Renovierungskosten vom Jobcenter erstatten lassen.
Leider hören wir es immer wieder: Hilfsbedürftige mit Hartz 4 freuen sich nach dem andauernden Kampf um eine Umzugserlaubnis auf die neue Wohnung. Ein Umzug mit Hartz 4 ist schon stressig genug. Dann stellt sich auch noch das Jobcenter bei der Übernahme der Renovierungskosten für die alte und neue Wohnung quer. Viele Erwerbslose sind dann bereits zu müde um den Kampf mit dem Jobcenter weiterzuführen und geben auf. Das muss aber nicht sein. Wir zeigen dir, worauf es ankommt, damit das Jobcenter die Renovierungskosten übernimmt.
Renovierungskosten können bei Hartz-4-Bezug auf Antrag vom Jobcenter übernommen werden. Es werden nur die tatsächlich angefallenen und angemessene Kosten bezahlt. Für den Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten gibt es keinen offiziellen Vordruck. Du kannst unsere Vorlage zur Erstattung der Renovierungskosten verwenden.
Hartz 4 Renovierungskosten
Diese Renovierungskosten übernimmt das Jobcenter
Bei einem Hartz 4 Umzug werden die Renovierungskosten nicht als Pauschale vom Jobcenter bezahlt. Sondern es werden nur die tatsächlich entstanden Kosten für Renovierungsarbeiten übernommen. Du solltest es aber auch nicht übertreiben. Es gilt das Prinzip der “Angemessenheit“. Bewertet der Sachbearbeiter die angefallenen Renovierungskosten als unangemessen, kann das Jobcenter auch die Übernahme der Renovierungskosten verweigern.
Wie du vielleicht schon heraushören kannst, ist der Begriff der Angemessenheit sehr schwammig und nicht besonders stichhaltig. Die Gesetzgebung wird, ist in diesem Fall auch nicht eindeutig. Das Bundessozialgericht definiert eine angemessene Renovierung zur Herstellung eines Wohnstandards im unteren Wohnsegment. Das lässt viel Raum für Spekulation bei den Sachbearbeitern vom Jobcenter und ALG II Empfängern und führt immer wieder zu hitzigen Diskussionen. Sollte das Jobcenter Renovierungskosten verweigern, dann muss im Streitfall ein Gericht über die Angemessenheit im Einzelfall entscheiden.
Sobald du einen Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten beim Jobcenter gestellt hast, wird unter Umständen ein Gutachter feststellen, in welcher Höhe die Renovierungskosten tatsächlich angemessen sind. Dabei handelt es sich lediglich um Materialkosten. Eine Beauftragung eines professionellen Handwerkers wird in der Regel nicht vom Jobcenter übernommen.
Renovierungskosten bei Einzug
Eine Renovierung ist oft bei Einzug in eine Hartz 4 Wohnung notwendig. Leider renovieren immer weniger Vermieter ihre Wohnungen, sodass Leistungsempfänger sich selber um die Renovierung kümmern müssen. Nachdem dein Hartz 4 Umzug vom Jobcenter genehmigt wurde, solltest du deswegen einen Antrag auf Kostenübernahme der anstehenden Renovierungskosten stellen.
Schwierigkeiten mit dem Jobcenter: Mietverzicht oft problematisch
Für Hartz 4 Empfänger birgt ein Mietverzicht seitens des Vermieters als Kompensation für die erbrachten Renovierungsarbeiten einige Probleme. Das Jobcenter würde dann einfach die Zahlungen für die Unterkunft einstellen und der Leistungsempfänger kann keine Kosten nachweisen.
Unsere Empfehlung: Vermeide ein Mietverzicht des Vermieters als Bezahlung für die anfallenden Renovierungsarbeiten bei Erstbezug. Das Jobcenter übernimmt nur Renovierungskosten, die du mit einem Beleg nachweisen kannst.
Renovierungskosten in einer gemieteten Wohnung
Mit einem Grundsatzurteil (B 11 b AS 31/06R) vom 19.03.2008 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Kosten für laufende Schönheitsreparaturen im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) als regelmäßige Wohnkosten vom Jobcenter übernommen werden müssen.
Dabei solltest du aber beachten, dass das Jobcenter lediglich die Materialkosten für die Schönheitsreparaturen übernimmt. Das Amt erwartet in den meisten Fällen, dass der Hilfsbedürftige die Schönheitsarbeiten selber ausführt.
Kannst du die laufenden Renovierungsarbeiten wegen einer nachgewiesenen Behinderung nicht durchführen oder sind die Arbeiten nicht zumutbar solltest du ein Antrag auf eine einmalige Beiheilhilfe zur Erbringung deiner mietvertraglichen Pflichten beim Jobcenter stellen.
Muster: Formloser Antrag zur Übernahme der Renovierungskosten
- Name und Anschrift des Antragstellers.
- Bedarfsgemeinschaftsnummer des Antragstellers.
- Datum des Antrags.
- Anlass für die Renovierung, beispielsweise ein Umzug.
- Aufstellung der Renovierungskosten für das Jobcenter: Was wird bezahlt?
- Die Bankdaten, wohin das Geld überwiesen werden soll.
- Unterschrift des Antragstellers.
Musterschreiben: Antrag zur Kostenübernahme einer Renovierung
[Absender: Name + Adresse]
[Nummer der Bedarfsgemeinschaft, BG-Nummer]
[Empfänger: Name + Adresse]
[Ort, Datum]
Antrag auf Kostenübernahme für eine bevorstehende Renovierung
für die Wohnung: [Straße, PLZ, Ort]
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Sachbearbeiters beim Jobcenter],
hiermit übernehme ich möchte ich Sie in Kenntnis setzen, dass eine Renovierung für die oben genannte Wohnung ansteht.
[Bei Einzug] Die neue Wohnung ist leider in einem unangemessenen Zustand, sodass ein Einzug ohne Renovierung unmöglich ist. Damit die Wohnung auf einen unteren Wohnstandard gebracht werden kann, beantrage ich die Übernahme der anstehenden Materialkosten für die Renovierung. Voraussichtlich werde ich folgende Materialien für die Renovierungsarbeiten benötigen:
[Bei Schönheitsreparaturen] Laut meinem Mietvertrag bin ich verpflichtet in bestimmten Abständen in der Mietwohnung Schönheitsreparaturen durchzuführen. Deswegen bitte ich Sie im Rahmen der KdU folgende Materialkosten für die anstehende Renovierungsarbeiten zu genehmigen:
- 1x 10 Liter Wandfarbe, wahrscheinliche Kosten 10 Euro
- 1x 1 Liter Heizkörperlack, wahrscheinliche Kosten 5 Euro
- 1x Flachpinsel, wahrscheinliche Kosten 3 Euro
- 1x Malerrolle, wahrscheinliche Kosten 15 Euro
- weitere Kosten auflisten.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Schätzung der anfallenden Materialkosten handelt. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich nach Durchführung der Arbeiten durch die Quittungen, die ich Ihnen dann zukommen werde.
Ich bitte um eine Bestätigung der Übernahme der anstehenden Kosten durch das Jobcenter. Anschließend beginne ich mit den Renovierungsarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Name + Unterschrift]
[Bankdaten einfügen, IBAN + BIC]
Bitte beachte, dass du die Vorlage zur Übernahme von Renovierungskosten durch das Jobcenter individuell an deine Situation anpassen musst. Am besten erklärst du dem Sachbearbeiter auch nochmal die Notwendigkeit der anstehenden Renovierung.
Das sagt das SGB II zu den Kosten für Renovierung
Sowohl die Kosten für die Auszugsrenovierung und die notwendigen Renovierungen zur Wiederherstellung eines angemessenen Wohnstandards gehören laut SGB II zu dem Unterkunftbedarf. Die Gesetzesgrundlage ist der § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Demzufolge sind Kosten für die Renovierung vom Jobcenter genauso zu ersetzen wie die Kosten für Heizung und Unterkunft. Nämlich in genau der Höhe, wie die Kosten auch tatsächlich anfallen.
Die Kosten für die Renovierung einer Hartz 4 Wohnung werden immer dann nicht übernommen, wenn …
- … du vorher keinen Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten gestellt hast.
- … die Renovierungskosten unangemessen hoch sind.
- … Alternativ auch eine andere Hartz 4 Wohnung ohne Renovierungskosten hätte gemietet werden können.
Du solltest beachten: Eine Einzugsrenovierung ist keine Instandhaltung oder Schönheitsreparatur und muss deswegen nicht aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Häufig gestellte Fragen zu den Renovierungskosten mit Hartz 4
Das Jobcenter übernimmt Renovierungskosten. Dabei gilt aber das Prinzip der Angemessenheit. Als angemessene Renovierung wird vom Jobcenter in der Regel die Herstellung eines unteren Wohnstandard bewertet. Das Jobcenter übernimmt nach Genehmigung die Materialkosten für die Renovierung.
Mehr zur Übernahme der Renovierungskosten mit Hartz 4 durch das Jobcenter.
Damit du deine Materialkosten vom Jobcenter erstattet bekommst, musst du einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Hartz 4 Empfänger können unsere kostenlose Vorlage / Musterantrag verwenden.
Kostenloser Musterantrag für die Übernahme von Renovierungskosten.
Auch Schönheitsreparaturen werden vom Jobcenter übernommen. Das gilt aber nur dann, wenn die Schönheitsreparaturen ein Bestandteil des Mietvertrages sind. Dann sind Schönheitsreparaturen im Rahmen der KdU vom Jobcenter zu übernehmen.
Mehr Informationen zu einer Renovierung mit Hartz 4.
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