Wohnberechtigungsschein in Hannover beantragen: Niedersachsen-Einkommensgrenzen und HWG-Sozialwohnungen
Wohnberechtigungsschein in Hannover: Niedersachsen-Einkommensgrenzen, HWG, städtische Wohnhilfen und Jobcenter Region Hannover KdU-Grenzen.
Veröffentlicht: | Redaktion WBS-Wohnung
Wohnungsmarkt Hannover: Moderat mit steigendem Druck
Hannover, die Landeshauptstadt Niedersachsens mit rund 540.000 Einwohnern, hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der Mieten erlebt. Während die Stadt im bundesweiten Vergleich noch zu den bezahlbareren Großstädten gehört, ist insbesondere das untere Preissegment knapper geworden. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein ein wichtiger Hebel, um Zugang zu gefördertem Wohnraum zu erhalten.
Der Wohnungsmarkt Hannover zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus: Als Universitätsstadt mit der Leibniz Universität Hannover und der Hochschule Hannover ist die Nachfrage durch Studenten erheblich, was besonders in innenstadtnahen Lagen zu Engpässen führt. Gleichzeitig ist der Leerstand in manchen Außenstadtteilen noch vorhanden — was die Wohnraumsuche für WBS-Inhaber in diesen Bereichen erleichtert.
WBS in Niedersachsen: Rechtsgrundlage
In Niedersachsen wird der Wohnberechtigungsschein auf Basis des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) und des niedersächsischen Ausführungsgesetzes ausgestellt. Niedersachsen wendet die Bundesgrenzen nach §9 WoFG ohne eigene Aufstockung an. Der WBS berechtigt zum Bezug geförderter Sozialwohnungen — also Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und daher Belegungs- und Mietpreisbindungen unterliegen.
Im Unterschied zu NRW gibt es in Niedersachsen kein eigenes Förderprogramm mit erweiterten Einkommensgrenzen für eine zweite Förderstufe — der WBS berechtigt ausschließlich zur ersten Förderstufe (reguläre Sozialwohnungen).
Einkommensgrenzen für den WBS in Hannover
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 Person | 16.800 Euro |
| 2 Personen | 25.200 Euro |
| Jede weitere Person | + 5.460 Euro |
| Schwerbehinderte (GdB 100 oder H/Bl) | + 4.500 Euro Freibetrag |
Das anrechenbare Einkommen ist nicht das Bruttolohn, sondern das bereinigte Jahresnettoeinkommen nach WoFG. Davon werden u.a. Lohnsteuer, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Unterhaltszahlungen und bestimmte Werbungskosten abgezogen. Das Amt für Wohnungswesen prüft die Einkommensverhältnisse anhand der eingereichten Belege.
Antragstellung in Hannover
Der Antrag wird beim Fachbereich Wohnen der Landeshauptstadt Hannover gestellt. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel (alle volljährigen Haushaltsmitglieder)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bürgergeld-Bescheid, BAföG-Bescheid)
- Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden, für Freibetragsberechnung)
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der WBS ist anschließend ein Jahr gültig und kann bei fortbestehendem Bedarf verlängert werden.
Hannoversche Wohnungsgesellschaft (Hanova)
Die Hanova Hannover GmbH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Landeshauptstadt und der größte WBS-relevante Vermieter in der Region. Mit rund 13.000 Wohneinheiten in allen Stadtbezirken bietet Hanova die breiteste Auswahl an gefördertem Wohnraum in Hannover.
Bewerbungen erfolgen online über das Hanova-Portal. Wer einen WBS hat, gibt dies bei der Registrierung an und hat Zugang zum belegungsgebundenen Teil des Bestands. Wer besondere Wohnungsnot nachweisen kann (z.B. Räumungsklage, akute Obdachlosigkeit, beengte Verhältnisse bei schwerer Erkrankung), wird bevorzugt berücksichtigt.
Städtische Wohnhilfen
Hannover bietet neben dem WBS weitere Instrumente zur Wohnraumversorgung:
- Wohnvermittlung für besondere Bedarfsgruppen: Die städtische Fachberatung vermittelt bei drohender Wohnungslosigkeit gezielt Wohnraum über das Netzwerk sozialer Träger und kommunaler Wohnungsgesellschaften.
- Wohngeld: Wer keine Bürgergeld-Leistungen erhält, aber trotzdem geringe Einkünfte hat, kann Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. Wohngeld und Bürgergeld schließen sich in der Regel gegenseitig aus.
- Sozialer Wohnraumvermittlungsservice: In Hannover ist ein kommunaler Vermittlungsdienst aktiv, der einkommensschwache Haushalte aktiv bei der Wohnungssuche unterstützt — besonders bei Räumungsklage oder akuter Wohnungslosigkeit.
Jobcenter Region Hannover: KdU und Umzüge
Das Jobcenter Region Hannover übernimmt nach §22 SGB II die Kosten der Unterkunft (KdU) bis zur Angemessenheitsgrenze. Diese richtet sich nach Haushaltsgröße und wird anhand eines schlüssigen Konzepts berechnet. Das Konzept berücksichtigt die tatsächlichen Angebotsmieten im Stadtgebiet und wird regelmäßig aktualisiert.
Bei einem geplanten Umzug ist die vorherige Zustimmung des Jobcenters einzuholen, damit die neue Miete als angemessen anerkannt wird. Ohne Zustimmung werden nur die bisherigen KdU weitergezahlt — die Mehrkosten der neuen Wohnung werden dann nicht übernommen. Bei Umzugskosten und Mietkaution kann das Jobcenter ebenfalls Unterstützung leisten.
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Schritt-für-Schritt: WBS-Antrag in Hannover
Zuständig für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist der Fachbereich Wohnen der Landeshauptstadt Hannover. Der Antragsprozess gliedert sich in vier überschaubare Schritte.
- Termin beim Fachbereich Wohnen vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt online über das Serviceportal hannover.de oder telefonisch. Aufgrund der Nachfrage ist mit einer Wartezeit von zwei bis vier Wochen zu rechnen. Wer seinen Umzugstermin bereits kennt, sollte frühzeitig planen.
- Unterlagen zusammenstellen. Folgende Dokumente sind für den Termin bereitzuhalten: Personalausweis aller Haushaltsmitglieder, Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Steuerbescheid des Vorjahres, aktuelle Meldebescheinigung, Geburtsurkunden der Kinder sowie — falls zutreffend — der aktuelle Bürgergeld-Bescheid. Vollständige Unterlagen verhindern Rückfragen und verkürzen die Bearbeitungszeit.
- Termin wahrnehmen. Beim persönlichen Termin wird das amtliche Antragsformular ausgefüllt und die Unterlagen werden eingereicht. Die Sachbearbeitung prüft die Einkommensverhältnisse und stellt bei Berechtigung den WBS aus. Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt anschließend vier bis sechs Wochen.
- WBS erhalten und bei Hanova sowie Genossenschaften registrieren. Mit dem ausgestellten WBS meldet man sich umgehend im Hanova-Portal an und gibt den Schein an — ebenso bei Wohnungsgenossenschaften, bei denen man sich vorgemerkt hat. Der WBS ist ein Jahr gültig und kann bei fortbestehendem Bedarf verlängert werden.
Mietobergrenzen des Jobcenters Region Hannover
Für Bürgergeld-Bezieher übernimmt das Jobcenter Region Hannover die Kosten der Unterkunft (KdU) gemäß §22 SGB II — jedoch nur bis zur sogenannten Angemessenheitsgrenze. Diese Grenze basiert auf einem regelmäßig aktualisierten schlüssigen Konzept, das die tatsächlichen Angebotsmieten im Stadtgebiet auswertet. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für die Bruttokaltmiete; die exakten aktuellen Werte sind direkt beim Jobcenter zu erfragen, da sie jährlich angepasst werden.
| Haushaltsgröße | Max. Kaltmiete/Monat | Max. Wohnfläche |
|---|---|---|
| 1 Person | ca. 550 € | 50 m² |
| 2 Personen | ca. 670 € | 60 m² |
| 3 Personen | ca. 800 € | 75 m² |
| 4 Personen | ca. 940 € | 85 m² |
| 5 Personen | ca. 1.080 € | 95 m² |
| Richtwerte Jobcenter Region Hannover 2025/2026 — Bruttokaltmiete. Aktuelle Werte direkt beim Jobcenter erfragen. | ||
Wichtig: Die Tabellenwerte sind Orientierungsgrößen. Das Jobcenter Region Hannover aktualisiert sein schlüssiges Konzept in der Regel alle ein bis zwei Jahre. Wer umziehen möchte, muss vor Abschluss des neuen Mietvertrags eine Vorabzustimmung einholen — ohne diese Zustimmung werden nur die bisherigen KdU-Kosten weiter übernommen. Das Jobcenter kann darüber hinaus bei der Mietkaution sowie bei den Umzugskosten unterstützen.
Wohnungsgenossenschaften in Hannover
Neben Hanova und dem freien Markt bieten Wohnungsgenossenschaften eine attraktive und in Hannover leider noch zu wenig bekannte Alternative. Genossenschaftliches Wohnen bedeutet: Man erwirbt Genossenschaftsanteile (in der Regel zwischen 300 und 2.000 Euro), wird Mitglied und erhält dafür ein langfristiges Wohnrecht zu stabilen, häufig unterdurchschnittlichen Mieten. Die demokratische Selbstverwaltung schützt vor willkürlichen Kündigungen oder rasanten Mietsteigerungen.
In Hannover sind insbesondere folgende Genossenschaften aktiv:
- Baugenossenschaft Hannover eG — eine der ältesten Genossenschaften in der Region, mit einem stadtweiten Wohnungsbestand in verschiedenen Preissegmenten.
- Hannoversche Bau- und Wohnungsgenossenschaft — weiteres etabliertes Unternehmen mit Schwerpunkt auf bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte.
- Daneben existieren weitere kleinere Genossenschaften, die z.T. auf bestimmte Stadtteile oder Zielgruppen (z.B. Familien, ältere Menschen) spezialisiert sind.
Der wesentliche Nachteil: Auch bei Genossenschaften bestehen Wartelisten, teilweise über mehrere Jahre. Wer sich jedoch frühzeitig einschreibt, schafft sich damit eine solide Langzeitoption. Für die Aufnahmegebühr und den Erwerb der Genossenschaftsanteile können unter Umständen zinsgünstige Darlehen der NBank Niedersachsen (Investitions- und Förderbank) in Anspruch genommen werden.
Hannover: Wohnen nach Stadtbezirken
Sozialwohnungen und WBS-gebundener Wohnraum sind in Hannover nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt. Wer auf günstigen Wohnraum angewiesen ist, sollte den Suchradius bewusst erweitern — Hannovers gut ausgebautes S-Bahn- und Straßenbahnnetz macht viele Außenstadtteile trotz größerer Entfernung zur Innenstadt alltagstauglich erreichbar.
Stadtbezirke mit vergleichsweise hohem Sozialwohnungsbestand sind Vahrenheide im Norden, Mühlenberg im Südwesten, Sahlkamp im Nordosten sowie Bemerode im Südosten. In diesen Lagen ist die Suchdauer für WBS-Inhaber erfahrungsgemäß kürzer. Die beliebten innenstadtnahen Bezirke Mitte, Südstadt, List und Linden-Nord weisen hingegen sehr geringen oder gar keinen nennenswerten Bestand an belegungsgebundenem Wohnraum auf — hier liegt das Preisniveau auch im freien Segment deutlich höher.
| Stadtbezirk | Sozialwohnungsbestand | Angebotsmiete (Richtwert) |
|---|---|---|
| Vahrenheide | Hoch | 8–10 €/m² |
| Linden-Mitte | Niedrig | 12–15 €/m² |
| Mühlenberg | Hoch | 8–10 €/m² |
| Mitte | Sehr niedrig | 14–17 €/m² |
Für eine gründliche Wohnungsbesichtigung — gerade in Stadtteilen, die man noch nicht gut kennt — gibt es praktische Checklisten und Hinweise im Ratgeber Wohnungsbesichtigung: So vermeiden Sie böse Überraschungen. Wer bereits eine Wohnung angemietet hat und Fragen zum Mietrecht hat, findet Antworten im Beitrag Mietrecht kompakt.
Häufige Fragen: WBS und Wohnen in Hannover
- Der Wohnberechtigungsschein wird in Hannover beim Fachbereich Wohnen der Landeshauptstadt Hannover beantragt. Das Büro befindet sich im Stadthaus Hannover. Formulare und Informationen sind auf der Website der Stadt Hannover (hannover.de) abrufbar. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder online möglich.
- Die Hanova Hannover GmbH (früher: Hannoversche Wohnungsgesellschaft) ist das größte kommunale Wohnungsunternehmen mit rund 13.000 Wohneinheiten. Bewerbungen erfolgen über das Hanova-Wohnungsportal. Für belegungsgebundene Wohnungen ist ein gültiger WBS erforderlich. Wer besondere Dringlichkeit hat (Wohnungslosigkeit, Räumungsklage), wird bevorzugt berücksichtigt.
- Niedersachsen wendet die Bundesgrenzen nach §9 WoFG an: 16.800 Euro Jahreseinkommen für eine Person, 25.200 Euro für zwei Personen, plus 5.460 Euro je weiterer Person. Bestimmte Personengruppen erhalten Freibeträge (Schwerbehinderte, Alleinerziehende). Das anrechenbare Einkommen wird nach den WoFG-Regeln bereinigt — nicht der Bruttolohn, sondern das gereinigte Nettoeinkommen ist entscheidend.
- Sozialwohnungen und WBS-gebundene Wohnungen sind in Hannover ungleich verteilt. Größere Bestände finden sich in Stadttteilen wie Vahrenheide, Mühlenberg, Sahlkamp und Bemerode. In den beliebten innenstadtnahen Lagen (Linden, Südstadt, List) ist das Angebot an WBS-Wohnungen sehr begrenzt. Wer auf günstigen Wohnraum angewiesen ist, sollte auch die Randbezirke einbeziehen.
- Das Jobcenter Region Hannover legt die Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten (KdU) nach §22 SGB II auf Basis eines regelmäßig aktualisierten schlüssigen Konzepts fest. Die Grenzen variieren nach Haushaltsgröße und werden für Hannover und das Umland unterschiedlich berechnet. Bei geplantem Umzug ist eine vorherige Zustimmung des Jobcenters einzuholen.