Kündigung Mietvertrag: alle Infos, Vorlagen & Muster für die Wohnungskündigung
Wenn du aus deiner Mietwohnung ausziehen möchtest, dann gibt es einiges zu organisieren. Bevor aber der Umzug organisiert werden kann, solltest du deinen Mietvertrag kündigen. Die Kündigung vom Mietvertrag solltest du immer schriftlich an deinen Vermieter mitteilen. Wir empfehlen dir per Post zu kündigen. Am besten ist die Kündigung der Wohnungen per Einschreiben mit Rückschein.
Die Muster zur Kündigung eines Mietvertrages kannst du kostenlos herunterladen.
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yourXpert: Kostenlose Ersteinschätzung vom AnwaltBei einem unbefristeten Mietvertrag gilt für den Mieter eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form gültig. Der Mieter muss die Gründe für die ordentliche und fristgerechte Kündigung nicht begründen.
Mietvertrag kündigen
Wohnung kündigen: Immer schriftlich.
Die Kündigung des Mietvertrags muss immer schriftlich und auf Papier geschehen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen der Mietwohnung per Fax, SMS oder E-Mail sind vor Gericht nicht zulässig. Gibt es mehrere Mieter im Mietvertrag, dann ist auch die Unterschrift von allen Hauptmietern zwingend notwendig. Ansonsten droht dir laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), dass nach § 568 BGB deine Wohnungskündigung unwirksam ist.
Das steht in der Wohnungskündigung.
Willst du deine Wohnung kündigen, dann musst du dies schriftlich machen. Die Wohnungskündigung muss an den Vermieter adressiert werden und von allen Hauptmietern unterschrieben werden.
Im Grunde genügt für die Kündigung der Wohnung ein Schreiben, dass klar und deutlich deinen Willen zur einer Kündigung des Mietverhältnisses ausdrückt. Trotzdem empfehlen Rechtsanwälte mit dem Fokus auf Mietrecht einige Punkte in das Kündigungsschreiben mit aufzunehmen.
Eine ordentliche Wohnungskündigung wird schriftlich an den Vermieter verschickt und beinhaltet: die Adresse der Wohnung, den Kündigungszeitpunkt, eine Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung und den Hinweis zur Vereinbarung eines Wohnungsübergabetermins.
Wichtig. Kündigungsfrist im Mietvertrag beachten.
Du hast einen unbefristeten Mietvertrag, wie die meisten Mieter in Deutschland abgeschlossen? Dann ist die gesetzliche Kündigungsfrist geregelt: Du kannst den Mietvertrag zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Als Beispiel: Du kündigst deine Wohnung zum 3. März, dann kannst du das Mietverhältnis zum 30. Juni beenden. Der Gesetzgeber sagt: Die Kündigungsfrist von drei Monaten (März, April und Mai) ist erfüllt. Damit ist die Kündigung der Mietwohnung wirksam.
Anders sieht es aus, wenn die Wohnungskündigung erst am vierten Werktag beim Vermieter ankommt. Dann kannst du nur noch auf Kulanz deines Vermieters hoffen. Anderenfalls verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat. In unserem Beispiel wäre dann der Juni der nächstmögliche Kündigungstermin.
Wichtiger Hinweis: Entscheidend ist der Eingang vom Kündigungsschreiben beim Vermieter. Nicht der Poststempel oder das Datum auf dem Kündigungsschreiben. Das solltest du beachten und bestmöglich mit ein bisschen Vorlauf deine Wohnung kündigen.
Die Gesetzesgrundlage für eine fristgerechte Kündigung einer Mietsache wird im BGB § 573c geregelt. Ausnahme: Du hast eine andere und kürzere Kündigungsfrist vereinbart. Dann gilt für dich die kürzere Kündigungsfrist. Längere Kündigungsfristen sind dagegen im Mietrecht nicht vorgesehen und sind unzulässig.
Vermieter kündigt die Wohnung: Nicht alles ist erlaubt.
Nicht jeder Kündigungsgrund berechtigt Vermieter auch tatsächlich zur Kündigung des Mietvertrages. Folgende Gründe gelten als “zulässig”.
- wegen Eigenbedarf
- erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Mieter
- erhebliche Nachteile, die dem Vermieter durch das Fortbestehen des Mietverhältnisses entstehen (zum Beispiel, wenn ein Abriss geplant ist)
Die Kündigungsfristen bei einer Kündigung durch den Vermieter sind je nach Dauer des Mietverhältnisses unterschiedlich:
Mietverhältnis in Jahren | Kündigungsfrist für den Vermieter |
---|---|
weniger als fünf Jahre | drei Monate |
fünf bis acht Jahre | sechs Monate |
mehr als acht Jahre | neun Monate |
Kann der Vermieter mir auch fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung der Mietwohnung ist nur dann möglich, wenn die Rechte des Vermieters im erheblichen Maße verletzt sind.
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter:
- Mietrückstände über mehrere Monatsmieten
- nicht genehmigte Untervermietung
- nicht genehmigte Haustierhaltung
- mutwilliger Schaden an der Mietwohnung
- erheblicher finanzieller Schaden bei Fortführung des Mietverhältnisses, weil der Vermieter die Wohnung bzw. das Haus abreißen will.
Wann können Mieter fristlos die Wohnung kündigen?
Mieter können bei erheblicher Beeinträchtigung der Wohnqualität die Wohnung fristlos kündigen oder die Miete mindern.
Schimmelbefall in der Wohnung
nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Vermieter
Liegt ein erheblicher Mangel an der Mietwohnung vor, dann hat der Mieter ohne Angabe von Gründen oder Fotos das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Der Sonderfall: Das Sonderkündigungsrecht
Dein Vermieter möchte deine alte Wohnung modernisieren, bevor er diese selbst nutzt. Durch die anstehenden Modernisierungsmaßnahmen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht besteht aber nur dann, wenn es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt. Außerdem darf die Modernisierung nicht vorherzusehen gewesen sein, als der Mietvertrag geschlossen wurde.
Die Gründe für eine Sonderkündigung durch den Mieter sind im BGB § 555 ff. festgelegt:
- Mieterhöhung
- Modernisierung respektive Verbesserung der Wohneinheit
- Mieter verstirbt, die Erben erhalten ein Sonderkündigungsrecht
- Vermieter erlaubt vorübergehende Untervermietung nicht
Kündigungsfrist verkürzen: Nachmieter suchen.
Sobald du einen Nachmieter für deine Wohnung gefunden hast, darfst du auch ohne die drei Monate Kündigungsfrist aus deiner Wohnung. Das stimmt leider so nicht ganz.
Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag, muss der Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptieren. Er kann es freiwillig tun und sich so selber die Mietersuche ersparen. Soweit der Vermieter mit dem neuen Mieter einverstanden ist, kann den Mietvertrag vorzeitig im beidseitigen Einverständnis aufheben.
Mit Nachmieterklausel im Mietvertrag: Mit einer Nachmieterklausel sieht es dagegen besser aus für den Mieter. Dann muss der neue Mieter allerdings übergangslos in den Mietvertrag von dir eintreten und kann beispielsweise die Höhe der Miete nicht mehr verhandeln. Hat der vorgeschlagene Nachmieter z. B. ein Haustier und der Ausziehende hat kein Tier in der Wohnung gehalten, kann der Vermieter den Vorschlag ablehnen. Kinder sind dagegen kein Ablehnungsgrund.
Kündigungsfrist verkürzen mit berechtigtem Interessen: Eine verkürzte Kündigungsfrist kann auch zu einer verkürzten Kündigungsfrist führen. Nach aktueller Rechtsprechung ist ein berechtigtes Interesse des Mieters, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Berufswechsel in eine andere Stadt.
- Kündigung des Jobs, wodurch die Miete nicht mehr bezahlt werden kann.
- Heirat oder Kinder, wodurch dringend mehr Wohnraum benötigt wird.
- Ehepartner stirbt und die Miete kann nicht mehr bezahlt werden.
- Der Mieter ist auf Hilfe angewiesen und sich nicht mehr allein versorgen.
Bankverbindung beim Anschreiben für die Wohnungskündigung mit aufnehmen.
Du kannst deine Bankverbindung auch nochmal mit in die Kündigung des Mietvertrages mit aufnehmen. Dadurch hat der Vermieter direkt eine Möglichkeit dir die offene Mietkaution zu überweisen. Der Vermieter hat in der Regel zwischen drei und sechs Monaten Zeit die Mietkaution zu überweisen.
Manche Mieter müssen aber auch noch länger auf die Rückzahlung der Kaution warten. Dazu urteile das AG Potsdam (Urteil v. 28.01.2010, Az.: 26 C 315/09), wenn die Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt wurde. In diesem Fall darf der Vermieter auch ein Teil der Mietkaution einbehalten. Dieser Anteil darf aber nicht höher sein als drei bis vier monatliche Betriebskostenvorauszahlungen. In der Regel solltest du also bereits nach 6 Monaten ein Teil deiner Mietkaution zurückbekommen. Der Restbetrag wird dann mit der Betriebskostenabrechnung vom Vermieter gezahlt.
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung – Mietvertrag:
Bei einem unbefristeten Mietvertrag gilt für den Mieter eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form gültig. Der Mieter muss die Gründe für die ordentliche und fristgerechte Kündigung nicht begründen.
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Du kannst den Mietvertrag zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Als Beispiel: Du kündigst deine Wohnung zum 3. März, dann kannst du das Mietverhältnis zum 30. Juni beenden. Der Gesetzgeber sagt: Die Kündigungsfrist von drei Monaten (März, April und Mai) ist erfüllt. Damit ist die Kündigung der Mietwohnung wirksam.
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Eine ordentliche Wohnungskündigung wird schriftlich an den Vermieter verschickt und beinhaltet: die Adresse der Wohnung, den Kündigungszeitpunkt, eine Aufforderung zur Bestätigung der Kündigung und den Hinweis zur Vereinbarung eines Wohnungsübergabetermins.
Hier geht es zum Musteranschreiben für die Kündigung der Wohnung.
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