Antrag: Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Ein selbstbestimmte Familienplanung ist ein grundsätzliches Menschenrecht. Doch gerade für Hartz 4 Empfänger sind die Kosten für Verhütungsmittel immer noch eine finanzielle Belastung, welches oftmals vom Jobcenter ignoriert wird. Das Jobcenter argumentiert, dass die Gesundheitspflege bereits über den viel zu niedrigen Hartz 4 Regelsatz abgedeckt sei.
Aber kein Grund für Hilfsbedürftige den Kopf in den Sand zu stecken. Die Denkweise vom Jobcenter ändert sich gerade. Einige große Städte wie z.B. München, Karlsruhe, Mannheim und auch Berlin übernehmen auf Antrag teilweise die Kosten für Verhütungsmittel.
Mit unserem Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel kannst du beim Jobcenter deinen Anspruch auf eine kostenlose Pille prüfen lassen.
Gut zu wissen: Bundesweit werden die Kosten für Verhütungsmittel nicht übernommen. Aber immer mehr Jobcenter ziehen nach und übernehmen die Kosten für die Pille und andere Verhütungsmittel von Hartz 4 Empfängern auf freiwilliger Basis.
Deinen Antrag auf Kostenübernahme von Verhütungsmittel kannst du entweder persönlich abgeben oder per Post einsenden. Dafür kannst du sowohl die Word-Vorlage im Datei-Format DOC öffnen und am Computer ausfüllen oder die PDF-Datei im Acrobat Reader herunterladen und ausdrucken.
Verhütungsmittel vom Jobcenter
Verhütungsmittel beantragen: Das steht dir mit Hartz 4 zu.
Der Hartz 4 Regelsatz sieht eine Pauschale von mehr als 15 Euro im Monat für die Gesundheitspflege vor. Rechnet man aber die Kosten für Kondome und die Pille auf den Monat fallen sehr schnell Kosten von über 25 Euro im Monat an.
Die Folgen sind teilweise gravierend. Ungewollte Schwangerschaften sind vor allem bei einkommensschwachen Haushalten mit Hartz 4 leider keine Seltenheit. Damit Frauen in Zukunft in Sachen Verhütungsmittel nicht allein gelassen werden, übernehmen immer mehr Jobcenter in Deutschland die Kosten für die dringend notwendigen Verhütungsmittel auf Kulanz. Eine bundesweite Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmittel gibt es nicht. Die Prüfung erfolgt individuell und unterschiedlich von Stadt zu Stadt.
Wir empfehlen, dass du einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellst. Ganz unter dem Motto: Mehr als eine Ablehnung riskierst du nicht und falls sich an der Gesetzeslage in deiner Stadt sich etwas ändert, dann liegt der Antrag für die sofortige Bearbeitung bereits deinem Jobcenter vor.
Voraussetzungen: Kostenübernahme für Verhütungsmittel vom Jobcenter
Der Antrag für die Kostenübernahme von Verhütungsmittel muss von dir beim Jobcenter aktiv gestellt werden. Selbst bei einem klaren Anspruch auf die Erstattung von kostenpflichtigen Verhütungsmaßnahmen muss das Jobcenter dich nicht über deinen Anspruch auf diese Leistung informieren.
Unter folgenden Voraussetzungen hast du einen Anspruch auf eine Erstausstattung in der Schwangerschaft:
- Du bekommst Hartz 4.
- Du bist bist volljährig.
Für die folgenden Verhütungsmittel kannst du einen Antrag beim Jobcenter stellen:
- Kondom
- Babypille
- Dreimonatsspritze
Muster & Vorlage
[Empfänger: Name + Adresse]
[Ort, Datum]
[Absender: Name + Adresse]
[Nummer der Bedarfsgemeinschaft, BG-Nummer]
Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich Beihilfe zur präventiven Schwangerschaftsvorbeugung mit einem Verhütungsmittel. Ich bewohne derzeit die Wohnung [Straße, PLZ, Ort einfügen]. Leider kann ich die Kosten für die Verhütung nicht aus dem monatlichen Arbeitslosengeld zahlen. Damit es nicht zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt, beantrage ich hiermit die Kostenerstattung für eines der folgenden Verhütungsmittel.
- Antibabypille
- Dreimonatsspritze
- Kondome
Bitte beachten Sie meine Notlage und die Notwendigkeit einer schnellen Bearbeitung.
Anhang: [Falls ein Attest von einem Arzt vorliegt] Bitte beachten Sie die ärztliche Anordnung, welche ich diesem Antrag in Kopie angefügt habe.
Mit freundlichen Grüßen
[Name + Unterschrift]
[Bankdaten einfügen, IBAN + BIC]
Lesenswertes
Antrag auf Erstausstattung: Schwangerschaft
Antrag auf Mehrbedarf in der Schwangerschaft
Häufig gestellte Fragen zum Mehrbedarf in der Schwangerschaft vom Jobcenter:
Den Antrag auf Verhütungsmittel mit Hartz 4 kannst du bei dem zuständigen Jobcenter prüfen lassen. Dafür genügt es, wenn du einen formlosen Antrag beim Jobcenter einreichst. Eine bundesweite Regelung für die Kostenübernahme für die notwendigen Verhütungsmittel gibt es leider nicht. Eine Einzelprüfung von Stadt zu Stadt ist leider immer noch notwendig.
Schnell & einfach: Antrag auf Kostenübernahme von Verhütungsmittel für das Jobcenter
Ja und nein. Deutschlandweit gibt es keine einheitliche Regel zur Kostenübernahme von Verhütungsmittel. Einige Städte bezahlen Vergütungsmittel für volljährige Leistungsempfänger auf Kulanz. Es lohnt sich in jedem Fall einen Antrag zu stellen und die Situation in der Stadt zu prüfen.
Antrag auf Verhütungsmittel: Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen.
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Bild von GabiSanda auf Pixabay