Elternbürgschaft für die Miete: Tipps und Vorlage

Bei einer Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter und nicht wie oft üblich einen Geldbetrag. Dadurch kann der Mieter die Kosten für die Mietkaution sparen und anderweitig beim Umzug einsetzen.

Bei einer Mietbürgschaft sichert der Vermieter sich gegen Mietschäden ab und ist eine Alternative für Mieter zur Barkaution. Die bekanntesten Arten sind die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung.

Bei einer Elternbürgschaft haften deine Eltern für Schäden an der Wohnung. Bei einer Mietkautionsversicherung übernimmt deine Versicherung die Kosten und das Risiko.

Du kannst dir mit einem Bürgen die Zahlung der Mietkaution sparen. Eine Elternbürgschaft ist für den Vermieter eine Sicherheit, ähnlich wie die Barkaution. Der Vorteil bei einer Bürgschaft und einer Kautionsversicherung: Du musst bei deinem Umzug nicht noch zusätzlich die Mietkaution bezahlen und kannst das Geld anderweitig nutzen.

Die SCHUFA gehört zu jeder Wohnungsbewerbung:

Hinweis zur SCHUFA: Vermieter fordern in der Regel von mindestens einem Elternteil eine offizielle SCHUFA-Selbstauskunft zusammen mit der unterschriebenen Elternbürgschaft.

Elternbürgschaft

Mit einer Bürgschaftserklärung können Eltern für ihre Kinder die Mietkaution sparen

Was ist eine Elternbürgschaft?

Die Elternbürgschaft oder Privatpersonenbürgschaft kommt immer häufiger bei Studenten oder Auszubildenden zum Einsatz. Das betrifft vor allem junge Menschen, die gern in ihren eigenen vier Wänden wohnen möchten, aber kein festes Einkommen oder sonstige Sicherheiten gegenüber Vermietern vorzuweisen haben. Auch Geringverdiener oder Mieter mit einem schlechten SCHUFA-Eintrag werden mit einer Bürgschaft von Freunden, Verwandten oder ehemaligen Partnern unterstützt.

Eine gute Alternative zu einer Bargeld-Kaution ist also eine Mietbürgschaft: Die Bürgschaft ist bei Mietbeginn vom Mieter zu hinterlegen und sichert den Vermieter gegen Mietschäden und Mietausfälle ab. Die bekanntesten Arten einer Mietbürgschaft ist die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung.



Die bekanntesten Möglichkeiten für eine Mietbürgschaften sind:

  • Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft
  • Bankaval
  • Mietkautionsversicherung

Pflichten bei einer Elternbürgschaft?

Wenn du deine Miete oder Nebenkosten nicht zahlen kannst oder Schäden in der Wohnung verursachst, dann übernimmt der Bürge (z.B. deine Eltern) die Kosten und begleicht die Forderungen des Vermieters. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich bei Bürgen oft um Privatpersonen, wie z.B. Eltern, weitere Verwandtschaft oder gute Freunde handelt. Das kann sehr schnell unangenehm werden, wenn dann tatsächlich Schäden ausgeglichen werden.

Bei Privat- und Elternbürgschaften bestehen hohe Risiken. Damit Streit und finanzielle Schwierigkeiten vermieden werden, empfehlen wir lieber eine Versicherung oder Bank als Bürge einzusetzen.

Voraussetzungen bei einer Elternbürgschaft:

  • Die Elternbürgschaft muss schriftlich erfolgen.
  • Der Bürge und der Gläubiger (Vermieter) müssen bekannt sein.
  • Die Wohnung der Bürgschaft (Mietkaution) muss benannt werden.
  • Auf eine Einrede der Vorausklage wird verzichtet.
  • Auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit wird verzichtet.
  • Der Höchstbetrag für die Bürgschaft muss festgelegt sein.

Wer kann für die Mietkaution bürgen?

  • Der Bürge muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Bürge muss finanziell in der Lage sein, im Schadensfall auch für den Mieter einzuspringen. Dafür verlangen Vermieter in der Regel einen Nachweis.
  • Familie, Freunde aber auch Banken und Versicherer können für die Mietkaution bürgen

Mietbürgen können demnach die Eltern, Freunde oder andere Privatpersonen, eine Versicherung oder eine Bank sein. Besondere Vorsicht bei Elternbürgschaften, die freiwillig ohne Aufforderung des Vermieters ausgestellt werden. Bei freiwilligen Elternbürgschaften haften deine Eltern auch über die übliche 3 Nettokaltmieten (Mietkaution) hinaus – und das unbegrenzt.

Vor- und Nachteile bei einer Elternbürgschaft für Mieter

Bei einer Elternbürgschaft können vor allem junge oder einkommensschwache Menschen das Geld für den Umzug gut gebrauchen. Die Mietkaution wird dann oft mal für Möbel und Umzugsmaterial benötigt. Mit einer Elternbürgschaft kannst du dir die Mietkaution sparen, da deine Eltern als Bürgen für offene Forderungen vom Vermieter eintreten werden.

Vorsicht bei zu viel Optimismus: Wir empfehlen dir auf Nummer sicher zu gehen und deine Eltern nicht in die missliche Lage zu bringen in unbegrenzter Höhe für Mietschäden zu haften. Eine Mietkautionsversicherung ist oftmals die sichere und beruhigende Art die Kaution für eine neue Wohnung zu umgehen.

Vorteile bei einer Elternbürgschaft

  • Die Bereitschaft von Eltern als Bürge für ihre Kinder einzutreten ist hoch.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn “nichts passiert”.
  • Der finanzielle Spielraum vom Mieter wird durch die Bürgschaft kaum eingeschränkt. Finanzielle Reserven bleiben unangetastet.
  • Ein relativ einfaches Formular und Vorgehensweise.
  • Sehr schnelle Abwicklung der Formalitäten.

Nachteile bei einer Elternbürgschaft

  • Unkalkulierbare Risiken für deine Eltern, besonders bei freiwilligen Bürgschaften
  • Anders als bei einem Kredit oder Mietkautionsversicherung haften Bürgen unbegrenzt mit dem Privatvermögen.
  • Im Schadensfall: Auslöser für familiäre Streitigkeiten
  • Vermietern reicht oft eine alleinige Elternbürgschaft nicht als alleinige Sicherheit aus
  • Da der Bürge für die Schulden vom Mieter haftet, muss auch der Bürge eine Selbstauskunft (inklusive SCHUFA) beim Vermieter hinterlegen.
  • Ein Rücktritt von einer ausgestellten Elternbürgschaft ist nur schwer möglich. Zum Beispiel, wenn in der Bürgschaftserklärung genau beschrieben wurde, wann der Bürge zurücktreten kann.

Vor- und Nachteile bei einer Elternbürgschaft für Vermieter

Der geringere Verwaltungsaufwand ist der Hauptvorteil für eine Elternbürgschaft für den Vermieter: Der Wohnungseigentümer erhält eine Bürgschaftsurkunde von den Eltern und muss nicht wie sonst üblich die Barkaution auf einem Kautionskonto anlegen. Im Schadensfall kann der Vermieter zusätzlich unter Umständen auch Forderungen über die übliche Mietkaution von 3 Nettokaltmieten hinaus geltend machen. Bei einer freiwilligen Elternbürgschaft haften die Eltern für ihre Kinder in unbegrenzter Höhe.

Vorteile bei einer Elternbürgschaft

  • Vermieter haben mit der Mietbürgschaft weniger Aufwand. Bei einer Barkaution muss das Geld in einem Konto hinterlegt werden. Hierfür fallen separate Zins- und Steuerabrechnungen an. Bei der Bürgschaft muss lediglich die Bürgschaftsurkunde abgeheftet werden.
  • Vermieter können eine zusätzliche Selbstauskunft von den Bürgen verlangen. Dadurch können bekannten Zahlungsschwierigkeiten beim Bürgen ausgeschlossen werden.
  • Das Risiko von Rechtsstreitigkeiten nimmt sogar ab. Da die Bürgen als zusätzliche Sicherheit für die Forderungen von Vermietern haften.
  • Eine Elternbürgschaft ist für Vermieter auch ein Zeichen, dass das Familienleben intakt ist. Bei Schadensfällen können Vermieter so sicherer sein, dass Eltern ihre Kinder unterstützen werden und so vor einer Privatinsolvenz bewahren. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Mietausfall die Forderungen vom Vermieter beglichen werden.
  • Mit einer Elternbürgschaft können auch Wohnungen in strukturschwächeren Gegenden vermietet werden. Somit finden Vermieter schneller einen Nachmieter für ihre Wohnung, da Mieter sich die Mietkaution sparen können.
  • Mit einer Mietbürgschaft sind Vermieter vom ersten Tag an abgesichert und müssen nicht auf Teilzahlungen der Mietkaution warten.
  • Tritt ein Schaden durch Zahlungsausfall ein, können Vermieter schnell und rechtssicher handeln. Besonders Mietkautionsversicherungen sind schnell in der Prüfung und Abwicklung. Bei einer Elternbürgschaft können Vermieter sowohl Mieter als auch Bürge gleichzeitig in die Pflicht zur Begleichung der Forderung nehmen.

Nachteile bei einer Elternbürgschaft

  • Im Schadensfall müssen Vermieter alle erforderlichen Dokumente erbringen, die den Schaden genau belegen. Das ist mit einem Mehraufwand für Vermieter verbunden.
  • Bei einer Bargeld-Kaution haben Vermieter ein Verhandlungsgegenstand, wenn es um den Zustand der Wohnung beim Auszug geht.

Die wichtigsten Formulierungen bei einer Elternbürgschaft

Entscheidet sich jemand, als Bürge für jemand anderes einzutreten, dann ist das oft mit hohen Risiken verbunden. Leider werden diese Risiken vor allem bei privaten Bürgschaften oft verharmlost. Oft fallen dann Sätze wie: “Eine Bürgschaft ist nur eine Formalität um die Wohnung zu bekommen und es wird nie zu einer Zahlung seitens des Bürgens kommen.”
Mit diesen oder vergleichbaren Argumenten werden die Haftungsfolgen der Privatbürgschaft beschönigt und als risikolos dargestellt. Doch ein privater Bürge sollte gründlich überlegen, ob er das Ausmaß seiner Entscheidung überblicken kann und die finanziellen und privatrechtlichen Risiken richtig eingeschätzt hat.

Was du unbedingt als Bürge wissen solltest: Bei einer Privat- oder Elternbürgschaft für eine Wohnung, kannst du ohne vorher vertraglich fixierte Gründe nicht zurücktreten. Eine Bürgschaft kann sogar vererbt werden.

Unser Fazit: Aufgrund der unvorhersehbaren Risiken empfehlen wir dir und deinen Eltern, Freunden oder Bekannten, lieber auf eine Bank oder Versicherung als Bürgen zurückzugreifen. Das kann dich vor zukünftigen Streitereien und finanzielle Probleme schützen.

Vorsicht bei diesen Fallstricken bei einer Elternbürgschaft

Mit einer Bürgschaft gehen Privatpersonen hohe Risiken ein. Hast du dich dennoch für eine Elternbürgschaft für dein Kind entschieden, dann solltest du unbedingt folgende Fallstricke beachten.

Vorsicht bei der Festlegung der Höhe von Bürgschaften! Bieten Bürgen von sich selbst höhere Sicherheiten als die vereinbarte Mietkaution an, dann nennt man das eine “freiwillige Bürgschaft” oder “Rettungsbürgschaft“. In diesem Fall haften Bürgen unbegrenzt für den Hauptschuldner.

Beispiel für eine freiwillige Bürgschaft: Manche Wohnungssuchende wollen sich im Bewerbungsprozess um eine begehrte Mietwohnung einen Vorteil verschaffen. Dann kommt es vor, dass Mieter dem Vermieter unaufgefordert eine zusätzliche und freiwillige Elternbürgschaft anbieten. Hier lauert aber ein Fallstrick. Bei dieser Konstellation handelt es sich um ein “freiwillige Mietbürgschaft”. Das Haftungsrisiko ist hierbei nicht auf die Höhe der Mietkaution beschränkt, sondern das finanzielle Risiko ist für die Bürgen unbegrenzt.

Beispiel für eine Rettungsbürgschaft: Wenn eine Gründung aufgrund nicht gezahlter Mieten eine Wohnungskündigung droht und der Vermieter zusätzliche Sicherheiten verlangt und ein Bürge dann als Sicherheit eintritt, dann haftet der Bürge ebenso unbegrenzt. Dadurch kann zwar kurzfristig eine Wohnungskündigung oft abgewendet werden, aber es drohen sehr hohe und nahezu unkalkulierbare finanzielle Risiken.

Das Gesetz ist hier eindeutig und so urteilte das BGH, dass Bürgen für die Forderungen von Vermietern bei einer Rettungsbürgschaft unbegrenzt sind:

§ 551 Abs. 1 und 4 BGB, der die Höhe einer Mietsicherheit auf drei Monatsmieten begrenzt, ist nicht anwendbar auf eine Sicherheit, die dem Vermieter von einem Dritten gewährt wird, um die dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Wäre es in einem solchen Fall verboten, eine drei Monatsmieten übersteigende Sicherheit zu vereinbaren, könnte der Vermieter keine zusätzliche Sicherheit erhalten und sähe sich daher zu einer fristlosen Kündigung wegen des Zahlungsverzugs veranlasst. Damit hätte die Begrenzung der Mietsicherheit, die eigentlich dem Schutz des Mieters dienen soll, die Beendigung des Mietverhältnisses zur Folge und würde sich zum Nachteil des Mieters auswirken.”

Unser Fazit: Ist die Not auch groß, so sollten nicht noch zusätzliche Risiken in Kauf genommen werden. Wir empfehlen – “Finger weg von einer Rettungsbürgschaft oder freiwilligen Bürgschaft“. Eine Mietkautionsversicherung oder ein Kredit ist in diesem Fall oft die sichere Lösung.

Gesetzesgrundlage: Das sagt das BGB zur Elternbürgschaft.

Das sagt der Bundesgerichtshof zur Elternbürgschaft
Das Gesetz ist bei einer Bürgschaft eindeutig: Die Risiken für Bürgen sind nahezu unbegrenzt.

Die gesetzliche Grundlage dafür eine Bürgschaft zu übernehmen wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 765 bis 778 geregelt. Die Pflichten eines Bürgen werden im Gesetz, wie folgt beschrieben:

  • Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
  • Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.

Neben den grundsätzlichen Pflichten zur Erfüllung von künftigen Verbindlichkeiten, sind folgende Regelungen für Bürgen zu beachten:

  • Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erfolgen. Eine elektronische Erteilung der Bürgschaftserklärung, z.b. per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Die Hauptverbindlichkeit muss bei der Unterschrift unter der Bürgschaftserklärung bereits bekannt sein. Also wie hoch bei Eintritt einer Forderung, dann auch tatsächlich die Bürgschaftsschuld ist.
  • Soweit Forderungen gegen den Bürgen gestellt werden, dann kann der Bürge auch gegen diese Forderungen vorgehen. Das ist auch möglich, wenn der eigentliche Schuldner (Hauptschuldner) von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht hat.
  • Erklären mehrere Personen die Bürgschaft, haften die Bürgen gemeinsam und gesamtschuldnerisch.
  • Der Gläubiger darf nicht direkt auf die Bürgen zugehen und eine Forderung stellen. Zuerst muss eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner vollzogen werden. Erst dann dürfen Forderungen an den Bürgen gestellt werden.
  • Eine vorherige Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ist nicht notwendig, wenn z. B. die Bürgschaft selbstschuldnerisch vereinbart wurde oder sich die Rechtsverfolgung des Hauptschuldners aufgrund unbekannten Aufenthaltsortes schwierig gestaltet.
  • Der Bürge kann unter Umständen eine Befreiung von der Bürgschaft fordern. Das ist möglich, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners erheblich verschlechtert haben.
  • Eine Bürgschaft auf Zeit befreit den Bürger nach Ablauf von allen Zahlungsverpflichtungen, sofern der Gläubiger nicht unverzüglich die ausstehenden Leistungen einfordert.

Elternbürgschaft: Muster für Mieter

Mit dem Musterschreiben für eine Bürgschaftserklärung verpflichten sich Bürgen für Forderungen einzustehen.
Mit dem Musterschreiben zur Elternbürgschaft können vor allem junge Menschen die Bargeld-Kaution sparen.

[Absender: Name + Adresse]

[Empfänger: Name + Adresse]

[Ort, Datum]

Erklärung zu einer Bürgschaft

für den geschlossenen Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrags]

für die Wohnung: [Straße, PLZ, Ort]

für den Mieter: [Name des Mieters, Geburtsdaten, Personalausweis-Nr.]

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Vermieters],

hiermit übernehme ich, [Name des Bürgen eintragen], eine Bürgschaft zum oben genannten Mietvertrag für den Mieter [Name des Mieters eintragen]. Ich wohne in [Adresse des Bürgen eintragen] und bin am geboren (Geburtsdatum des Bürgen eintragen]. Meine Personalausweis-Nr. lautet [Personalausweis-Nr.].

Ich versichere, dass ich den oben genannten Mieter im Falle einer Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten und/oder Schäden an der Wohnung bis zu einer Höhe von maximal drei Monatsnettokaltmieten vertreten werden.

Bei Beendigung des Mietvertrages erlischt auch diese Mietbürgschaft, ohne dass diese eine gesonderte Kündigung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

[Name + Unterschrift]

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bürgschaftserklärung für Eltern:

Was ist eine Elternbürgschaft?

Bei einer Mietbürgschaft hinterlegt der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde von den Eltern beim Vermieter und nicht wie oft üblich einen Geldbetrag. Dadurch kann der Mieter die Kosten für die Mietkaution sparen und anderweitig beim Umzug einsetzen.
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Wie sieht eine Bürgschaft für eine Wohnung aus?

Die Elternbürgschaft muss schriftlich erfolgen.
Der Bürge und der Gläubiger (Vermieter) müssen benannt werden.
Die Wohnung der Bürgschaft (Mietkaution) muss benannt werden.
Auf eine Einrede der Vorausklage wird verzichtet.
Auf Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit wird verzichtet.
Der Höchstbetrag für die Bürgschaft muss festgelegt sein.
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Wo bekomme ich eine Bürgschaft her?

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