Hartz 4 Umzug mit Kostenübernahme vom Jobcenter – so geht es.
Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt welche Leistungen Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) zustehen. Darunter fällt auch das Recht zu einem Umzug. Bei einem Umzug mit Hartz 4 solltest du deine Rechte und Pflichten gut kennen. Dann klappt es auch mit der Kostenübernahme durch das Jobcenter.
Das Jobcenter übernimmt unter Umständen die Umzugskosten. Diese beinhalten die Kosten für das Umzugsunternehmen, die Umzugskartons und einer Pauschale für Umzugshelfer. Ebenso werden Pauschalen für die Erstausstattung der Wohnung gezahlt. Du musst für die Kostenübernahme durch das Jobcenter drei unterschiedliche Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen. Fülle einfach das Formular aus und erhalte kostenlos und unverbindlich Kostenvoranschläge.
Hartz 4 Umzug
Antrag auf Übernahme der Umzugskosten mit Hartz 4 als kostenloser Download
Für einen Antrag auf deinen Umzug mit Hartz 4 gibt es kein offizielles Formular. Deswegen haben wir dir eine Mustervorlage erstellt. Diese kannst du kostenlos herunterladen und anpassen. Datei-Format: Word / .doc
Hartz 4 Umzug mit Kostenübernahme eines Miet-LKWs:
Antrag auf Hartz-4 Umzug Mustervorlage
Hartz 4 Umzug mit Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen:
Antrag auf Hartz-4 Umzug mit einem Umzugsunternehmen
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Wann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Grundsätzlich werden die Umzugskosten bei einem freiwilligen Umzug nur übernommen, wenn er den Umzug selber organisiert und durchführt. Ist der Empfänger von Sozialleistungen aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den Umzug selber zu organisieren, dann kann das Jobcenter die Kosten übernehmen. Für die gesundheitliche Einschränkung genügt ein Attest von deinem Hausarzt.
Bei diesen Fällen übernimmt das Jobcenter auch die Umzugskosten bei einem freiwilligen Hartz-4 Umzug:
- Krankheit
- Behinderung
- hohes Alter
- andere Beeinträchtigungen
Wenn du nicht in der Lage bist, den Umzug selber durchzuführen und einen Antrag auf Kostenübernahme an das Jobcenter stellen willst, musst du nach wirtschaftlichen Grundprinzipien handeln. Das bedeutet: für deinen Antrag auf Kostenübernahme brauchst du drei Kostenvoranschläge für den Hartz-4 Umzug. Die Kostenvoranschläge gelten als Nachweis für ein faires Angebot, dass du beim Jobcenter als offizielles Dokument abgeben kannst.
Welche Umzugskosten übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter übernimmt bei einem Hartz 4 Umzug alle mit dem Umzug in Verbindung stehenden Kosten. Das sind vor allem folgende Kosten:
- Kosten für das Umzugsunternehmen
- Kosten für Umzugskartons
- Pauschale für Umzugshelfer, einschließlich Verpflegung
- Materialkosten für die Renovierung
Ein Sonderfall ist die Übernahme von Lagerkosten für den Fall, dass nicht ausreichend Platz in der neuen Wohnung für alle persönlichen Gegenstände des alltäglichen Lebens. Darunter zählen Schränke, Regale, Kleidung, Wäsche, Geschirr und ähnliches. Können diese Gegenstände nicht in der neuen Wohnung untergebracht werden, so kann auf Kosten des Jobcenters ein Lagerraum beantragt werden.
Anerkannte Gründe für einen Hartz 4 Umzug mit Kostenübernahme
- Kündigung durch Vermieter
- neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt
- Familienzuwachs und Bedarf an eine größere Wohnung
- Unbewohnbarkeit der Wohnung
- Scheidung oder Trennung und dadurch bedingter Umzug
Nicht anerkannte Gründe für einen Hartz 4 Umzug mit Kostenübernahme
- Mietmängel, die beseitigt werden können
- Umzug ohne konkreten Arbeitsvertrag
- Auszug bei den Eltern vor Vollendung des 25. Lebensjahres
- Umzug ohne vorherige Genehmigung des Jobcenters
Hartz 4 Umzug mit Genehmigung
Damit du einen Hartz 4 Umzug mit Genehmigung durch das Jobcenter bezahlt bekommst, brauchst du einen eindeutigen Nachweis, dass du den Umzug nicht selber durchführen kannst. Berechtigte Nachweise können folgende Unterlagen sein:
- Arbeitsvertrag (neuer Job)
- Ärztliches Attest (gesundheitliche Gründe)
- Fotos (Mängel an der Wohnung)
- Anwaltsschreiben (rechtliche Streitigkeiten)
Die Nachweise solltest du deinem Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug durch das Jobcenter anhängen.
Hartz 4 Umzug ohne Genehmigung
Grundsätzlich darf jeder Empfänger von Sozialleistungen einen Umzug selber durchführen. Allerdings ist der Umzug dann auch mit Folgen verbunden.
Folgen bei einem Hartz 4 Umzug ohne Genehmigung
Ein Umzug von Hartz-4-Empfängern ohne Genehmigung des Jobcenters ist durchaus möglich. Die Kosten für den Umzug musst du dann aber selber bezahlen. Ist die neue Wohnung dann auch noch teurer als deine alte, dann es sein, dass die neue Miete nur zu der Höhe der vorherigen Wohnung übernommen wird. Es ist auch möglich, dass das Jobcenter weitere Rückzahlungen von dir fordert.
Muss das Jobcenter die neue Miete übernehmen?
Nein. Die neue Mietwohnung muss ohne Zustimmung oder Genehmigung eines Wohnungswechsels nicht vom Jobcenter übernommen werden. Besonders dann nicht, wenn die neue Mietwohnung teurer als die vorherige ist.
Hartz 4 Umzug: Drei Kostenvoranschläge für das Jobcenter einholen
Auch wenn du den Hartz 4 Umzug vom Jobcenter bezahlt bekommst, bist du verpflichtet, die Kosten für den Umzug so gering wie möglich zu halten. Also auch so zu handeln, wie du mit deinem eigenen Geld umgehen würdest. Das ist fair. Zu diesem Zweck solltest du mindestens drei unterschiedliche Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einholen und dem Jobcenter vorlegen.
Kündigungsrecht bei Zwangsumzug durch Jobcenter?
Bei einem Zwangsumzug wirst du vom Jobcenter aufgefordert eine neue Wohnung zu beziehen, da die Mietkosten für die Hartz 4 Wohnung zu teuer sind. Dadurch ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht deines Mietvertrages. Hast du aber einen Verzicht auf eine normale Kündigung des Mietvertrages unterschrieben, so ist diese nicht gültig. Das hat auch das Sozialgericht in Hessen mit dem Beschluss vom 28.03.2006 L 7 AS 122/05 bestätigt.
Das Gericht bestätigte die Ansicht des Jobcenters dem Grundsatz nach, dass Hartz 4 Empfänger an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden sind. Nebenabsprachen zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag bei der Kündigungsfrist sind demnach ungültig.
Bei Ablehnung eines Hartz 4 Umzugs: Einspruch einlegen.
Sollte der Sachbearbeiter vom Jobcenter deinen Antrag ablehnen, dann solltest du daraufhin dir die Gesetzesgrundlage für die Ablehnung mitteilen lassen. Oft wird der Sachbearbeiter den Gesetzestext nicht wissen und sich nicht tiefer mit dem für ihn aufwendigen Thema eines Hartz-4-Umzuges beschäftigen wollen. Es kann durchaus sein, dass der Sachbearbeiter dann einlenkt und deinem Antrag zustimmt.
Widerspruch einlegen
Dein Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Am besten lässt du dir die Abgabe auch durch das Jobcenter bestätigen. Dafür musst du das Datum, die Uhrzeit und eine identifizierbare Unterschrift dokumentieren.
Mit deinem Widerspruch kannst du dann eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Oft wird der Zwangsumzug für die Dauer des Verfahrens dann auch ausgesetzt.
Zwangsumzug: Wie du dich wehren kannst.
Bei einem Zwangsumzug durch das Jobcenter solltest du nicht sofort einlenken. Besonders dann nicht, wenn du keine neue Sozialwohnung gefunden hast. Oft steht in den Meldungen vom Jobcenter, dass Widersprüche nicht zulässig sind. Das ist aber selten der Fall. Generell kann jede Behördenentscheidung auch angefochten werden.
Falls die ARGE dich auffordert eine billigere Wohnung zu suchen, solltest du nicht direkt in Panik verfallen. Für die Suche und Wohnungsbewerbung hast du mindestens sechs 6 Monate Zeit. Findest du innerhalb von 6 Monaten keine neue Wohnung und du bleibst in der Wohnung, dann könnten Sanktionen drohen.
Unser Tipp: Dokumentiere, dass du dich ernsthaft um eine günstige Wohnung bemüht hast: Du kannst dir von Vermieter die Wohnungsbesichtigungen schriftlich bestätigen lassen. Ebenso kannst du eine Suchanzeige aufgeben und so nachweisen, dass du alles Mögliche getan hast, um eine andere Wohnung zu finden. Jetzt Suchanzeige aufgeben. (*)
Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzug mit Hartz 4:
Generell darfst du immer umziehen. Nur bei nicht anerkannten Gründen kann es sein, dass du mit Sanktionen rechnen musst. Wir verraten dir, welche Gründe für einen Umzug vom Jobcenter anerkannt werden und welche nicht.
Anerkannte Gründe für einen Umzug mit Hartz-4.
Das Jobcenter übernimmt bei einem Hartz 4 Umzug alle mit dem Umzug in Verbindung stehenden Kosten. Das sind vor allem folgende Kosten:
– Kosten für das Umzugsunternehmen
– Kosten für Umzugskartons
– Pauschale für Umzugshelfer, einschließlich Verpflegung
Mehr erfahren zum Umzug mit Hartz-4.
Das Jobcenter übernimmt immer dann die Umzugskosten, wenn du den Umzug aus gesundheitlichen Gründen (Behinderung, Alter oder Krankheit) nicht selber organisieren kannst. In diesem Fall darfst du ein Umzugsunternehmen beauftragen. Die Kosten dafür werden dann vom Jobcenter bezahlt.
Mehr erfahren zum Hartz-4 Umzug und unverbindliche Angebote für das Jobcenter zur Kostenübernahme anfordern.
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