Wohnberechtigungsschein (WBS): Beantragung, Einkommensgrenzen, Gültigkeit und Nutzung für Sozialwohnungen

Wohnberechtigungsschein: Einkommensgrenzen nach §9 WoFG, Bundesländer-Unterschiede, benötigte Unterlagen und wie man damit eine Sozialwohnung findet.

Veröffentlicht: | Redaktion WBS-Wohnung

Wohnberechtigungsschein Dokument mit offiziellem Stempel — WBS beantragen in Deutschland
§9 WoFG Bundesgesetzliche Grundlage — Einkommensgrenzen, die alle Länder als Basis verwenden
ca. 44.000 Sozialwohnungen stehen in Hamburg noch zur Verfügung — bundesweit rund 1,1 Mio. WBS-gebundene Wohnungen BMWSB, 2024
12 Monate Standardgültigkeitsdauer eines WBS — verlängerbar bei unveränderter Einkommenslage

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein — kurz WBS — ist ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass ein Haushalt die gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Mietwohnung erfüllt. Er ist das Zugangsinstrument zum sozialen Wohnungsbau in Deutschland.

Geförderte Wohnungen — auch Sozialwohnungen genannt — werden von Staat, Ländern und Kommunen mit zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen subventioniert. Als Gegenleistung verpflichten sich die Vermieter, diese Wohnungen für eine festgelegte Dauer (Belegungsbindung) nur an Haushalte mit WBS zu vermieten und dabei eine Mietobergrenze einzuhalten. Das Ergebnis: Sozialwohnungen sind in der Regel deutlich günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt.

Die rechtliche Grundlage für den WBS ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes, insbesondere §9. Die Ausführung liegt bei den Bundesländern, die eigene Landesgesetze erlassen haben und die Bundesgrenzen anpassen dürfen.

Wer hat Anspruch auf einen WBS?

Einen WBS erhalten Personen und Haushalte, deren Jahres-Nettoeinkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen sind nach Haushaltsgröße gestaffelt und gelten für alle im Haushalt lebenden Personen gemeinsam.

Zum Haushalt zählen alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben oder leben werden — also auch nicht verheiratete Partner, Kinder und andere Verwandte. Studierende, die in einer WG leben, bilden in der Regel einen eigenen Haushalt. Personen in vorübergehender Abwesenheit (z.B. stationäre Pflege, Auslandsaufenthalt) können je nach Einzelfall zum Haushalt zählen.

Der WBS steht folgenden Personengruppen zu:

  • Deutsche Staatsangehörige
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wohnsitz in Deutschland
  • Drittstaatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltstiteln (Niederlassungserlaubnis, bestimmte Aufenthaltserlaubnisse)
  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge (mit entsprechendem Status)

Einkommensgrenzen nach §9 WoFG — bundesweite Tabelle

Die Bundesgrenzen nach §9 WoFG sind die Mindestbasis. Verschiedene Bundesländer haben diese nach oben angepasst — insbesondere Länder mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Bayern, Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg.

Einkommensgrenzen WBS — §9 WoFG Bundesgrenzen (Jahres-Nettoeinkommen)
Haushaltsgröße Jahres-Nettoeinkommen (Grenze) Monatl. Netto (ca.)
1 Person 16.800 € 1.400 €
2 Personen 25.200 € 2.100 €
3 Personen 30.240 € 2.520 €
4 Personen 35.280 € 2.940 €
5 Personen 40.320 € 3.360 €
Je weitere Person + 5.040 € + 420 €
Je Kind im Haushalt + 750 € + 62,50 €

Diese Werte sind die Bundesgrenzen nach §9 WoFG. Viele Bundesländer haben höhere Grenzen festgesetzt. Die exakten lokalen Grenzen erfährt man beim zuständigen Wohnungsbauamt.

Bundesländer-Unterschiede bei den WBS-Einkommensgrenzen

Ein direkter Vergleich zeigt, wie stark die Einkommensgrenzen je nach Bundesland variieren:

WBS-Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalt nach Bundesland (ca.-Werte, Stand 2026)
Bundesland Grenze 1 Person (Jahres-Netto) Besonderheit
Bundesstandard (§9 WoFG) 16.800 € Untergrenze für alle Länder
Hamburg (HmbWoFG) 17.600–26.400 € 3 Förderstufen (WBS I–III)
Berlin (WoFG Berlin) ca. 16.800–26.000 € IBB-WBS, 2 Förderwege
Bayern (BayWoFG) ca. 18.000 € Aufschläge in Ballungsräumen
NRW (WFNG NRW) ca. 16.800 € Bundesstandard, 2 Förderwege
Baden-Württemberg ca. 18.000 € Aufschlag in Ballungsgebieten

Da die Landesgesetze regelmäßig angepasst werden, sollten die aktuellen Grenzen stets beim zuständigen Wohnungsbauamt der Gemeinde oder beim kommunalen Wohnungsamt erfragt werden. Die angegebenen Werte sind Richtwerte und können von den aktuell gültigen Grenzen abweichen.

Was zählt zum Einkommen für den WBS?

Die Einkommensermittlung für den WBS folgt eigenen Regeln — weder dem Steuerrecht noch dem Sozialrecht, sondern §9 WoFG und den jeweiligen Landesgesetzen. Das Grundprinzip: Es gilt das Jahres-Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder.

Zum Einkommen zählen:

  • Arbeitslohn und Gehalt (netto)
  • Renten und Pensionen (brutto minus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge)
  • Selbständige Einkünfte (Gewinn nach Betriebsausgaben)
  • Mieteinnahmen (nach Abzug von Werbungskosten)
  • Unterhaltszahlungen, die der Haushalt erhält
  • Kapitalerträge, soweit sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen

Nicht zum Einkommen zählen:

  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
  • Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe)
  • Pflegegeld (§37 SGB XI)
  • Einmalige Sozialleistungen (z.B. Erstausstattung, Schulbedarf)

Abzugsfähige Ausgaben:

Vom anrechenbaren Einkommen können in vielen Bundesländern folgende Ausgaben abgezogen werden:

  • Werbungskosten bis zum gesetzlichen Pauschbetrag (1.230 Euro ab 2024)
  • Gezahlter Unterhalt
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei Schwerbehinderung)

Wie lange gilt ein WBS?

Der Standard-WBS wird für ein Jahr ab Ausstellungsdatum ausgestellt. Innerhalb dieser Frist muss eine Wohnung mit passender Belegungsbindung gefunden und der Mietvertrag unterzeichnet werden. Der Einzug kann auch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen, wenn der Vertragsschluss im gültigen Zeitraum lag.

Nach Ablauf kann ein neuer WBS beantragt werden, sofern die Einkommensvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Eine formlose Verlängerung mit aktuellen Einkommensnachweisen ist in den meisten Bundesländern möglich.

Welche Wohnung kann man mit einem WBS beziehen?

Mit einem WBS können Wohnungen bezogen werden, die einer Belegungsbindung unterliegen. Diese Bindung entsteht, wenn der Vermieter für den Bau oder die Modernisierung öffentliche Fördermittel erhalten hat. Für die Dauer der Bindung — üblicherweise 20 bis 40 Jahre — darf er die Wohnung nur an WBS-Inhaber vermieten.

Die Belegungsbindung gilt für die Wohnung, nicht für den Mieter: Wer in eine gebundene Wohnung eingezogen ist und später die WBS-Grenzen überschreitet, muss nicht ausziehen (außer in Bundesländern mit Fehlbelegungsabgabe). Neue Mieter müssen aber weiterhin einen WBS vorlegen, solange die Bindung läuft.

WBS-Typen in Hamburg und Berlin

Hamburg kennt drei WBS-Typen (I, II, III), die verschiedene Einkommensstufen und Förderstufen abdecken. Berlin unterscheidet ebenfalls zwischen mehreren Förderwegen (erster und zweiter Förderweg). Diese Differenzierung ermöglicht eine soziale Durchmischung in geförderten Quartieren.

Der WBS-Antrag: Schritt für Schritt

Der Weg zum WBS folgt einem einheitlichen Schema, das in allen Bundesländern ähnlich abläuft:

Schritt 1: Zuständige Behörde ermitteln

Zuständig ist das Wohnungsbauamt oder Wohnraumförderungsamt der Gemeinde, in der der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet ist. In größeren Städten ist dies oft ein spezialisiertes Referat des Stadtplanungs- oder Sozialamts. In kleinen Gemeinden übernimmt das Rathaus oder das Landratsamt die Funktion.

Schritt 2: Unterlagen vorbereiten

Die vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen findet sich im folgenden Abschnitt.

Schritt 3: Termin vereinbaren oder Antrag einreichen

Viele Behörden fordern eine Terminvereinbarung per Telefon oder über das Bürgerportal. Manche akzeptieren auch eine schriftliche Einreichung per Post. Online-Portale sind im Aufbau, aber noch nicht flächendeckend verfügbar.

Schritt 4: Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In Hochphasen kann sie in Städten mit hoher Nachfrage länger sein. Bei dringendem Bedarf (bevorstehende Wohnungslosigkeit, akute Kündigung) kann eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden.

Schritt 5: WBS erhalten und Wohnungssuche starten

Nach Ausstellung des WBS kann die Suche im geförderten Segment beginnen. Der WBS muss dem Vermieter im Original vorgelegt werden. Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert.

Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag

Die folgende Liste gilt für die meisten Bundesländer. Je nach lokaler Behörde können einzelne Dokumente variieren:

Vollständige Unterlagenliste für WBS-Antrag

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (alle erwerbstätigen Haushaltsmitglieder)
  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres (falls vorhanden)
  • Bei Selbständigen: Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Kalenderjahre
  • Bei Rentenbezug: aktueller Rentenbescheid oder Rentenmitteilung
  • Bei Bürgergeld/Sozialhilfe: aktueller Leistungsbescheid
  • Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder im Haushalt
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis (für Freibetragsregelungen)
  • Ggf. Unterhaltsbescheid oder Unterhaltsvereinbarung
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht-EU-Bürgern)

WBS für Studierende und Auszubildende

Studierende können einen WBS beantragen, wenn sie einen eigenen Haushalt führen und ihr eigenes Einkommen (ohne das der Eltern) die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Dabei gilt:

BAföG zählt nicht als Einkommen für den WBS — weder der Zuschussanteil noch der Darlehensanteil. Das vereinfacht die Situation für viele Studierenden erheblich, da ihr anrechenbares Einkommen oft sehr gering ist.

Wohnen Studierende noch im elterlichen Haushalt, gehören sie zum Haushalt der Eltern, und das Einkommen der Eltern wird berücksichtigt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, bildet einen eigenen Haushalt, und nur das eigene Einkommen zählt.

Auszubildende werden ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer: Ihre Ausbildungsvergütung ist Einkommen. Da Ausbildungsvergütungen oft unterhalb der WBS-Grenzen liegen, haben viele Azubis Anspruch auf einen WBS.

Wohngeld vs. WBS — was ist der Unterschied?

Diese beiden Instrumente werden häufig verwechselt, sind aber grundsätzlich verschieden:

Merkmal WBS Wohngeld
Art der Leistung Zugangsberechtigung Monatlicher Mietzuschuss
Geldzahlung? Nein Ja — direkter Zuschuss
Wo verwendbar? Nur in gebundenen Sozialwohnungen In jeder Mietwohnung
Kombination mit Bürgergeld? Ja Nein (gegenseitiger Ausschluss)
Rechtsgrundlage §9 WoFG Wohngeldgesetz (WoGG)
Kombination WBS + Wohngeld? Möglich für Nicht-Bürgergeld-Empfänger in einer Sozialwohnung

Der WBS und das Wohngeld verfolgen das gleiche Ziel — bezahlbares Wohnen für einkommensschwache Haushalte — greifen aber an verschiedenen Stellen ein. Der WBS öffnet den Zugang zur günstigeren Sozialwohnung; das Wohngeld bezuschusst die laufende Miete. Wer beides kombinieren kann (Nicht-Bürgergeld-Bezieher in einer Sozialwohnung), profitiert am stärksten.

Verwandte Ratgeber

Städteratgeber NRW

Lokale WBS-Ratgeber mit Einkommensgrenzen, Jobcenter-KdU-Werten und Tipps zur Wohnungssuche für Städte in Nordrhein-Westfalen:

  • WBS Dortmund — Wohnberechtigungsschein und Sozialwohnungen im Ruhrgebiet
  • WBS Wuppertal — WBS, KdU-Werte und kommunale Wohnhilfen
  • WBS Solingen — Bergisches Städtedreieck, günstige Wohnlagen
  • WBS Hagen — Wohnberechtigungsschein südliches Ruhrgebiet
  • WBS Neuss — WBS Rhein-Kreis Neuss, NRW-Einkommensgrenzen
  • WBS Krefeld — Niederrhein, kommunale Wohnhilfen
  • WBS Recklinghausen — Wohnberechtigungsschein nördliches Ruhrgebiet
  • WBS Witten — Ennepe-Ruhr-Kreis, südliches Ruhrgebiet
  • WBS Remscheid — günstigste kreisfreie Stadt im Bergischen Land

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein