Behördenfinder
Grundsätzlich ist bei Bezug von Hartz 4 das Jobcenter in dem Wohnort des Bedürftigen bzw. der Bedarfsgemeinschaft zuständig. Das Jobcenter (früher: ARGE) ist keine Behörde im eigentlichen Sinn, wie beispielsweise die Agentur für Arbeit sondern eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit der kommunalen Trägern, Kreisen und Städten.
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