Behördenfinder

Grundsätzlich ist bei Bezug von Hartz 4 das Jobcenter in dem Wohnort des Bedürftigen bzw. der Bedarfsgemeinschaft zuständig. Das Jobcenter (früher: ARGE) ist keine Behörde im eigentlichen Sinn, wie beispielsweise die Agentur für Arbeit sondern eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit der kommunalen Trägern, Kreisen und Städten.

Häufige Fragen zum Jobcenter

Welches Jobcenter ist für mich zuständig?

Grundsätzlich ist das ortsansässige Jobcenter in dem Wohnort des Bedürftigen bzw. der Bedarfsgemeinschaft zuständig für die Bearbeitung von Anträge und Widersprüchen ist. Vereinzelt kann diese Regelung abweichen, wenn es sich bei dem Leistungsempfänger um Personen unter 25 Jahren (Jugendberufsagentur) oder Flüchtlingen (Integration-Point) handelt. Unter Umständen kann es auch sein, dass spezielle Expertenteams für Reha-Patienten oder Langzeitarbeitslose im jeweiligen Jobcenter zuständig sind.
Zuständigkeit: Mit dem Behördenfinder den zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter finden.

Wie erreiche ich das Jobcenter?

Mit dem Behördenfinder für das Jobcenter, findest du schnell die Anschrift und Öffnungszeiten sowie alle Kontaktdaten von dem zuständigen Jobcenter in deiner Stadt, oder Gemeinde.
Jetzt Adresse & Kontaktdaten vom zuständigen Jobcenter finden

Wo kann mich beim Jobcenter beschweren?

Widersprüche oder Beschwerden können direkt an die Dienstaufsichtsbehörde vom Jobcenter gestellt werden. Nach § 13 SGB X haben Arbeitslose das Recht, sich durch einen Anwalt für Sozialrecht kostenlos beraten zu lassen. Mit dem Behördenfinder können sie unverbindlich und kostenlos einen Partneranwalt für Sozialrecht finden und Hilfe beim Ärger mit dem Sachbearbeiter oder bei Widerspruchsverfahren erhalten.
Jetzt Ansprechpartner finden und unverbindliche Erstberatung bei Ärger mit dem Jobcenter finden.

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