Antrag: Kostenübernahme für die Erstausstattung einer Wohnung

Bei einem Wohnungswechsel stellen sich hilfsbedürftige mit Hartz 4 die leidige Frage „Bezahlt das Jobcenter die Erstausstattung meiner Wohnung?“. Möbel sind teuer und nur die wenigsten Hartz 4 Empfänger können auf Erspartes zurückgreifen, um die notwendigen Möbel selber zu kaufen.

Gut zu wissen: Mit Hartz 4 hast du einen Anspruch auf Erstausstattung mit Möbeln. Dafür kannst du einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme der Erstausstattung beim Jobcenter stellen.

Deinen Antrag auf die Übernahme der Kosten für Möbel vom Jobcenter kannst du entweder persönlich abgeben oder per Post einsenden. Dafür kannst du sowohl die Word-Vorlage im Datei-Format DOC öffnen und am Computer ausfüllen oder die PDF-Datei im Acrobat Reader herunterladen und ausdrucken.

Erstausstattung: Wohnung

Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter einreichen.

Kostenübernahme für die Erstausstattung mit Möbeln beim Jobcenter beantragen

Die Erstattung der Kosten für Möbel ist genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass du dir Kostenübernahme für Möbel vom Jobcenter mit einem formlosen Antrag genehmigen lassen musst. Die Genehmigung für die Erstausstattung wird grundsätzlich bedarfsbezogen erbracht. Konkret heißt das, dass die Erstausstattung für deine neue Hartz 4 Wohnung, sich an deinem jetzigen Besitz orientiert. Anhand einer Aufstellung aller deiner Einrichtungsgenstände wird dein Bedarf ermittelt und die tatsächlichen benötigten Möbel vom Jobcenter bezahlt.

Eine fixe Pauschale beim Erstbezug einer Hartz 4 Wohnung gibt es also nicht. Die Zahlung die Erstausstattung kann sowohl als Sachleistung als auch Geldleistung vom Jobcenter erbracht werden. Häufig werden die Jobcenter Gutscheine für Möbelhäuser anbieten. Diese Gutscheine werden an ein bestimmtes Möbelhaus deiner Wahl gebunden, ein Einkauf bei mehreren Möbelhäusern ist in der Regel nicht möglich.

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten für Möbel und Einrichtung

Der Antrag für die Erstausstattung einer Wohnung muss von dir beim Jobcenter aktiv gestellt werden. Selbst bei einem klaren Anspruch auf gewisse Möbelstücke muss das Jobcenter dich nicht über deinen Anspruch auf diese Leistung informieren.

Einen Anspruch auf eine Erstausstattung deiner Wohnung hast du unter folgenden Voraussetzungen:

  • Du bekommst Hartz 4.
  • Du bist mindestens 25 Jahre alt.
  • Du ziehst in deine erste eigene Wohnung.

Unter folgenden Sondersituation kannst du auch die Möbel vom Jobcenter bezahlt bekommen:

  • Erste Wohnung nach der Trennung von deinem Partner oder Partnerin, dem die bisher gemeinsam genutzten Möbel gehören.
  • Du wohnst bisher zur Untermiete und möchtest nun eine eigene Wohnung mit angemessener Größe beziehen.
  • Du warst in einer öffentlichen Einrichtung untergebracht oder wurdest aus der Haft entlassen.
  • Deine Wohnungseinrichtung ist wegen eines Unglücks, z.B. bei einem Brand zerstört worden. Der Schaden wurde auch nicht von einer Versicherung reguliert.

Muster & Vorlage

[Empfänger: Name + Adresse]

[Ort, Datum]

[Absender: Name + Adresse]

[Nummer der Bedarfsgemeinschaft, BG-Nummer]

Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung: [Straße, PLZ Ort einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich Beihilfe wegen einer Erstausstattung für die Wohnung gemäß § 24 SGB II. Ich bewohne derzeit die Wohnung [Straße, PLZ, Ort einfügen]. Leider kann ich den Betrag nicht aus meinem Vermögen oder aus anderen Rücklagen selber aufbringen.

Neben mir werden die folgenden Personen im Haushalt leben:

  1. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  2. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  3. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  4. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]

Ich beantrage eine komplette Erstausstattung.

Ich beantrage einzelne Gegenstände entsprechend meiner angefügten Liste.

Zur Begründung meines Antrages:

  • Erstmalige Begründung eines eigenen Hausstandes
  • Trennung einer Bedarfsgemeinschaft / Auflösung eines gemeinsamen Haushalts und anschließende Fortführung von zwei getrennten Haushalten
  • Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haftzeit oder der Unterbringung in einer Einrichtung (z. B. Frauenhaus, Obdachlosenheim)
  • Verlust der Wohnungsausstattung durch Elementarschäden (z. B. Wasser, Feuer). Der Schaden wurde nicht von einer Versicherung bezahlt.
  • Sonstige Gründe:

Anhang: Liste meiner benötigten Einrichtungszustände mit der Bitte um Genehmigung und Erstattung.

Möbel für den Komfort:

  • Schlafmöglichkeit
    • Lattenrost
    • Matratze
    • Bettgarnitur
  • Tisch und Stühle
  • Couch oder Sessel
  • Gardinen oder Jalousien

Ablagefläche und Stauraum:

  • Kleiderschrank
  • Regal
  • kleiner Badschrank
  • Handtücher
  • Wäschekorb und Standtrockner

Sauberkeit:

  • Wascharmaturen (oft bereits vorhanden!)
  • Waschmaschine
  • Mülleimer
  • Besen und Staubsauger

Technische Ausstattung:

  • Kühlschrank und Gefrierfach
  • Herd
  • Deckenlampen
  • Wasserkocher
  • Kaffeemaschine
  • Toaster
  • Computer
  • Fernseher und Receiver

Mit freundlichen Grüßen

[Name + Unterschrift]

[Bankdaten einfügen, IBAN + BIC]

Lesenswertes

Häufig gestellte Fragen zur Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln vom Jobcenter:

Wo stelle ich den Antrag auf Erstausstattung mit Hartz 4?

Die Erstausstattung musst du bei dem zuständigen Jobcenter beantragen. Das kannst du persönlich im Beratungsgespräch machen oder ein Antragsformular online ausfüllen. Den formlosen Antrag kannst du dann unterschreiben und per Antrag als Post zu deinem Sachbearbeiter im Jobcenter versenden.
Schnell & einfach: Antrag auf Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln beim Jobcenter stellen.

Was beinhaltet die Erstausstattung vom Jobcenter?

Zu der Erstausstattung einer Hartz 4 Wohnung bezahlt das Jobcenter vor allem Küchengeräte wie Kühlschrank, Herd (bzw. Kochplatte), Töpfe und Pfannen, Geschirr und Besteck. Aber auch Möbel und technische Geräte gehören zur Erstausstattung. Das ist zum Beispiel ein Bett, Bettwäsche, Waschmaschine, Bügeleisen und Bügelbrett, Lampen sowie ein Staubsauger und Fernseher.
Antrag auf Erstausstattung: Ausfüllen und beim Jobcenter einreichen.

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Bild von StockSnap auf Pixabay