Einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Das ist zu tun.

Die SCHUFA ist eine Auskunftei für Wirtschaftsdaten von Verbrauchern. Damit eine gute Auskunft möglich über die Bonität möglich ist, sammelt die SCHUFA zahlreiche Informationen über Bezahlvorgänge, Mahnverfahren und Kredite. Wir erklären dir, ob und wie du negative Einträge bei der SCHUFA löschen lassen kannst.

Als Verbraucher hast du die Möglichkeit, Einträge bei der SCHUFA löschen zu lassen. Das betrifft vor allem ungerechtfertigte und falsche oder bereits veraltete SCHUFA-Einträge. So gehst du am besten vor, um die Einträge entfernen zu lassen:

  1. Aktuelle Selbstauskunft anfordern
  2. Daten und Ablauffristen prüfen
  3. SCHUFA-Eintrag löschen lassen
  4. Optional: Vertrag trotz negativer SCHUFA abschließen

SCHUFA-Eintrag löschen

Einträge bei der SCHUFA löschen lassen: So geht es

SCHUFA-Eintrag löschen lassen. So kannst du negative Einträge entfernen lassen.

  1. Aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft einholen

    Als Erstes solltest du dir einen Überblick über deine SCHUFA-Einträge machen und dir einen aktuellen Auszug aus dem SCHUFA-Register einholen. Eine kostenlose SCHUFA-Auskunft kannst du dir einmal jährlich zusenden lassen. Der Trick für eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist eine Datenkopie nach DSGVO anzufordern. Die Datenkopie ist kostenlos.

    Mehr Informationen zu Schritt 1: Aktuelle Selbstauskunft einholen.

    Schritt für Schritt-Anleitung damit du negative Einträge bei der SCHUFA löschen lassen kannst

  2. Daten und Ablauffristen beachten

    Nicht jeder Eintrag bei der SCHUFA ist richtig oder berechtigt. Betroffene können einen Negativeintrag bei der SCHUFA einfach löschen lassen. Das betrifft vor allem Einträge, bei denen eine Personenverwechslung vorlag, falsche Informationen an die SCHUFA übermittelt wurden, bereits veraltete Einträge (Ablauffrist von 3 Jahren) oder bereits beglichene Forderungen.

    Mehr Informationen zu Schritt 2: Daten und Ablauffristen beachten.

    abgelaufene SCHUFA-Einträge kannst du entfernen lassen.

  3. SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    Fehlerhafte Einträge in der Selbstauskunft gefunden? Dann kannst du von der SCHUFA eine Korrektur oder Löschung fordern. Wir haben für dich einen kostenlosen Musterbrief vorbereitet.
    Den Musterbrief zur Löschung von Einträgen musst du per Post an die SCHUFA senden.

    Kontaktadresse für Einsprüche:
    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 103441
    50474 Köln

    Mehr Informationen zu Schritt 3: SCHUFA-Eintrag löschen lassen

    falsche Einträge kannst du einfach mit einem Musterbrief bei der SCHUFA löschen lassen

  4. Tipps beachten: Vertrag trotz negativer SCHUFA abschließen

    Viele Bürger befürchten, dass mit einem negativen Eintrag oder schlechten SCHUFA-Scorewert kein Vertragsabschluss mehr möglich ist. Doch das muss nicht immer sein und kann auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt werden. Dafür kannst du ein paar Tipps und Tricks befolgen. Wir zeigen dir, wie du ein Handy-, Kredit- oder Stromvertrag trotz einer negativer SCHUFA bekommen kannst.

    Mehr Informationen zu Schritt 4: Vertrag trotz SCHUFA abschließen.

    Nicht immer musst du einen SCHUFA Eintrag löschen lassen

SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Ein Handyvertrag oder Kreditvertrag wurde abgelehnt? Erst dann entdecken Verbraucher oft den Einfluss der SCHUFA auf unser tägliches Leben. Aufgrund eines niedrigen SCHUFA-Scores befürchten viele Unternehmen, dass deine Zahlungsmoral niedrig ist und möchten keinen Vertrag mit dir abschließen. Verbraucher fühlen sich dann oft chancenlos. Aber das muss nicht sein.

Die SCHUFA ist ein gewinnorientiertes Unternehmen und keine offizielle Behörde. Gegen falsche, ungerechtfertigte und veraltete Einträge kannst du vorgehen und die SCHUFA auffordern diese aus dem Register zu entfernen.

Aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft einholen

Als Erstes solltest du dir einen Überblick über deine SCHUFA-Einträge machen und dir einen aktuellen Auszug aus dem SCHUFA-Register einholen. Eine kostenlose SCHUFA-Auskunft kannst du dir einmal jährlich zusenden lassen. Der Trick für eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist eine Datenkopie nach DSGVO anzufordern. Die Datenkopie ist kostenlos.

Die wichtigsten Auskunfteien im Überblick

Die SCHUFA ist die bekannteste und wichtigste Auskunftei in Deutschland. Daneben gibt es aber auch andere Unternehmen, die Daten über Verbraucher sammeln. Bei jeder dieser Auskunfteien kannst du mindestens einmal jährlich einen Datenabzug (nach DS-GVO, Art. 15) verlangen.

Daten und Ablauffristen beachten

Der Gesetzgeber ist bei Daten und den Löschfristen eindeutig. Jeder Bürger hat nach Artikel 17 der DSGVO ein “Recht auf Vergessenwerden“. Damit ist steht jeder Person zu, dass digitale Informationen nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen. Das betrifft auch personenbezogene Einträge bei der SCHUFA.

Löschfristen im Überblick

SCHUFA-EintragLöschfrist
Falsche Einträgesofort
Veraltete Einträgesofort
Unberechtigte Einträgesofort
Anfrage Kreditkonditionen12 Monate (für andere Unternehmen nur 10 Tage sichtbar)
Kreditanträge12 Monate
Forderungen aus Krediten3 Jahre nach der letzten Rate
Girokontensofort bei Vertragsauflösung
Kreditkartenkonten3 Jahre nach Vertragsauflösung
Forderungen von Versandhäusernsofort bei Rechnungsbegleichung
Daten aus Schuldnerverzeichnissen3 Jahre oder sofort mit einem Nachweis durch das Amtsgericht
Restschuldbefreiung3 bis 10 Jahre

Sofortige Löschung

Findest du in deiner Selbstauskunft Daten, die entweder veraltet, falsch oder unvollständig sind, dann muss die SCHUFA und andere Wirtschaftsauskunfteien diese sofort löschen oder korrigieren. Mit dem Musteranschreiben zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages kommst du schnell an dein Recht und an einen besseren SCHUFA-Score.

Löschung nach 12 Monaten

Willst du einen Kredit beantragen, dann prüft der Kreditgeber (Bank) deine Bonität bei einer Auskunftei. Dadurch will die Bank deine Zahlungsmoral prüfen und Zahlungsfähigkeit sicherstellen. Bei den Banken gibt es generell zwei Arten von Anfragen: die Kreditanfrage und die Konditionsanfrage.

Eine Kreditanfrage wird für zwölf Monate digital bei den Auskunfteien gespeichert und ist für die nächsten zehn Tage für alle Teilnehmer der Auskunftei sichtbar, die eine Auskunft über dich einholen wollen.

Hast du zum Beispiel bei mehreren Banken gleichzeitig einen Kredit angefragt, dann summiert sich die Zahl der Einträge und führt unter Umständen zu einer Verschlechterung deiner Bonität.

Anders ist es bei einer Konditionsanfrage. Diese wird zwar auch ein Jahr lang in deinem Register gespeichert, ist jedoch nicht sichtbar für Kreditinstitute, die sich eine Auskunft über dich einholen wollen. Nach genau einem Jahr werden Konditionsanfragen automatisch gelöscht.

Löschung nach 3 Jahren

Bei berechtigten Einträgen gibt es auch eine Löschfrist. Denn Verbraucher haben ein “Recht auf Vergessenwerden“, sodass Altlasten nicht einen permanenten Schaden bzw. Einfluss auf dich haben. Du musst also deine Angst haben, dass dein SCHUFA-Score nie wieder besser wirst. In der Regel erholt sich ohne weitere Einträge dein SCHUFA-Score über die Zeit. Das liegt daran, dass nach 3 Jahren die meisten Einträge automatisch gelöscht werden.

  • Abbezahlte Kredite werden 3 Jahre nach dem Rückzahlungsdatum gelöscht.
  • Gerichtsdaten wie amtsgerichtliche Einträge in einem Schuldnerverzeichnis werden nach drei Jahren aus dem Register gelöscht.

Löschung nach 10 Jahren

Den längsten Eintrag und Löschfrist zieht ein SCHUFA Eintrag nach durchlaufender Privatinsolvenz mit sich. Während bei Insolvenzverfahren bis zu 6 Jahre dauern, bleibt der entsprechende Eintrag bei der SCHUFA auch noch bis zum Ende des 3. Jahres nach Abschluss bestehen.

Damit ist man nach einer durchlaufenen Privatinsolvenz erst nach insgesamt 10 Jahren wieder schufafrei.

Verjährung von SCHUFA-Einträgen: Unser Fazit

Eine regelmäßige Kontrolle der SCHUFA-Einträge ist grundsätzlich empfehlenswert. Denn ein guter SCHUFA-Score ist notwendig, damit du einen Kredit für einen Hauskauf, eine Wohnung mieten oder ein Handyvertrag abschließen kannst.

Wurde ein Vertrag wegen einer schlechten SCHUFA abgelehnt, dann ist meist die Not groß. Deswegen empfehlen wir dir rechtzeitig deine SCHUFA-Einträge mit einer kostenlosen Datenkopie abzufragen und Falscheinträge schnellstmöglich löschen zu lassen. Dadurch bleiben deine Scorewerte weiterhin positiv.

SCHUFA-Eintrag löschen lassen

Du hast fehlerhafte Einträge in deiner Selbstauskunft gefunden? Dann solltest du von der SCHUFA eine Korrektur oder Löschung fordern. Deine Forderung musst du schriftlich an die SCHUFA stellen. Dafür kannst du einen Musterbrief für deinen Löschantrag verwenden.

Welche SCHUFA-Einträge können gelöscht werden?

Bezahlte Kredite

Abgezahlte Kredite werden nach drei Jahren automatisch gelöscht. Du musst in der Regel nichts unternehmen. Aber es kommt leider immer wieder vor, dass ein abbezahlter Kredit auch länger als 3 Jahre bei der SCHUFA gespeichert wird und somit deinen SCHUFA-Basisscore belastet. Diese Einträge kannst du sofort löschen lassen.

Bezahlte Forderungen

Einen berechtigten negativen Schufa-Eintrag aus einer offenen Forderung, die du dann bezahlt hast kannst du vor der Löschfrist von 3 Jahren erst mit der Einverständniserklärung bzw. Zustimmung deines Gläubigers löschen lassen. Dafür muss der Gläubiger bestätigen, dass er sein Geld erhalten hat und der SCHUFA-Eintrag jetzt gegenstandslos ist. Außerdem muss der Gläubiger mit der Löschung des SCHUFA-Eintrags einverstanden sein. Leider lässt sich ein SCHUFA-Eintrag ohne Zustimmung sich nicht vor der 3 Jahresfrist löschen.

Geringfügigkeit bei der SCHUFA – ein häufiger Irrglaube: Seit 2012 war es möglich bei der SCHUFA Forderungen unter 2.000 Euro sofort löschen zu lassen, wenn die ausstehende Forderungen innerhalb von 6 Wochen bezahlt wurden. Diese Geringfügigkeitsgrenze akzeptiert die SCHUFA seit einiger Zeit nicht mehr.

Personenverwechslung

Bei mehr als fast einer Milliarde gespeicherten Daten kommt es schon mal zu Verwechslungen. Besonders bei gleichen Namen oder ähnlichen Adressen kann es schnell mal passieren, dass ein SCHUFA-Eintrag von einer anderen Person fälschlicherweise in dein Register kommt und dein SCHUFA-Score negativ beeinflusst. Solche Namensverwechslungen sind bei der SCHUFA leider kein Einzelfall, wie Beispiele belegen. Einträge, die aus einer Personenverwechslung entstanden sind, kannst du sofort löschen lassen.

Höhe der Forderung falsch

Die SCHUFA erhält ihre Informationen von anderen Unternehmen. Das passiert zum Beispiel dann, wenn ein Inkasso-Unternehmen eine berechtigte Forderung bei dir hat. Leider passiert es immer wieder das Inkasso-Unternehmen irrtümlich zu hohe Forderungen bei der SCHUFA eintragen lassen. Das ist ärgerlich, denn je höher die offene Forderung, desto mehr wird dein SCHUFA-Score negativ beeinflusst.

Falls eine zu hohe Forderung in deiner SCHUFA vermerkt wurde, dann kannst du diesen Eintrag korrigieren lassen. Es gilt aber eine Besonderheit zu beachten: Den Eintrag muss das Unternehmen korrigieren, welche diesen auch veranlasst hat. Dafür solltest du das Inkasso-Unternehmen anschreiben. Das Unternehmen hat wiederum wenige Wochen Zeit diesen Eintrag dann zu korrigieren.

Bestrittene Forderungen

Die bestehenden Regelungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) werden zum 25.5.2018 durch die DSGVO und die Neufassung des BDSG (§§ 30, 31 BDSG-neu) abgelöst. Wie auch nach vorherigem Recht ist eine Datenverarbeitung nur dann erlaubt, wenn ein entsprechender “Erlaubnistatbestand” besteht. Das bedeutet für dich, dass entweder ein berechtigtes Interesse, vorvertragliche Maßnahme oder deine Einwilligung zur Speicherung von deinen Daten vorliegen muss.

Besonders Inkasso-Unternehmen arbeiten mit dem Druck eines „SCHUFA-Eintrags“ damit der Schuldner schnell bezahlt. Was aber oft verschwiegen wird, ist, dass du mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein musst. Ebenso musst du schriftlich auf die Übermittlung deiner Daten an die SCHUFA aufgeklärt werden. Als weitere Voraussetzung für einen SCHUFA Eintrag verlangt das Gesetz, dass der du die Forderung nicht bestreitest.

In der Praxis hat sich leider oft gezeigt, dass diese Vorgehensweise von vielen Auskunfteien ignoriert wird.

Demnach ist das Inkassobüro verpflichtet, der SCHUFA innerhalb von einer angebrachten Frist nach Kenntniserlangung einer Änderung (die Forderung wurde bezahlt oder die Forderung wird von dir bestritten) die SCHUFA unaufgefordert über die Änderung zu informieren. Tut das Inkassobüro dies nicht, dann kannst du Beschwerde gegen den SCHUFA-Eintrag bei dem Inkassobüro einreichen.

Trotz negativer SCHUFA: Tipps einen Vertrag auch mit schlechter Bonität abzuschließen

Wenn du online nach Möglichkeiten suchst SCHUFA-Einträge löschen zu lassen, dann hast du meist bereits negative Erfahrungen mit der Rückmeldung von einem Vertragspartner erhalten. Denn wer einen Vertrag abschließen möchte, der kommt häufig nicht an der SCHUFA vorbei.

Das bedeutet aber nicht, dass du mit einer mäßigen oder schlechten Bonität keinen Vertrag abschließen kannst. Wir geben dir Tipps, wie du ein auch weiterhin Verträge trotz negativer SCHUFA abschließen kannst.

Wo du Probleme mit einer negativen SCHUFA bekommen kannst:

Auf WBS-Wohnung.de ist es uns wichtig, dass du auch mit negativer SCHUFA ein Vertrag bekommst. Wir vermitteln nämlich nicht nur günstige Wohnungen, sondern helfen auch einkommensschwachen Haushalten Kredite und Internetverträgen trotz negativer SCHUFA zu finden. Denn wir finden: Nur wegen ein paar vergessenen Rechnungen sollte man auf etwas Notwendiges wie Internet, ein Handy oder eine angemessene Wohnung verzichten müssen.

Musterbrief für eine kostenlose Datenkopie

Absender: [Name, Straße, Postleitzahl, Ort]

An: [Postanschrift einfügen, Anschriften siehe unten]

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage von §§ 34 I, IV BDSG bitte ich unentgeltlich um folgende Auskunft:

  • alle die über mich gespeicherten personenbezogenen Daten und Herkunft mit dem Zweck der Speicherung. Wurde meine Daten an Dritte weitergeleitet worden sein, dann bitte ich ebenfalls um die Auskunft, um welche Empfänger (Name, letztbekannte Anschrift) es sich handelt.
  • meine tagesaktuellen Scorewerte (Bonitätswert) sowie nachvollziehbare, verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Datenarten. Bitte fügen Sie auch eine Erklärung zum Zustandekommen der Zahlenwerte und deren Bedeutung ihren Antwortschreiben an.
  • die innerhalb der letzten zwölf Monate an Dritte übermittelten Scorewerte sowie die Benennung dieser Dritten mit Name und letztbekannter Anschrift.

Da Sie bei schriftlichen Anfragen einen Identifikationsnachweis meiner Person benötigen, übersende ich Ihnen eine Kopie meines Ausweisdokumentes. Bitte beachten Sie, dass für die Identifikation lediglich Name, Anschrift und Geburtsdatum notwendig sind. Alle anderen Angaben habe ich daher geschwärzt.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name und Unterschrift]

Musterbrief zur Löschung eines SCHUFA-Eintrages

Absender: [Name, Straße, Postleitzahl, Ort]

An: [Postanschrift einfügen, Anschriften siehe unten]

Ort, Datum

Betreff: Vorzeitige Löschung eines Eintrages im Register

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am [Datum einfügen] eine Selbstauskunft erhalten, damit ich nach DS-GVO meine Daten prüfen kann. Bei der Durchsicht habe ich einen fehlerhaften und damit nicht korrekten Eintrag gefunden. Der Eintrag entspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.

[Erläuterung des Sachverhalts einfügen, Beweise wie Zahlungsbestätigungen können beigelegt werden. Auch Zeugen für den Sachverhalt können benannt werden.]

Hiermit forde ich Sie auf, die falschen Daten bis zum [Datum einfügen] (hier eine angemessene Frist von drei Wochen wählen) zu löschen und mir als Rückmeldung eine aktualisierte Selbstauskunft mit dem neu berechneten Scorewert zukommen zu lassen. Sollte die Löschung bis zur oben genannten Frist ohne Angabe von Gründen nicht erfolgen, werde ich diese auch gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Name und Unterschrift]

Postanschriften von wichtigen Auskunfteien in Deutschland

Deinem Musteranschreiben fügst du bitte eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses hinzu. Diesen benötigten die Auskunfteien zwecks der Identifikation. Die Bearbeitungsdauer deiner Anfrage beläuft sich zwischen 1 und 3 Wochen. Die Antwort der Auskunfteien erfolgt schriftlich und per Post.

SCHUFA Holding AG

Postfach 10 21 66

44721 Bochum

accumio finance service GmbH

Customer Care Service Center

Postfach 110254

30099 Hannover

Arvato Infoscore GmbH

Rheinstr. 99

76532 Baden-Baden

Bürgel Wirtschafts-Informationen GmbH & Co. KG

Gasstr. 18

22761 Hamburg

CEG Creditreform Consumer GmbH

Hellersbergstr. 11

41460 Neuss

Deltavista GmbH

Kaiserstr. 217

76133 Karlsruhe

Deutsche Mieterdatenbank DEMDA

Langenstr. 52-54

28195 Bremen

EOS Information Services GmbH

Gottlieb-Daimler-Ring 7-9

74906 Bad Rappenau

Was ist ein negativer SCHUFA-Eintrag?

Vermieter fordern bei einer Wohnungsbewerbung und Banken bei einer Kreditanfrage eine SCHUFA-Auskunft von Verbrauchern. So wollen sich deine Geschäftspartner vor Ausfallrisiken schützen. Damit ist das Risiko für Vertragspartner gemeint, dass du deine Rechnungen nicht mehr bezahlen kannst und diese auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist in den meisten Fällen schlecht für dich. Potenzielle Vertragspartner haben dadurch erst einmal keinen guten Eindruck über deine Zahlungsmoral. Oft befürchten die Vertragspartner dann, dass du deine Rechnungen nicht bezahlen wirst. Durch diese Tatsache greift die SCHUFA mit dem Scorewert direkt in unser aller wirtschaftliches Leben ein.

Die direkte Folge für dich: Banken, Vermieter, Versicherer aber auch Anbieter von Internet, Handyverträgen sowie Strom und Gas sehen mit der SCHUFA einen Hinweis auf eine negative Zahlungsmoral und verweigern dann immer öfters einen Vertragsabschluss.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag wird auch dann in die Datenbank eingetragen, wenn du nur irrtümlich eine Rechnung vergessen und dann eine Mahnung erhalten hast. Die SCHUFA trägt bereits bei der zweiten Mahnung automatisch einen Vermerk in das Register ein. Besonders in der Urlaubszeit erreichen uns deswegen immer öfters Anfragen von Betroffenen.

Wurde ein Eintrag nach einer zweiten Mahnung von einem Dritten, also zum Beispiel einem Inkassobüro veranlasst, dann muss der Dritte (also das Inkassobüro) den Eintrag nach der Begleichung der Forderung wieder bei der SCHUFA löschen lassen. So sieht es das Gesetz vor. In der Praxis vergessen Dritte aber den Löschauftrag an die SCHUFA zu übermitteln. In diesem Fall solltest du den Dritten postalisch anschreiben und zur Löschung des Eintrages auffordern. Dadurch kannst du deinen SCHUFA-Score verbessern.

Du kannst alle gespeicherten Informationen über dich bei der SCHUFA anfragen. Der Trick ist es nach einer Datenkopie nach DSGVO zu fragen. Dann ist die SCHUFA-Selbstauskunft auch einmal im Jahr kostenlos.

Worauf Unternehmen bei der SCHUFA achten:

Die einfachste Art für Unternehmen, die Zahlungszähigkeit von Verbrauchen, ist eine Abfrage der Daten bei einer Auskunftei. Auskunfteien speichern Informationen über Verträge, Finanzierungen und Mahnverfahren von Verbrauchern, also auch von dir. Aus allen Informationen, die der SCHUFA zugänglich sind, wird dann ein Bonitätswert (Scorewert) errechnet. Die bekannteste und wichtigste Auskunftei in Deutschland ist die SCHUFA. Aber neben der SCHUFA gibt es auch andere Auskunfteien in Deutschland:

  • SCHUFA
  • Infoscore
  • Creditreform
  • Deltavista
  • Bürgel
  • accumio

Die SCHUFA („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ist in Deutschland die wichtigste und erste Anlaufstelle für Banken, Vermieter, Versicherungen und Mobilfunkanbieter in Deutschland. Dort wird die Bonität von über 4 Millionen Unternehmen und über 66 Millionen Privatpersonen verwaltet. Dieser Pool an Informationen wird von der SCHUFA herangezogen um den bekannten SCHUFA-Basisscore zu errechnen. Der Basisscore kann dann von Unternehmen abgerufen, sobald du einen Vertrag abschließen möchtest. Auf Grundlage von diesem Bonitätswert kann dann jedes Unternehmen für sich selber entscheiden, ob man einen Vertrag mit dir schließen möchte oder nicht. Je höher dein SCHUFA-Basisscore, desto besser deine statistische Bonität und so wahrscheinlicher werden Unternehmen mit dir ein Geschäft abschließen wollen.

Die SCHUFA-Score Tabelle

Score-WertUnsere Einschätzung
über 97,5 %Sehr geringes Risiko
95 bis 97,5 %Geringes bis überschaubares Risiko
90 bis 95 %durchschnittlich bis erhöhtes Risiko
80 bis 90 %Deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
50 bis 80 %Sehr hohes Risiko
weniger als 50 %Sehr kritisches Risiko

Häufig gestellte Fragen zum Thema SCHUFA-Eintrag löschen lassen:

Wie kann ich einen SCHUFA-Eintrag löschen?

Du hast falsche Einträge in deiner Selbstauskunft gefunden? Dann solltest du von der SCHUFA eine Korrektur oder Löschung fordern. Dadurch kannst du deinen SCHUFA-Score verbessern. Deine Forderung musst du schriftlich an die SCHUFA stellen. Dafür kannst du einen Musterbrief für deinen Löschantrag verwenden.
Jetzt falsche Einträge bei der SCHUFA korrigieren lassen.

Wie lange dauert es bis der SCHUFA-Wert sich erholt hat?

Der Gesetzgeber ist bei Daten und den Löschfristen eindeutig. Jeder Bürger hat nach Artikel 17 der DSGVO ein “Recht auf Vergessenwerden“. Damit ist steht jeder Person zu, dass digitale Informationen nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen. Das betrifft auch personenbezogene Einträge bei der SCHUFA. Die meisten negativen Einträge werden nach 3 Jahren nach der Eintragung gelöscht. Es gibt aber auch Einträge, die du bei der SCHUFA löschen lassen kannst.
Mehr erfahren zu den Löschfristen von SCHUFA-Einträgen.

Kann ein Gläubiger einen SCHUFA Eintrag löschen lassen?

Einen berechtigten negativen Schufa-Eintrag können Schuldner erst löschen lassen, wenn die offenen Schulden bezahlt wurden. Der Gläubiger muss mit der Löschung einverstanden sein. Erst dann kann der SCHUFA-Eintrag auch vor der Verjährung gelöscht werden.
Mehr erfahren über die Möglichkeiten bei der SCHUFA negative Einträge löschen zu lassen.

Was kostet es einen SCHUFA Eintrag zu löschen?

Grundsätzlich ist das Löschen von falschen und fehlerhaften SCHUFA Einträgen kostenlos. Falls ein Anwalt eingeschaltet werden muss, dann können Kosten je nach Aufwand entstehen. Das Honorar von Anwälten liegt bei 200 Euro die Stunde. Aber es gibt auch Anbieter, die einen SCHUFA-Eintrag für unter 100 Euro löschen lassen.
Mehr erfahren und SCHUFA Einträge löschen.

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