Antrag: Formloser Antrag zur Übernahme der Renovierungskosten
Bei einem Wohnungswechsel stellen sich hilfsbedürftige mit Hartz 4 die leidige Frage „Bezahlt das Jobcenter die Renovierungskosten?“. Ein Umzug mit Hartz 4 ist meist schon teuer genug und dann muss die neue Wohnung auch meist noch renoviert werden. Mit dem formlosen Antrag zur Übernahme der Renovierungskosten kannst du schnell und einfach dein Schreiben für das Jobcenter aufsetzen. Ohne Antrag gibt es auch keine Kostenübernahme.
Gut zu wissen: Es werden nur die tatsächlich angefallenen und angemessene Kosten bezahlt. Für den Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten gibt es keinen offiziellen Vordruck. Du kannst unsere Vorlage zur Erstattung der Renovierungskosten verwenden.
Deinen Antrag auf die Übernahme der Renovierungskosten vom Jobcenter kannst du entweder persönlich abgeben oder per Post einsenden. Dafür kannst du sowohl die Word-Vorlage im Datei-Format DOC öffnen und am Computer ausfüllen oder die PDF-Datei im Acrobat Reader herunterladen und ausdrucken.
Empfehlung der Redaktion:
Ärger mit dem Jobcenter? Kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt anfordern. Bei guten Erfolgsaussichten übernimmt das Jobcenter alle weiteren Prozesskosten. Kostenlos & unverbindlich Ersteinschätzung erhalten.
Renovierungskosten
Übernahme der Renovierungskosten beim Jobcenter beantragen
Bei einem Umzug mit Hartz 4 werden anfallende Renovierungskosten nicht als Pauschale übernommen, sondern nur tatsächlich anfallende Kosten übernommen. Bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung kann ein Hartz 4 Umzug mit einem Umzugsunternehmen durchgeführt werden.
Bei der Übernahme von Renovierungskosten gilt das Prinzip der “Angemessenheit”. Es wird von Hartz 4 Empfänger erwartet, dass die Materialien so gewählt werden, welche der Leistungsempfänger auch wählen würden, wenn er die Rechnungen selber bezahlen müsste. Das führt immer wieder zu Diskussionen zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger.
Als richtungsweisendes Urteil hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine angemessene Renovierung zur Herstellung eines Wohnstandards im unteren Wohnsegment vom Jobcenter bezahlt werden muss.
Sobald du einen Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten beim Jobcenter gestellt hast, wird unter Umständen ein Gutachter feststellen, in welcher Höhe die Renovierungskosten tatsächlich angemessen sind. Dabei handelt es sich lediglich um Materialkosten. Die Beauftragung eines Handwerkers wird in der Regel nicht vom Jobcenter übernommen.
Diese Materialkosten werden bei der Renovierung vom Jobcenter übernommen
Alle notwendigen Materialkosten für eine Renovierung werden bei einem genehmigten Umzug vom Jobcenter übernommen. Die Erstattung der Renovierungskosten erfolgt nach Genehmigung deines Antrags und Vorlage aller Rechnungen. Das Jobcenter überweist das Geld dann auf dein Bankkonto. Bei einer Bestellung über Amazon kannst du alle notwendigen Materialien in einer Rechnung sammeln und dir anschließend vom Jobcenter erstatten lassen. Eine Vorkasse durch das Jobcenter ist in der Regel nicht möglich. Alternativ kannst du aber ein Jobcenter Darlehen beantragen.
Jetzt nützliche Materialien für deine Renovierung bestellen*:
Wandfarbe
Farbpinsel
Farbrolle
Farbschale
Voraussetzungen für die Übernahme von Renovierungskosten
Eine Einzugsrenovierung ist keine Instandhaltung oder Schönheitsreparatur und muss deswegen nicht aus dem Regelsatz gezahlt werden.
Einen Anspruch auf einen Anspruch auf die Kostenübernahme der Renovierung durch das Jobcenter hast du unter folgenden Voraussetzungen:
- Du bekommst Hartz 4.
- Du ziehst in eine neue Wohnung.
- Dein Umzug wurde genehmigt.
- Die Materialkosten sind in angemessener Höhe.
Unter folgenden Sondersituation werden keine Renovierungskosten vom Jobcenter übernommen:
- Du hast kein Antrag auf Übernahme der Renovierungskosten gestellt.
- die Kosten für die Renovierung unangemessen hoch sind.
- Eine andere Wohnung ohne Renovierung wurde dir angeboten.
Muster & Vorlage
[Empfänger: Name + Adresse]
[Ort, Datum]
[Absender: Name + Adresse]
[Nummer der Bedarfsgemeinschaft, BG-Nummer]
Antrag auf Kostenübernahme für eine bevorstehende Renovierung
für die Wohnung: [Straße, PLZ, Ort]
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Sachbearbeiters beim Jobcenter],
hiermit übernehme ich möchte ich Sie in Kenntnis setzen, dass eine Renovierung für die oben genannte Wohnung ansteht.
[Bei Einzug] Die neue Wohnung ist leider in einem unangemessenen Zustand, sodass ein Einzug ohne Renovierung unmöglich ist. Damit die Wohnung auf einen unteren Wohnstandard gebracht werden kann, beantrage ich die Übernahme der anstehenden Materialkosten für die Renovierung. Voraussichtlich werde ich folgende Materialien für die Renovierungsarbeiten benötigen:
[Bei Schönheitsreparaturen] Laut meinem Mietvertrag bin ich verpflichtet in bestimmten Abständen in der Mietwohnung Schönheitsreparaturen durchzuführen. Deswegen bitte ich Sie im Rahmen der KdU folgende Materialkosten für die anstehende Renovierungsarbeiten zu genehmigen:
- 1x 10 Liter Wandfarbe, wahrscheinliche Kosten 10 Euro
- 1x 1 Liter Heizkörperlack, wahrscheinliche Kosten 5 Euro
- 1x Flachpinsel, wahrscheinliche Kosten 3 Euro
- 1x Malerrolle, wahrscheinliche Kosten 15 Euro
- weitere Kosten auflisten.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Schätzung der anfallenden Materialkosten handelt. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich nach Durchführung der Arbeiten durch die Quittungen, die ich Ihnen dann zukommen werde.
Ich bitte um eine Bestätigung der Übernahme der anstehenden Kosten durch das Jobcenter. Anschließend beginne ich mit den Renovierungsarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Name + Unterschrift]
[Bankdaten einfügen, IBAN + BIC]
Lesenswertes
Häufig gestellte Fragen zur Übernahme von Renovierungskosten vom Jobcenter:
Das Jobcenter übernimmt Renovierungskosten. Bei den Renovierungskosten gilt das Prinzip der Angemessenheit. Als eine angemessene Renovierung wird vom Jobcenter in der Regel die Herstellung eines unteren Wohnstandards bewertet. Das Jobcenter übernimmt bei einem genehmigten Umzug die Materialkosten für die Renovierung, nachdem die Rechnungen vorgelegt wurden.
Schnell & einfach: Formloser Antrag zur Übernahme der Renovierungskosten
Damit du deine Materialkosten vom Jobcenter erstattet bekommst, musst du einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Du kannst unsere kostenlose Vorlage für deinen Antrag verwenden.
Antrag auf Übernahme vom Renovierungskosten: Jetzt ausfüllen & beantragen.
Unser Versprechen: Wir arbeiten im ausschließlichen Interesse des Verbrauchers - also von dir! Doch
unsere aufwendige redaktionelle Arbeit, die Bereitstellung unserer Website und die ständige Prüfung der Inhalte verursachen Kosten. Um
diese zu decken, benötigt auch wir Einnahmen. Wir stellen dir alle Inhalte kostenfrei zur Verfügung!
Es gibt keine versteckten Kosten, Download-Gebühren oder Wucher-Angebote. Deswegen haben wir uns für einen anderen Weg entschieden.
Wenn du unserer Empfehlung folgst, dann bekommen wir eine kleine Vergütung über den Partner-Link.
Um dies für dich immer transparent und nachvollziehbar zu halten, haben wir jeden Link,
an dem wir Geld verdienen, mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Ebenfalls erhalten wir eine Provision wir für Kontaktangaben, sodass dich ein Anbieter bzw. Vermieter kontaktieren kann.
Wir danken für dein Vertrauen.
Image by Michal Jarmoluk from Pixabay