir ein kostenloses Inserat auf einem Immobilienportal. Besonders beliebt sind Anzeigen bei ebay-Kleinanzeigen. Hier findest du viele Wohnungssuchende, aber meist sehr unspezifische Anfragen der Mieter. Die Mieterauswahl anhand der Anfragen ist dann meist sehr unübersichtlich und ungefiltert.

  • Inserat mit hoher Reichweite
  • Unterstützung von Wohnungssuchenden mit sozialer Verantwortung
  • Direkter Kontakt zu Wohnungssuchenden

Häufig gestellte Fragen zur Vermietung von Sozialwohnungen:

Wo kann ich eine Sozialwohnung vermieten?

Du kannst deine Sozialwohnung auf unterschiedlichen Wegen vermieten. Du kannst deine Wohnung zum Beispiel direkt durch das Wohnamt bzw. Sozialamt vermieten lassen. In diesem Fall hast du keinen Stress mit der Mieterauswahl. Aber auf der anderen Seite hast du auch wenig Mitspracherecht, wer in dein Eigentum zieht. Auf WBS-Wohnung.de kannst du kostenlos deine Sozialwohnung inserieren und den passenden Mieter für dich auswählen. Mit unserem smarten Matching sparst du Zeit, Geld und Nerven bei der Vermietung.
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An wen kann ich eine Sozialwohnung vermieten?

Eine Sozialwohnung kannst du an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten. Ein WBS Schein ist sozusagen die Eintrittskarten für staatlich geförderte Mietwohnung. Der WBS-Schein muss dir in Kopie vor dem Einzug vorliegen. Ansonsten drohen dir als Vermieter empfindliche Strafen.
Mehr zur Vermietung von Sozialwohnungen erfährst du hier.

Wie hoch darf die Miete für eine Sozialwohnung sein?

Die Höhe der Miete für eine Sozialwohnung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für die Vermietung der Wohnung. Diese durch das Wohnamt kalkulierte Miete nennt man Kostenmiete.
Erfahre mehr zur Kostenmiete und wie du eine Sozialwohnung vermieten kannst hier.

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Bild von Harry Strauss von Pixabay