Sozialwohnungen: Wer hat darauf Anspruch?

Das Wohnen wird immer teurer und es wird immer schwere eine angemessene Mietwohnung zu finden. Besonders kritisch ist die Wohnungssuche für einkommensschwächere Haushalte. Damit eine Wohnung in der Stadt nicht zum Luxusgut wird, hat die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau geschaffen. Wohnungen aus diesem Förderprogramm werden als Sozialwohnung oder geförderte Wohnungen bezeichnet und sind günstig und deswegen unter Wohnungssuchenden begehrt. Die Gesetzesgrundlage für Sozialwohnungen in Deutschland ist das Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG).



Auf der Wohnungsbörse von WBS-Wohnung.de werden täglich Sozialwohnungen veröffentlicht. Sozialwohnungen erkennst du an dem Zusatz „WBS“ bei den Wohnungsangeboten. Du bist dir unsicher, ob du einen Anspruch auf eine Sozialwohnung hast? Jetzt Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein mit dem WBS-Rechner prüfen.

Sozialwohnung

Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung? Und wie findet man überhaupt eine Sozialwohnung?

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Was ist eine Sozialwohnung?

Der Begriff der Sozialwohnung wird für Wohnungen verwendet, die ganz oder teilweise mit öffentlichen Geldern oder zinsgünstigen Darlehen finanziert wurden. Sozialwohnungen werden zweckentsprechend an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet. Der Vermieter darf keine höhere Miete, als von der Mietpreisbindung vorgegeben wurde, verlangen.



Als Sozialwohnung bezeichnet man staatlich geförderte Wohnungen, die für soziale Gruppen vorgesehen sind, die andernfalls die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt nicht decken können. Neben den einkommensorientierten Voraussetzungen, welche die Mieter in Deutschland mit dem Wohnberechtigungsschein nachweisen müssen, gibt es für Vermieter die Verpflichtung, dass eine Sozialwohnung eine höchstzulässige Miete (bis 2001 „Kostenmiete“, jetzt: Mietpreisbindung) nicht überschreiten darf. Der soziale Wohnungsbau ist im deutschen Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) geregelt.

Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Sozialwohnungen sind für einkommensschwache Haushalte vorgesehen, die andernfalls keine angemessene Wohnung bezahlen können. Die Voraussetzung für die Anmietung einer Sozialwohnung ist der Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein wird durch das ortsansässige Wohn- oder Sozialamt nach der Prüfung der Einkommensverhältnisse ausgestellt.

Einen Anspruch auf eine Sozialwohnung hat jeder Wohnungssuchende, der einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen kann. Damit ist der Wohnberechtigungsschein deine Eintrittskarte für eine staatlich geförderte Sozialwohnung. Bestenfalls hast du bereits einen Wohnberechtigungsschein in den Händen, wenn du deine erste Wohnungsbesichtigung hast. Aber es ist auch möglich, den Nachweis deinem Vermieter nachzureichen. Der WBS-Schein muss aber in jedem Fall vor deinem Einzugstermin vorliegen.

Die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein und damit auch für eine Sozialwohnung ist ein geringes und damit förderungsfähiges Einkommen. Deswegen werden die Sachbearbeiter von den Wohn- und Sozialämtern deine Gehaltsabrechnungen anfragen. Die Prüfung deiner Einkommen erfolgt anhand der geltenden Einkommensgrenzen in deinem Bundesland. Aber aufgepasst. Du kannst sehr oft Freibeträge einrechnen lassen. Zum Beispiel werden junge Ehepaare, Menschen mit Behinderung oder Familien mit Kindern besonders gefördert. In vielen Fällen dürfen diese Personengruppen auch deutlich mehr verdienen, als die Einkommensgrenzen vermuten lassen. Eine erste unverbindliche Auskunft über deinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein kannst du mit dem WBS Rechner erhalten.

Die rechtliche Grundlage für die Berechnung der Einkommensgrenzen und deinen Antrag auf einen WBS Schein ist der § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG). Vielerorts wird deswegen auch der WBS Schein als Paragraf 5 Schein bezeichnet.

Nach Ausstellung ist der Wohnberechtigungsschein für ein Jahr gültig. In Schleswig-Holstein kann der Schein auch für die Dauer von 2 Jahren beantragt werden. Bei der Antragstellung fallen zwischen 5 und 20 Euro Gebühren an. Nach Ablauf der Gültigkeit kannst du erneut einen Antrag stellen. Dann musst du aber auch die Gebühr und alle Unterlagen erneut einreichen.

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch mit Arbeitslosengeld 2 und Hartz 4 haben generell einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Die Prüfung der Einkommenssituation entfällt bei Leistungsbeziehern mit Hartz 4.

Sozialwohnungen sind günstig und eignen sich deshalb auch für Arbeitslose auf Wohnungssuche als Wohnung für das Jobcenter.

Sozialwohnung finden

Neu geschaffen werden geförderte Wohnungen, größtenteils von kommunalen Wohnungsunternehmen. Wer auf der Suche nach einer Sozialwohnung ist, der sollte gezielt nach Inseraten von lokalen Anbietern suchen. Auf den bekannten Wohnungsbörse werden ebenfalls Sozialwohnungen angeboten. Eine Sozialwohnung erkennst du an dem Zusatz „WBS“ oder „Wohnberechtigungsschein erforderlich“ in den Wohnungsanzeigen. Einige Immobilienportale bieten die Möglichkeit, gezielt nach Sozialwohnungen zu filtern. Nutze dafür die Filterfunktion. Auf WBS-Wohnung.de erkennst du Sozialwohnungen an den gesonderten Kennzeichen „WBS“ in der Vorschau der Anzeige.

Sozialwohnungen im jeweiligen Bundesland und die größten Vermieter

Welche Typen von Sozialwohnungen gibt es?

Die meisten Sozialwohnungen werden als kostengünstige Wohnungen geplant. Deswegen sind die meisten Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein eher mit einem einfachen Standard gebaut. Überwiegend werden diese unmöbliert und ohne Extras vermietet. Das bedeutet, dass Balkone, Aufzüge, Terrassen und Einbauküchen nicht zum Standard gehören.

Viele der Gebäude im Bestand sind im sanierungsbedürftigem baulichen Zustand. Neubauwohnungen hingegen werden oft mit kostengünstigen Modulen geschaffen. Denn das spart Kosten und Zeit. Unter dem Strich kommt das auch den Mietern zugute. Denn durch die Kostenmiete ist die Kaltmiete für eine Sozialwohnung nämlich so hoch, wie die tatsächlichen Kosten sind. Eine Win-win-Situation für viele, die nach günstigen Wohnungen suchen.

Senioren, Rentner und Menschen mit einer Behinderung haben einen Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung. Barrierefreie Wohnungen werden oft im Neubau geschaffen. Aber auch unter den Modernisierungsprojekten finden sich eine Vielzahl an geeigneten Wohnungen. Denn oft lassen vor allem Etagenwohnungen einen stufenlosen Zugang zum Garten, Eingangsbereich oder der Terrasse zu.

Was ist der Wohnberechtigungsschein?

Bestimmte Wohnungen dürfen lediglich an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS-Schein) vermietet werden. Diese Wohnungen werden als WBS Wohnungen, Sozialwohnungen oder preisgebundener Wohnraum bezeichnet.

Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein

Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist ein förderungsfähig Haushaltseinkommen. Ein Wohnberechtigungsschein bekommen nur Haushalte ausgestellt, die unterhalb der WBS Einkommensgrenzen liegen. Die Einkommensgrenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wenn du vor deiner Antragsstellung berechnen möchtest, ob du einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hast, dann musst du für die Berechnung die Einkünfte aller im Haushalt befindlichen Personen addieren oder den WBS Rechner verwenden.

Der Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung für eine Sozialwohnung. Auf wbs-rechner.de findest du alles rund um den Wohnberechtigungsschein und einen Online-Rechner. Jetzt alles über den Wohnberechtigungsschein erfahren.

Wohnberechtigungsschein beantragen

Deinen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein musst du bei deiner Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung abgeben. Das kannst du persönlich machen oder alle Unterlagen per Post an die Behörde schicken. Die Stadtverwaltung prüft deinen Antrag meist innerhalb der nächsten 2 bis 4 Wochen. Ein persönlicher Termin mit der zuständigen Behörde in deiner Stadt ist jedoch ratsam, da je nach Gemeinde unterschiedliche Besonderheiten zu prüfen sind. Oft ist das Wohnamt oder das Amt für Soziales (Sozialamt) für die Beratungsgespräche zuständig.

Folgende Unterlagen benötigst du für deinen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein:

  • Antragsformular auf einen Wohnberechtigungsschein (§ 5 des WoBindG bzw. nach § 27 WoFG). Das Antragsformular WBS finden Sie hier.
  • Einkommenserklärung 
  • Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie)
  • Ausweisdokument (Kopie)

Falls zutreffend:

  • Partnerschaftserklärung
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (Kopie)
  • Heiratsurkunde (Kopie)
  • Schwerbehindertenausweis (in Kopie)

Dringlichkeitsstufe berücksichtigen

Haushalte, die sich in außergewöhnlichen Lebenssituationen befinden, können in manchen Städten einen WBS mit Dringlichkeit erhalten.

Für diese besondere Form des Wohnberechtigungsscheines muss ein akuter Notfall oder außergewöhnliche Lebensumstände nachgewiesen werden. Ein solcher Fall könnte vorliegen, wenn ein Mitglied des Haushalts schwer erkrankt oder eine Behinderung vorliegt. 

Kann ein Haushalt gegenüber dem Wohnamt nachweisen, dass eine besondere Lebenssituation es erforderlich macht, dass eine neue Wohnung gefunden werden muss, dann kann ein Dringlichkeitsschein erstellt werden. In einigen Gemeinden werden für solche Notfälle gesonderte Wohnungen frei gehalten und an die Betroffenen vermittelt. Dies gilt jedoch nur für Kommunen mit einem Benennungsrecht.

Leistungsempfänger vom Jobcenter haben immer einen Anspruch auf einen WBS

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz 4) haben generell einen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Die Prüfung der Einkommenssituation entfällt bei Leistungsbeziehern mit Hartz 4 und erfolgt beim Wohn- oder Sozialamt in deiner Stadt oder Gemeinde. Das Jobcenter ist nicht zur Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins berechtigt.

Sozialwohnungen sind günstig und eignen sich gut als angemessene Wohnung für das Jobcenter.

Für Mieter einer Sozialwohnung

Neben den ganz normalen Mietwohnungen gibt es auf dem Wohnungsmarkt solche Wohnungen, die im allgemeinen Sprachgebrauch als Sozialwohnungen bezeichnet werden. Für Sozialwohnungen sind Besonderheiten zu beachten, die sich zum Beispiel daraus ergeben, dass Mieter einen Wohnberechtigungsschein beim Einzug nachweisen müssen. Auf der anderen Seite sind Sozialwohnungen günstig und eine Kündigung sowie Mietpreiserhöhungen durch den Vermieter sind mit hohen Hürden verbunden.

Du wohnst in einer Sozialwohnung und dein Einkommen ist gestiegen?

Deine finanzielle Situation hat sich verbessert und du wohnst in einer Sozialwohnung? Wenn deine Lebenssituation sich verbessert hat, dann erst einmal Glückwunsch. Leider verlierst du deinen Anspruch auf eine Sozialwohnung, wenn du nicht mehr die Voraussetzungen für einen WBS erfüllst.

Aber jetzt keine Panik. Bei einer Sozialwohnung musst du keine Kündigung durch den Vermieter fürchten. Und das auch, wenn dein Einkommen auch deutlich gestiegen ist. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Hessen oder Rheinland-Pfalz kann es dir aber passieren, dass du die sogenannte Fehlbelegungsabgabe zahlen musst. Die Fehlbelegungsabgabe ist eine soziale Ausgleichszahlung, die wiederum in den sozialen Wohnungsbau zugefügt wird.

Gibt es einen besonderen Kündigungsschutz bei Sozialwohnungen?

Für Mieter von Sozialwohnungen gelten vergleichbare Regelungen wie für andere Mieter auch. Es gilt jedoch auf ein paar Besonderheiten zu achten:

  • Eine Kündigung seitens des Vermieters darf ausgesprochen werden, wenn der Mieter keinen Wohnberechtigungsschein nachweisen kann. Dieser muss jedoch nur einmalig beim Einzug vorgezeigt werden und muss danach nicht mehr erneuert werden.
  • Eine Kündigung wegen Eigenbedarf darf nur dann erfolgen, wenn der Vermieter selbst einen Wohnberechtigungsschein nachweisen kann. Das ist sehr unüblich. Du solltest in solchen Fällen genauer nachfragen.
  • Das Kündigungsrecht seitens der Mieter darf wahrgenommen werden, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung gemäß § 10 WobindG ausgesprochen hat.

Aufgepasst bei einem Hartz-4 Umzug. Wirst du zum Auszug gezwungen, könnte es sein, dass das Jobcenter dir den Umzug in eine neue Wohnung bezahlen muss. Damit die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, musst du drei unterschiedliche Angebote von Umzugsunternehmen anfordern und diese deinem Sachbearbeiter vorlegen.

Darf mein Vermieter die Miete erhöhen?

Eine Erhöhung der Miete bei einer Sozialwohnung müssen Mieter nur hinnehmen, wenn der Vermieter einen Nachweis darüber erbringen kann, dass sich die laufenden Kosten beispielsweise für die Verzinsung erhöht haben. Auch eine Erhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen sind als Begründung zulässig.

Viele Mietverträge beinhalten eine sogenannte Gleitklausel. Durch diese wird eine Erhöhung erleichtert, gleichzeitig kann die Miete auch wieder gesenkt werden, sollten die laufenden Kosten sinken. Die Senkung der Miete kann vom Mieter eingefordert werden.

Für Vermieter: Sozialwohnung vermieten

Du bist ein Vermieter und willst eine Sozialwohnung vermieten? Dann kannst du kostenlos ein Inserat auf WBS-Wohnung.de schalten. Wir übernehmen das passende Matching für dich. Jetzt kostenlos auf WBS-Wohnung inserieren.

Häufig gestellte Fragen zu Sozialwohnungen:

Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Anspruch auf eine Sozialwohnung haben alle Bürger, die einen Wohnungsberechtigungsschein vorlegen können. Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist ein fester Wohnsitz in Deutschland haben oder der Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für mindestens ein Jahr sein. Antragssteller müssen volljährig sein und das Haushaltseinkommen darf nicht über der Einkommensgrenze liegen. Gute Chancen auf eine Sozialwohnung haben Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Personen mit einem geringen Einkommen.
Sozialwohnung: Anspruch prüfen und Wohnungen finden.

Wie finde ich eine Sozialwohnung?

Manche Gemeinden bzw. Städte haben eine eigene Wohnraumvermittlung oder ein Internetportal, in dem man gezielt nach Sozialwohnungen suchen kann. Viele Sozialwohnungen werden von örtlichen Wohnungsgesellschaften vermietet, hier kann man direkt nachfragen. Alternativ kann man sich auf Wohnungsbörsen nach dem Zusatz „WBS“ oder „WBS erforderlich“ seine Suchergebnisse filtern.
Jetzt Sozialwohnung in der Wohnungsbörse finden.

Wie lange darf man in einer Sozialwohnung wohnen?

Hat man eine staatlich geförderte Wohnung gemietet, dann gilt nach dem Einzug der Wohnberechtigungsschein unbefristet fort. Der Wohnberechtigungsschein muss nur einmalig vorgelegt werden und muss nicht erneuert werden. Ist das Einkommen zwischenzeitlich gestiegen, dann ist man ebenfalls nicht gezwungen auszuziehen. In einigen Bundesländern müssen sogenannte Fehlbeleger eine Ausgleichszahlung zahlen.
Sozialwohnungen: Besonderheiten für Mieter und Wohnungsbörse.

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Bildnachweis: Cernunnos auf Pixabay