Vermieterbescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung kostenlos als Muster
Seit dem 1. November 2015 gibt es in Deutschland ein einheitliches Meldegesetz. Das bedeutet: Ziehst du in eine neue Wohnung, musst du das unverzüglich, dem Einwohnermeldeamt melden. Vermieter sind verpflichtet dir mit dem Einzug eine Vermieterbescheinigung kostenlos auszustellen. Die Vermieterbescheinigung wird auch als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet. Mit dem ausgefüllten Muster kannst du dich beim Einwohnermeldeamt an deinem neuen Wohnsitz anmelden.
Die Formulare zur Vermieterbescheinigung / Wohnungsgebestätigung kannst du hier kostenlos herunterladen.
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Die Wohnungsgebestätigung (oder Vermieterbescheinigung) muss nach §19 Bundesmeldegesetz folgende Informationen unbedingt enthalten: die Anschrift des Vermieters bzw. Wohnungsgebers, das Einzug bzw. Auszugsdatum, Anschrift der neuen Wohnung sowie den vollständigen Namen des Mieters. Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung kannst du elektronisch oder per Post an das zuständige Einwohnermeldeamt versenden.
Vermieterbescheinigung
Die Wohnungsgeberbestätigung oder auch Vermieterbescheinigung genannt brauchen diejenigen, die in eine neue Wohnung ein- oder ausziehen. Innerhalb der ersten zwei Wochen sind Mieter, aber auch Eigentümer nach dem Wohnungswechsel verpflichtet die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung beim Meldeamt abzugeben.
Ist der Vermieter verpflichtet eine Vermieterbescheinigung auszufüllen?
Ja. Das steht im Bundesmeldegesetz und sieht eine Mitwirkungspflicht des Vermieters vor. Das bedeutet ganz konkret: Nicht nur du bist zu einer Meldung verpflichtet bist, sondern darfst auch von deinem Vermieter eine Vermieterbescheinigung erwarten. Andernfalls drohen hohe Bußgelder. Der Gesetzgeber ist hier eindeutig und sieht nach § 54 Abs. 3 BMG Strafen bis zu 1.000 Euro für Vermieter vor.
Wie lange hast du Zeit eine Ummeldung Zeit?
Innerhalb von zwei Wochen bist du § 17 Abs. 1 BMG dazu verpflichtet, dich nach Einzug in die neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Frist für die Ummeldung beginnt mit dem Tag des Einzugs. Aber keine Panik. In der Praxis sind die Meldeämter besonders in Großstädten oft überlastet. Hier gilt: Wenn du innerhalb von zwei Wochen einen online Termin vereinbart hast, dann gilt die Frist als eingehalten.
Der Vermieter verweigert die Vermieterbescheinigung. Was Mieter tun können.
Verweigert der Vermieter die Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbestätigung, dann solltest du das umgehend auch so an das Meldeamt melden. Damit vermeidest du selbst in die Gefahr zu laufen, ein Bußgeld bezahlt zu bekommen.
Können Vermieter erfahren, ob der Mieter sich angemeldet hat?
Auch Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran, dass der neue Mieter sich bei der Meldebehörde angemeldet bzw. abgemeldet hat. Der Vermieter kann sich direkt an die Behörde wenden und dort eine entsprechende offizielle Rückmeldung bekommen.
Vermieterbescheinigung für jeden Bewohner einzeln ausfüllen?
Nein. Das ist nicht notwendig. Vermieter können auch mehrere Bewohner in ein Formular eintragen. Dann genügt es, dass nur eine Vermieterbescheinigung ausgefüllt und abgegeben werden muss. Das ist vor allem bei Familien und Wohngemeinschaften (WGs) gängige Praxis.
Partner bzw. Partnerin zieht in die gleiche Wohnung ein. Ist eine Vermieterbescheinigung notwendig?
Ja. In diesem Fall muss dein Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin sich bei dir anmelden. Dafür ist die Wohnungsgeberbestätigung erneut auszufüllen – so sieht es das Bundesmeldegesetz vor.
Mieter zieht zurück ins Elternhaus. Wer ist der Wohnungsgeber?
Der Eigentümer der Wohnung bzw. des Hauses ist verpflichtet die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Sind deine Eltern die Eigentümer, dann müssen diese dir auch eine Bescheinigung für die Ummeldung ausstellen. Wohnen deine Eltern selbst zur Miete, dann müsst ihr den Vermieter kontaktieren, sodass dieser euch das Formular ausgefüllt zur Verfügung stellen kann.
Umzug ins Ausland. Muss ich mich abmelden?
Ja. Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland musst du dich laut Bundesmeldegesetz abmelden. Das kannst du formlos der Meldebehörde mitteilen.
Auslandsaufenthalt auf Zeit. Musst du dich abmelden?
Ob du dich für deinen Auslandsaufenthalt auf Zeit, wie z.B. ein Praktikum oder Erasmus abmelden musst, hängt davon ab, ob du aus deiner Wohnung zurückkehrst oder nicht. Abmelden musst du dich nämlich nur dann, wenn du auch endgültig aus der Wohnung ausziehst. Vermietest du z.B. dein WG-Zimmer an einen Untermieter und planst wieder zurückzukehren in die Wohnung, dann musst du dich auch nicht abmelden.
Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung:
Bei der in § 19 BMG geregelten Vermieterbescheinigung (oder auch Wohnungsgeberbestätigung genannt) handelt es sich um eine verpflichtende Bescheinigung seitens des Vermieters, dass der im Mietvertrag angegebene Mieter auch tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.
Alle Infos zur Vermieterbescheinigung sowie kostenlose Muster & Vorlagen zum Download.
Nein. Vermieter sind nach deutschem Recht dazu verpflichtet dir eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Der Vermieter muss die sogenannte “Mitwirkungspflicht” erfüllen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Mehr Infos und kostenlose Vorlagen zur Vermieterbescheinigung herunterladen.
Die Vermieterbescheinigung muss dein Vermieter dir nach dem Einzug ausfüllen. Dafür kannst du kostenlose Vorlagen und Muster im Internet finden und bereits mit soweit wie möglich ausfüllen und dann deinem Vermieter zur Unterschrift vorlegen. Der Vermieter ist laut Bundesmeldegesetz verpflichtet das Formular auf Richtigkeit zu prüfen und zu unterschreiben.
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