Wohnberechtigungsschein in Hamburg beantragen: WBS-Typen I–III, SAGA-Registrierung und Einkommensgrenzen
Wohnberechtigungsschein in Hamburg: WBS-Typen I bis III nach HmbWoFG, Einkommensgrenzen, Antrag beim Bezirksamt und Hamburger Wohnhilfen.
Veröffentlicht: | Redaktion WBS-Wohnung
Hamburgs Wohnungsmarkt: Knapp, teuer, sozial bedeutsam
Hamburg gehört zu den teuersten Wohnungsmärkten Deutschlands. Die durchschnittliche Angebotsmiete für neu vermietete Wohnungen lag 2025 bei über 15 Euro je Quadratmeter kalt — ein Niveau, das für viele Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen kaum tragbar ist. Der Leerstand liegt unter einem Prozent und stagniert seit Jahren auf historisch niedrigem Stand.
Gleichzeitig schrumpft der Bestand an Sozialwohnungen kontinuierlich: Jährlich laufen Tausende Belegungsbindungen aus, ohne dass ausreichend neue geförderte Wohnungen nachgebaut werden. Von einst über 140.000 Sozialwohnungen in den 1990er Jahren sind heute noch rund 44.000 Einheiten übrig. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Wohnberechtigungsschein als Schlüssel zum geförderten Wohnungssegment an Bedeutung — auch wenn das Angebot knapper wird.
Der Hamburger Senat reagiert auf den Engpass mit eigenen Förderprogrammen der IFB Hamburg sowie mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Das wichtigste Instrument bleibt jedoch der Wohnberechtigungsschein nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz. Wer die Einkommensgrenzen einhält und die formalen Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung — die Verfügbarkeit einer passenden Wohnung ist davon jedoch unabhängig.
Das HmbWoFG: Hamburgs eigenes Wohnraumförderungsgesetz
Der rechtliche Rahmen für den WBS in Hamburg ist zweigeteilt. Auf Bundesebene regelt das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) in §9 die grundlegenden Einkommensgrenzen, die als Mindeststandard für alle Länder gelten. Die Länder dürfen diese Grenzen nach oben oder unten anpassen — Hamburg hat dies getan.
Das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) schafft ein eigenständiges Hamburger Fördersystem. Es definiert drei Förderstufen (WBS-Typen I, II und III), legt Einkommensgrenzen fest, die die Bundesgrenzen nach §9 WoFG übersteigen, und regelt die Belegungsbindungen für den gesamten geförderten Wohnungsbestand in Hamburg. Das HmbWoFG ist damit die primäre Rechtsgrundlage für jeden WBS-Antrag in Hamburg — §9 WoFG bleibt lediglich die bundesrechtliche Untergrenze.
Die drei Förderstufen des HmbWoFG korrespondieren mit unterschiedlichen Förderprogrammen, die bei der IFB Hamburg aufgelegt werden. Wohnungen, die mit IFB-Mitteln gebaut oder modernisiert wurden, unterliegen einer Belegungsbindung, die vorschreibt, welcher WBS-Typ zum Einzug berechtigt. Diese Bindungen laufen in der Regel über 20 bis 30 Jahre.
WBS-Typen I, II und III in Hamburg — Einkommensgrenzen 2026
Hamburg unterscheidet drei Förderstufen, die als WBS-Typen I, II und III bezeichnet werden. Dieses Dreistufenmodell ist ein Hamburger Sonderweg: Die meisten anderen Bundesländer kennen nur einen einzigen WBS-Typ mit einer einzigen Einkommensgrenze. Hamburg hat sein System bewusst differenzierter gestaltet, um ein breiteres Einkommensspektrum in den sozialen Wohnungsbau einzubeziehen und eine soziale Durchmischung in geförderten Quartieren zu fördern.
WBS Typ I — Erste Förderstufe (niedrigstes Einkommensniveau)
WBS Typ I richtet sich an Haushalte mit dem niedrigsten Einkommensniveau. Wohnungen dieser Förderstufe erhalten die stärkste staatliche Subventionierung und weisen die niedrigsten Mieten im geförderten Segment auf — häufig deutlich unter dem Hamburger Mietspiegel. Wer einen WBS Typ I besitzt, kann grundsätzlich Wohnungen aller drei Stufen beziehen, sofern das Einkommen die jeweils höhere Grenze nicht überschreitet und der Vermieter eine Wohnung eines höheren Typs anbietet.
Typische Haushalte mit WBS Typ I sind Alleinverdienende in Teilzeit, Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen, Haushalte im Bürgergeld-Bezug oder Familien mit mehreren Kindern und einem Verdiener.
WBS Typ II — Zweite Förderstufe (mittleres Einkommensniveau)
WBS Typ II richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen im geförderten Bereich. Die Wohnungen dieser Stufe sind weniger subventioniert als Typ-I-Wohnungen, aber deutlich günstiger als das freie Marktsegment. Typ-II-Wohnungen machen den größten Anteil des Hamburger Sozialwohnungsbestands aus und stehen für das Segment, das Hamburger Normalverdiener erreichen können.
Zu den typischen WBS-Typ-II-Haushalten zählen Haushalte mit einem Vollzeiteinkommen im unteren bis mittleren Tarifbereich, Berufsanfänger in der Probezeit, Familien mit einem Einverdiener-Haushalt und kleinen Kindern sowie Auszubildende mit Ausbildungsvergütung als Haupteinkommen.
WBS Typ III — Dritte Förderstufe (oberes gefördertes Einkommensniveau)
WBS Typ III ist die höchste Einkommensstufe im geförderten Bereich. Er gilt für Haushalte, deren Einkommen die Typ-II-Grenze überschreitet, die aber einen besonderen Wohnbedarf nachweisen können — etwa aufgrund einer Schwerbehinderung, einer akuten Wohnungsnot oder im Rahmen von Programmen zur sozialen Durchmischung in bestimmten Stadtteilen. Typ-III-Wohnungen haben höhere Mieten als die anderen Förderstufen, liegen jedoch noch unter dem freien Markt.
In der Praxis werden Typ-III-Wohnungen auch für Haushalte vergeben, die in der sozialen Infrastruktur eines geförderten Quartiers verbleiben sollen, etwa wenn eine Familie nach Einkommensverbesserung nicht zur sofortigen Räumung verpflichtet werden soll. Der WBS III+ ist eine Sonderform für besonders bedürftige Haushalte (Wohnungslose, Schwerbehinderte), die in der Belegung Vorrang haben.
Einkommensgrenzen für den WBS in Hamburg 2026
Die Einkommensgrenzen in Hamburg orientieren sich an §9 WoFG, werden aber durch den Hamburger Aufschlag nach oben angepasst. Maßgeblich ist das Jahres-Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Berücksichtigt werden alle regelmäßigen Einkünfte nach Abzug von Steuern und Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung. Nicht zum Einkommen zählen Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und BAföG. Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld werden anteilig eingerechnet.
Für die Einkommensberechnung werden zwölf Monate zugrunde gelegt. Bei schwankendem Einkommen — etwa durch Schichtarbeit, Provisionen oder selbständige Nebentätigkeit — wird ein Jahresdurchschnitt gebildet. Selbständige legen den Einkommensteuerbescheid der letzten zwei Jahre vor; das Bezirksamt bildet daraus einen Mittelwert.
| Haushaltsgröße | WBS Typ I | WBS Typ II | WBS Typ III |
|---|---|---|---|
| 1 Person | bis 17.600 € | bis 22.000 € | bis 26.400 € |
| 2 Personen | bis 26.400 € | bis 33.000 € | bis 39.600 € |
| 3 Personen | bis 31.680 € | bis 39.600 € | bis 47.520 € |
| 4 Personen | bis 36.960 € | bis 46.200 € | bis 55.440 € |
| 5 Personen | bis 42.240 € | bis 52.800 € | bis 63.360 € |
| Je weiteres Kind | + 750 € | + 750 € | + 750 € |
Hinweis: Die Werte sind Richtwerte nach HmbWoFG. Die exakten geltenden Grenzen werden beim zuständigen Bezirksamt erfragt. Gesundheitliche oder soziale Besonderheiten können Zuschläge begründen.
Hamburg vs. andere Bundesländer: Warum drei Typen?
Wer den WBS aus einem anderen Bundesland kennt, stößt beim Umzug nach Hamburg auf ein ungewohntes System. In den meisten Bundesländern — etwa Bayern, Baden-Württemberg oder NRW — gibt es einen einzigen WBS ohne Untergliederung in Typen. Entweder man hat Anspruch, oder nicht. Die Einkommensgrenze ist einheitlich.
Hamburg geht bewusst einen anderen Weg. Das Dreistufenmodell hat drei Vorteile:
- Zielgenauigkeit der Förderung: Stärker subventionierte Wohnungen (Typ I) erreichen tatsächlich die einkommensschwächsten Haushalte, ohne dass Haushalte mit mittlerem Einkommen denselben Zugang haben.
- Soziale Durchmischung: Durch die Zulassung von Typ-III-Haushalten in geförderten Quartieren entsteht keine reine Konzentration von Niedrigeinkommenshaushalten. Förderung und Mischung gehen Hand in Hand.
- Hamburger Mietmarktrealität: Bei Mietpreisen von über 15 Euro je Quadratmeter wäre eine Einkommensgrenze auf Bundesniveau zu restriktiv. Das Dreistufenmodell erlaubt höhere Einkommensgrenzen ohne eine vollständige Öffnung des geförderten Segments nach oben.
Ein weiterer Hamburger Sonderweg liegt im Vergabemechanismus: Anders als in Berlin, wo eine zentrale Wohnungsvermittlung Bewerber auf Angebote matcht, gibt es in Hamburg keine zentrale Warteliste. Wer eine geförderte Wohnung sucht, muss sich aktiv und eigenständig bei den Anbietern bewerben — der WBS ist dabei die notwendige Eintrittskarte, aber keine Garantie für eine schnelle Wohnungszusage.
SAGA GWG: Hamburgs größter Sozialvermieter
Die SAGA Unternehmensgruppe (früher: SAGA GWG) ist das städtische Wohnungsunternehmen Hamburgs und mit rund 135.000 Mietwohnungen der mit Abstand größte Vermieter der Stadt. Der Anteil geförderter Wohnungen im SAGA-Bestand ist erheblich — ein Großteil des Hamburger Sozialwohnungsbestands befindet sich in SAGA-Hand.
SAGA vermietet bevorzugt an Haushalte mit WBS, jedoch nicht ausschließlich. Bei der Vergabe freier Wohnungen werden soziale Kriterien berücksichtigt: Haushalte in akuter Wohnungsnot, Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung haben bei vergleichbarer Bewerbung Vorrang.
Wie man sich bei SAGA bewirbt
Die Bewerbung bei SAGA läuft vollständig digital über das SAGA-Onlineportal unter saga.de. Interessenten registrieren sich dort mit einem Konto, laden aktuelle Einkommensnachweise hoch und können sich auf konkrete Wohnungsangebote bewerben. Eine allgemeine Wartelistenregistrierung ohne Bewerbung auf eine bestimmte Wohnung gibt es nicht — jede Bewerbung richtet sich auf ein konkretes Angebot.
Für gebundene Wohnungen muss beim Einzug der WBS vorgelegt werden. SAGA prüft den WBS-Typ und die Haushaltsgröße, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Typische Wartezeiten bei SAGA variieren stark nach Stadtlage und Wohnungsgröße: In begehrten Lagen wie Eimsbüttel oder Barmbek sind Wartezeiten von ein bis drei Jahren realistisch; in randstädtischen Gebieten wie Bergedorf oder Neugraben-Fischbek ist die Lage entspannter.
Praktische Hinweise zur SAGA-Bewerbung
Um die Chancen auf eine SAGA-Wohnung zu erhöhen, sollten Interessenten ihr Profil vollständig und aktuell halten, sich auf mehrere Angebote gleichzeitig bewerben und regelmäßig die Plattform auf neue Inserate prüfen. SAGA-Mitarbeiter stehen in den Kundenzentren vor Ort für persönliche Beratung zur Verfügung. Die Kundenzentren sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt — von Harburg über Wandsbek bis nach Schnelsen.
IFB Hamburg: Förderbank für sozialen Wohnungsbau
Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) ist die Förderbank des Hamburger Senats und zentrales Instrument der Hamburger Wohnraumförderung. Sie ist keine Geschäftsbank, sondern eine staatliche Einrichtung, die Fördermittel des Landes Hamburg und des Bundes bündelt und als zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse vergibt.
Was die IFB Hamburg fördert
Das Förderspektrum der IFB Hamburg im Wohnbereich umfasst mehrere Säulen:
- Neubau von Mietwohnungen: Investoren erhalten zinsgünstige Darlehen für den Bau von Sozialwohnungen, sofern sie eine Belegungsbindung von 20 bis 30 Jahren akzeptieren. So entsteht neuer WBS-zugänglicher Wohnraum.
- Modernisierung bestehender Wohnungen: Eigentümer können Fördermittel für energetische Modernisierung und barrierefreien Umbau beantragen, sofern die geförderten Einheiten Belegungsbindungen erhalten oder beibehalten.
- Genossenschaftsanteile: Haushalte mit WBS können ein zinsgünstiges Darlehen der IFB für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen beantragen. Dies senkt die Einstiegshürde für genossenschaftliches Wohnen erheblich.
- Eigentumsförderung: Für Haushalte mit mittlerem Einkommen gibt es IFB-Programme zur Eigentumsbildung, kombinierbar mit KfW-Mitteln.
Bedeutung für Wohnungssuchende
Für Personen mit WBS ist die IFB Hamburg nicht direkte Anlaufstelle für einen Mietvertrag, aber mittelbar relevant: Je mehr Projekte die IFB fördert, desto mehr Wohnungen mit Belegungsbindung entstehen. Interessenten können auf dem IFB-Förderportal (ifb.de) laufende Förderprogramme und neue Projekte einsehen. Das ermöglicht es, frühzeitig Kontakt zu Investoren aufzunehmen, bevor Wohnungen offiziell ausgeschrieben werden.
Kosten der Unterkunft (KdU): Mietobergrenzen des Jobcenters Hamburg
Bürgergeld-Beziehende erhalten vom Jobcenter Hamburg die Kosten der Unterkunft (KdU) nach §22 SGB II erstattet, sofern die Miete als „angemessen" gilt. Die Angemessenheitsgrenzen legt das Jobcenter Hamburg in einer regelmäßig aktualisierten Mietobergrenzen-Richtlinie fest, die sich am Hamburger Mietspiegel orientiert. Liegt die tatsächliche Miete über diesen Grenzen, werden nur die angemessenen Kosten übernommen — der Rest geht zulasten des Regelbedarfs.
Die KdU-Grenzen in Hamburg sind im bundesweiten Vergleich höher als in ländlichen Regionen, spiegeln aber dennoch nicht die tatsächlichen Angebotsmieten im freien Segment wider. Wohnungen im geförderten WBS-Segment liegen häufig innerhalb der KdU-Grenzen, was sie für Bürgergeld-Beziehende besonders geeignet macht.
| Haushaltsgröße | Max. Kaltmiete/Monat | Max. Wohnfläche |
|---|---|---|
| 1 Person | ca. 590 € | 50 m² |
| 2 Personen | ca. 720 € | 60 m² |
| 3 Personen | ca. 870 € | 75 m² |
| 4 Personen | ca. 1.020 € | 85 m² |
| 5 Personen | ca. 1.160 € | 95 m² |
Hinweis: Diese Richtwerte orientieren sich an den Hamburger KdU-Richtlinien 2025/2026. Die tatsächlich anerkannten Grenzen werden regelmäßig angepasst und sollten direkt beim zuständigen Jobcenter erfragt werden. Heizkosten werden zusätzlich zu den Kaltmietwerten anerkannt.
Die sieben Bezirke Hamburgs und ihre Sozialwohnungsbestände
Hamburg ist in sieben Bezirke unterteilt, die als eigenständige Verwaltungseinheiten jeweils für die WBS-Ausstellung zuständig sind. Zuständig ist stets das Bezirksamt, in dessen Gebiet der Antragsteller gemeldet ist — nicht das Bezirksamt des gewünschten Zielortes.
| Bezirksamt | Stadtteile (Auswahl) | Sozialwohnungsanteil |
|---|---|---|
| Hamburg-Mitte | Altstadt, HafenCity, Hamm, Horn, Billstedt | hoch (Billstedt, Horn) |
| Altona | Altona-Altstadt, Ottensen, Bahrenfeld, Lurup, Osdorf | mittel bis hoch (Lurup, Osdorf) |
| Eimsbüttel | Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude, Stellingen, Schnelsen | niedrig bis mittel |
| Hamburg-Nord | Barmbek, Uhlenhorst, Winterhude, Langenhorn, Ohlsdorf | mittel (Barmbek-Nord) |
| Wandsbek | Wandsbek, Bramfeld, Steilshoop, Jenfeld, Rahlstedt | hoch (Steilshoop, Bramfeld) |
| Bergedorf | Bergedorf, Lohbrügge, Allermöhe, Vier- und Marschlande | mittel |
| Harburg | Harburg, Heimfeld, Wilhelmsburg, Neugraben-Fischbek | hoch (Wilhelmsburg, Heimfeld) |
Die höchsten Konzentrationen von Sozialwohnungen finden sich in den äußeren Stadtteilen: Billstedt, Steilshoop, Bramfeld, Lurup, Osdorf, Wilhelmsburg und Heimfeld. Diese Gebiete wurden in den 1960er und 1970er Jahren mit erheblichem öffentlichem Förderaufwand bebaut. Obwohl viele dieser Bindungen inzwischen ausgelaufen sind, besteht in diesen Quartieren noch immer ein vergleichsweise großes WBS-zugängliches Angebot.
Schritt-für-Schritt: WBS in Hamburg beantragen
Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Hamburg läuft in klar definierten Schritten ab. Da die meisten Bezirksämter eine Terminvereinbarung voraussetzen, sollte der Prozess rechtzeitig begonnen werden — idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Umzug.
Schritt 1: Zuständiges Bezirksamt ermitteln
Zuständig ist das Bezirksamt des Stadtteils, in dem der Antragsteller aktuell gemeldet ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem aktuellen Wohnsitz, nicht nach dem geplanten Zielort. Über das Hamburger Serviceportal (serviceportal.hamburg.de) kann die genaue Behörde und die zuständige Stelle für Wohnraumförderung ermittelt werden.
Schritt 2: Unterlagen vollständig zusammenstellen
Vor dem Termin müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder über 15 Jahre (Original)
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate aller erwerbstätigen Haushaltsmitglieder
- Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres (bei Angestellten ergänzend)
- Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre
- Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
- Bescheide über laufende Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag)
- Bei Behinderung: Schwerbehindertenausweis (für WBS III+ relevant)
Schritt 3: Termin beim Bezirksamt vereinbaren
Über das Hamburger Serviceportal oder telefonisch wird ein Termin beim Wohnraumförderungsamt des zuständigen Bezirksamts vereinbart. Einige Bezirksämter bieten auch offene Sprechstunden an, jedoch sind dort Wartezeiten von mehreren Stunden möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist daher dringend empfohlen. Termine sind häufig erst in zwei bis vier Wochen verfügbar.
Schritt 4: Antrag stellen und Unterlagen einreichen
Beim Termin wird das standardisierte Antragsformular ausgefüllt. Alle Haushaltsmitglieder über 15 Jahre sollten nach Möglichkeit persönlich erscheinen oder eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Die Unterlagen werden geprüft; fehlende Dokumente können innerhalb einer Frist von in der Regel zwei Wochen nachgereicht werden, verlängern aber die Gesamtbearbeitungszeit.
Schritt 5: Bearbeitungszeit abwarten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In Stoßzeiten — etwa zu Jahresbeginn oder nach Bürgergeldbescheiden — kann sie auf bis zu sechs Wochen steigen. Wer den WBS dringend benötigt, sollte dies beim Termin kommunizieren: In echten Härtefällen (z.B. drohende Wohnungslosigkeit, Kündigung) ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich.
Schritt 6: WBS erhalten und Wohnungssuche beginnen
Der fertige WBS wird entweder persönlich abgeholt oder per Post zugestellt. Er enthält Angaben zum WBS-Typ, zur Haushaltsgröße, zur Anzahl der berechtigten Zimmer und zur Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Mit dem Dokument kann die Wohnungssuche im geförderten Segment starten — bei SAGA, Genossenschaften oder privaten Vermietern mit Belegungsbindung.
Checkliste: WBS Hamburg beantragen
| Aufgabe | Details / Hinweis | Erledigt? |
|---|---|---|
| Zuständiges Bezirksamt ermitteln | Richtet sich nach aktuellem Wohnsitz | ☐ |
| Einkommensgrenze prüfen | Jahres-Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder | ☐ |
| Personalausweise (alle Mitglieder >15 J.) | Original erforderlich | ☐ |
| Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate) | Alle erwerbstätigen Haushaltsmitglieder | ☐ |
| Einkommenssteuerbescheid Vorjahr | Ergänzend zu Gehaltsabrechnungen | ☐ |
| Meldebescheinigung | Nicht älter als 3 Monate | ☐ |
| Geburtsurkunden (minderjährige Kinder) | Original oder beglaubigte Kopie | ☐ |
| Sozialleistungsbescheide | Bürgergeld, Wohngeld, BAföG — falls zutreffend | ☐ |
| Termin beim Bezirksamt vereinbart | Über serviceportal.hamburg.de oder telefonisch | ☐ |
| WBS-Typ notiert und SAGA-Profil angelegt | Nach Erhalt des WBS sofort beginnen | ☐ |
Häufige Fehler beim WBS-Antrag in Hamburg — und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Falsches Bezirksamt aufgesucht
Ein häufiger Fehler ist die Antragstellung beim Bezirksamt des geplanten Zielortes statt beim Bezirksamt des aktuellen Wohnsitzes. Der WBS wird ausschließlich am gemeldeten Wohnort beantragt. Wer in Barmbek gemeldet ist und nach Harburg umziehen möchte, muss seinen WBS beim Bezirksamt Hamburg-Nord beantragen — nicht beim Bezirksamt Harburg.
Fehler 2: Sonderzahlungen vergessen
Viele Antragsteller vergessen, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in die Einkommensberechnung einzubeziehen. Das Bezirksamt addiert diese Zahlungen zum Jahresnettoeinkommen. Wer die Grenze knapp unterschreitet, sollte sorgfältig prüfen, ob Sonderzahlungen eine Überschreitung verursachen.
Fehler 3: Zu spät beantragt
Der WBS sollte beantragt werden, bevor eine konkrete Wohnung in Aussicht steht — nicht erst wenn der Vermieter nach dem Dokument fragt. Da die Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen beträgt und die Terminvereinbarung weitere Wochen kosten kann, ist ein frühzeitiger Antrag essenziell. Viele Vermieter verlangen den WBS bereits bei der Besichtigung oder spätestens mit der schriftlichen Bewerbung.
Fehler 4: Unvollständige Unterlagen zum Termin
Fehlende Dokumente führen nicht zur sofortigen Ablehnung, verlängern aber die Bearbeitungszeit. Besonders häufig fehlen: Gehaltsabrechnungen der Partnerin/des Partners, Bescheide über Kinderzuschlag oder Wohngeld, Nachweise über Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Eine vollständige Dokumentenmappe zum Termin spart Rückfragen und Nachreichungen.
Fehler 5: WBS-Typ nicht mit Wohnungsangebot abgeglichen
Wer sich auf eine Wohnung bewirbt, ohne vorher den ausgeschriebenen WBS-Typ zu prüfen, riskiert eine Ablehnung durch den Vermieter. Jede Ausschreibung für eine geförderte Wohnung muss den erforderlichen WBS-Typ angeben. Vor jeder Bewerbung sollte geprüft werden, ob der eigene WBS-Typ mit den Anforderungen übereinstimmt.
Fehler 6: Nach Ablauf keinen Verlängerungsantrag gestellt
Der WBS gilt nur ein Jahr. Wer innerhalb dieses Jahres keine passende Wohnung findet und den WBS nicht verlängern lässt, verliert die Berechtigung. Ein Verlängerungsantrag kann beim ausstellenden Bezirksamt gestellt werden, sofern die Einkommensvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Die Verlängerung gilt weitere zwölf Monate.
Wohnungsbaugenossenschaften und private Anbieter
Neben SAGA bieten rund 30 Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften mit zusammen über 70.000 Wohnungen einen wichtigen Zugang zum geförderten Segment. Viele Genossenschaftswohnungen haben Belegungsbindungen und sind für WBS-Inhaber zugänglich. Der Beitritt erfordert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen — ein Hindernis, das durch das IFB-Darlehen für Genossenschaftsanteile überwunden werden kann.
Zu den größten Hamburger Genossenschaften zählen die Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (HWG), die Vereinsbank Victoria Bau eG und die Gartenstadt Hamburg eG. Wer bereit ist, einige Jahre auf Mitgliedschaft und Wohnungszuteilung zu warten, findet in Genossenschaften langfristig sichere und günstige Mietverhältnisse — oft günstiger und stabiler als im SAGA-Segment.
Auch private Vermieter können geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung anbieten, wenn sie für den Bau oder die Modernisierung öffentliche Fördermittel der IFB erhalten haben. Diese Wohnungen werden auf den üblichen Portalen (Immobilienscout24, ImmoWelt) ausgeschrieben und sind am Hinweis auf die WBS-Pflicht erkennbar.
Weitere Informationen zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins und zu den Einkommensgrenzen finden sich im allgemeinen Ratgeber: Wohnberechtigungsschein beantragen. Bürgergeld-Beziehende, die Fragen zu den Kosten der Unterkunft haben, finden detaillierte Informationen im Jobcenter-Ratgeber.
Häufige Fragen zum WBS in Hamburg
- Ein WBS in Hamburg hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Jahres muss eine Wohnung mit passender Belegungsbindung gefunden und der Mietvertrag unterzeichnet werden. Eine Verlängerung ist beim ausstellenden Bezirksamt möglich, wenn der WBS ungenutzt abläuft und die Einkommensvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
- Nein. Ein in Hamburg ausgestellter WBS gilt ausschließlich für geförderte Wohnungen im Stadtgebiet Hamburg. Für eine Sozialwohnung in einem anderen Bundesland muss ein neuer WBS bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden, da die Förderregeln landesrechtlich geregelt sind.
- Bei einem Umzug innerhalb Hamburgs bleibt ein bestehender, noch gültiger WBS verwendbar. Er muss nicht neu beantragt werden, solange die Gültigkeitsdauer nicht abgelaufen ist und die Einkommensvoraussetzungen unverändert bestehen. Ändert sich die Haushaltsgröße oder überschreitet das Einkommen zwischenzeitlich die Grenze, sollte das Bezirksamt informiert werden.
- Für die WBS-Prüfung wird das voraussichtliche Jahreseinkommen der nächsten zwölf Monate zugrunde gelegt, nicht ein einzelner Monatsverdienst. Einmalige Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden einbezogen. Sinkt das Einkommen durch Kurzarbeit, kann dies die Berechtigung begründen oder eine höhere Förderstufe ermöglichen. Maßgeblich ist die Einkommensschätzung zum Antragszeitpunkt.
- Ja, EU-Bürgerinnen und -Bürger haben nach §27 HmbWoFG Anspruch auf einen WBS, wenn sie ihren Wohnsitz in Hamburg haben und die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich mit ihrer Freizügigkeitsbescheinigung oder ihrem EU-Ausweis ausweisen. Drittstaatsangehörige benötigen je nach Aufenthaltsstatus eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis.
- Studierende können einen WBS beantragen, wenn ihr eigenes Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. BAföG-Leistungen zählen beim WBS nicht als Einkommen. Wohnen Studierende noch im elterlichen Haushalt, wird das Einkommen der Eltern einbezogen. Für einen eigenständigen Haushalt werden nur die eigenen Einnahmen geprüft.
- In Hamburg gibt es kein zentrales Wartelistensystem für WBS-Wohnungen. Interessenten bewerben sich direkt bei SAGA, Genossenschaften oder anderen Anbietern, sobald eine passende Wohnung ausgeschrieben wird. Wartezeiten bei Genossenschaften können mehrere Jahre betragen. Bei SAGA wird die Vergabe nach sozialen Kriterien vorgenommen. Aktive und regelmäßige Bewerbung ist erforderlich.
- Vermieter von geförderten Wohnungen sind gesetzlich verpflichtet, nur Mieter mit dem passenden WBS-Typ einziehen zu lassen. Wenn eine Wohnung für WBS-Typ II ausgeschrieben ist, kann ein Mieter mit Typ I (niedrigeres Einkommensniveau) einziehen, aber kein Mieter mit Typ III (höheres Einkommensniveau). Umgekehrt ist es nicht zulässig. Der WBS-Typ schützt so die Belegungsbindung.
- Ja, WBS und Wohngeld schließen sich nicht aus. Der WBS ist eine Zugangsberechtigung für Sozialwohnungen; Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Geringverdiener. Wer in einer Sozialwohnung wohnt und die Wohngeld-Einkommensgrenze unterschreitet, kann beides gleichzeitig in Anspruch nehmen. Bürgergeld-Beziehende hingegen erhalten keine Wohngeldleistungen.
- Überschreitet das Haushaltseinkommen die WBS-Grenze, hat man keinen Anspruch mehr auf einen neuen WBS. Eine bestehende Sozialwohnung darf dennoch weiter bewohnt werden — die Belegungsbindung endet erst, wenn der Vermieter eine Räumungsklage erhebt, was bei kurzfristiger Überschreitung selten geschieht. In Hamburg gibt es aber Fehlbelegungsabgaben für deutliche Einkommensüberschreitungen.
- Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim zuständigen Bezirksamt eingelegt werden. Dem Widerspruch sollten alle relevanten Einkommensnachweise und eine Begründung beiliegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg möglich. In vielen Fällen lässt sich eine Ablehnung durch fehlende Unterlagen durch Nachreichung beheben.
- Ein abgelaufener WBS kann beim ausstellenden Bezirksamt verlängert werden, sofern die Einkommensvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Es ist kein vollständig neuer Antrag nötig — ein Antrag auf Verlängerung mit aktuellen Einkommensnachweisen und einem Nachweis über den bestehenden Wohnsitz genügt. Die Verlängerung wird für weitere zwölf Monate ausgestellt.
- Benötigt werden: gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder, aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder Einkommenssteuerbescheid, bei Selbständigen Einkommenssteuerbescheid der letzten zwei Jahre, Meldebescheinigung, Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Bescheid über Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld, BAföG). Alle Nachweise müssen im Original oder beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
- Ja, die IFB Hamburg fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Wohnraumförderung. Für Haushalte mit WBS gibt es zinsverbilligte Darlehen für den Genossenschaftsbeitritt. Das ermöglicht den Zugang zu genossenschaftlichem Wohnraum auch für Haushalte mit niedrigerem Einkommen, die sonst keine ausreichenden Eigenmittel für den Anteilserwerb aufbringen können.
- Hamburg stellt für bestimmte Personengruppen besondere WBS-Typen aus. Der WBS III+ ist für Haushalte vorgesehen, die zusätzliche Unterstützung benötigen — etwa Schwerbehinderte, obdachlose oder wohnungslose Personen sowie Haushalte in Wohnungsnot. Diese Gruppe hat in der Belegung Vorrang. Zudem gibt es Sonderkontingente für Seniorenwohnungen und barrierefreie Wohnungen.