Antrag: Erstausstattung für ein Baby vom Jobcenter bezahlt bekommen

Die Baby-Erstausstattung vom Jobcenter soll Mütter und Väter, die auf die Grundsicherung mit Hartz 4 angewiesen sind, entlasten und dem Kind eine gute Fürsorge ermöglichen. Bei deinem Antrag auf die Erstausstattung solltest du alle notwendigen Gegenstände auflisten. Die Leistung vom Jobcenter wird nämlich nur für beantragte und genehmigte Gegenstände bewilligt. Ein pauschaler Geldbetrag vom Jobcenter für das Baby wird in der Regel nicht gewährt.

Gut zu wissen: Als Hartz 4 Empfänger hast du in der Schwangerschaft einen Anspruch auf eine Erstausstattung für das Baby. Einen Antrag auf Erstausstattung solltest du rechtzeitig beim Jobcenter einreichen. Es empfiehlt sich nach dem dritten Schwangerschaftsmonat den Antrag beim Jobcenter zu stellen.

Deinen Antrag auf Erstausstattung mit Möbeln & Babykleidung vom Jobcenter kannst du entweder persönlich abgeben oder per Post einsenden. Dafür kannst du sowohl die Word-Vorlage im Datei-Format DOC öffnen und am Computer ausfüllen oder die PDF-Datei im Acrobat Reader herunterladen und ausdrucken.

Erstausstattung: Baby

Die Baby Erstausstattung muss beim Jobcenter beantragt werden. Dafür kannst du das kostenlose Musterschreiben als PDF oder DOC herunterladen

Kostenübernahme für die Erstausstattung eines Babys beim Jobcenter beantragen

Die Erstattung der Baby-Erstausstattung vom Jobcenter ist genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass du einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme der benötigten Gegenstände für das Baby beim Jobcenter einreichen musst. In der Regel umfasst die Erstausstattung Möbel & Kleidung für das neugeborene Kind. Das Jobcenter genehmigt die Erstausstattung für das Baby grundsätzlich bedarfsbezogen.

Das bedeutet: Das Jobcenter zahlt keine Pauschale für die Erstausstattung. Geld- und Sachleistungen werden nur auf konkrete im Antrag genannte Gegenstände vom Jobcenter gezahlt. Deswegen empfehlen wir, dass du deinem Antrag eine möglichst komplette Liste der fehlenden Gegenstände für das Baby anfügst.

Voraussetzungen: Kostenübernahme für die Erstausstattung eines Babys vom Jobcenter

Der Antrag für die Erstausstattung von deinem Baby muss von dir beim Jobcenter aktiv gestellt werden. Selbst bei einem klaren Anspruch auf weitere Babykleider und neue Möbel muss das Jobcenter dich nicht über deinen Anspruch auf diese Leistung informieren.

Unter folgenden Voraussetzungen hast du einen Anspruch auf eine Baby-Erstausstattung in der Schwangerschaft:

  • Du bekommst Hartz 4.
  • Du bist schwanger oder kurz nach der Geburt.
  • Du bekommst dein erstes Baby.

Eine komplette Erstausstattung für den Familiennachwuchs wird nur bei dem ersten Kind gezahlt. Bei einem zweiten oder dritten Baby kann der Antrag auf nur zum Teil gewährt oder auch abgelehnt werden. Der Grund ist, dass das Jobcenter davon ausgeht, das Teile der Erstausstattung vom ersten Baby auch für die folgenden Babys verwendet werden kann.

Unser Tipp: Liegen bereits einige Jahre zwischen deiner jetzigen Schwangerschaft und früheren Kindern, kann es möglich sein, dass das Jobcenter auf die komplette Erstausstattung für das Baby erneut bewilligt. Ebenso solltest du bei weiteren Babys dem Jobcenter in deinem Antrag erklären, dass Teile der Baby-Erstausstattung bereits beschädigt oder verschlissen sind. Auch dann ist eine erneute Bewilligung möglich.

Unter folgenden Voraussetzungen kannst du auch beim 2. Baby eine Erstausstattung vom Jobcenter bezahlt bekommen:

  • Zwischen deinen Babys sind einige Jahre vergangen.
  • Die Erstausstattung ist stark beschädigt oder verschlissen.
  • Deine Wohnungseinrichtung ist wegen eines Unglücks, z.B. bei einem Brand oder Wasserschaden zerstört worden. Der Schaden wurde auch nicht von einer Versicherung reguliert.

Diese Babysachen werden vom Jobcenter bezahlt

Im Rahmen der Erstausstattung für Babys werden bedarfsbezogen für einige Artikel die Kosten vom Jobcenter übernommen. Die Erstattung erfolgt sowohl auf Rechnung oder als Pauschale.

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Muster & Vorlage

[Empfänger: Name + Adresse]

[Ort, Datum]

[Absender: Name + Adresse]

[Nummer der Bedarfsgemeinschaft, BG-Nummer]

Antrag auf Erstausstattung für ein Baby

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich Beihilfe wegen einer Erstausstattung für ein Baby, gemäß § 24 SGB II. Ich bewohne derzeit die Wohnung [Straße, PLZ, Ort einfügen]. Leider kann ich den Betrag für die Erstausstattung der Schwangerschaft nicht aus meinem Vermögen oder aus anderen Rücklagen selber aufbringen.

Neben mir werden die folgenden Personen im Haushalt leben:

  1. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  2. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  3. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  4. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]

Ich beantrage eine komplette Erstausstattung für mein Baby.

Ich beantrage einzelne Gegenstände entsprechend meiner angefügten Liste.

Außerdem beantrage ich mit diesem Schreiben einen Mehrbedarf für die Kosten in der Schwangerschaft. Bitte rechnen Sie die fälligen Kosten als Mehrbedarf auf meinen Hartz-4-Regelsatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte beachten Sie meine Notlage und die Notwendigkeit einer schnellen Bearbeitung.

Zur Begründung meines Antrages:

  • Es handelt sich um mein erstes Baby und wir haben noch keine
  • Erstausstattung vom Jobcenter erhalten.
  • Zwischen unseren Kindern liegen mehrere Jahre und die damalige
  • Erstausstattung ist nicht mehr komplett bzw. beschädigt und verschlissen.
  • Verlust der Erstausstattung durch Elementarschäden (z. B. Wasser, Feuer). Der Schaden wurde nicht von einer Versicherung bezahlt.

Anhang: Liste meiner benötigten Einrichtungsgegenstände für die Baby-Erstausstattung mit der Bitte um Genehmigung und Erstattung. Die folgenden Artikel habe ich selber nicht im Haushalt und erbitte die Genehmigung und Kostenübernahme.

  • Babybett
  • Bettwäsche für das Baby
  • Schlafsack
  • Matratze
  • Laufstall
  • Kinderwagen
  • Hochstuhl
  • Babybadewanne
  • Wickeltisch
  • Kleidung für das Baby
    • Strampler
    • Socken
    • Oberteile
    • Hosen
    • Jacken
    • Mützen
    • Schuhe
  • Flasche, Nuckel
  • Pflegeartikel (Windeln etc.)
  • Schnuller, Baby-Fläschchen sowie Flaschenzubehör
  • Pflegeartikel, wie zum Beispiel Windeln, Wundcreme, Fieberthermometer, Nagel-Set
  • Babyzubehör allgemein
  • Umstandskleidung
    • Schwangerschaftshosen
    • Jacke
    • Tragetasche
    • Wäsche
    • Still-BHs
    • Socken
    • Oberteile
  • Sonstiges:

Mit freundlichen Grüßen

[Name + Unterschrift]

[Bankdaten einfügen, IBAN + BIC]

Lesenswertes

Häufig gestellte Fragen zur Erstausstattung eines Babys vom Jobcenter:

Wo den Antrag auf Erstausstattung für ein Baby stellen?

Die Erstausstattung für ein ungeborenes Baby musst du bei dem zuständigen Jobcenter beantragen. Das kannst du persönlich im Beratungsgespräch machen oder ein Antragsformular online ausfüllen. Den formlosen Antrag kannst du dann unterschreiben und per Antrag als Post zu deinem Sachbearbeiter im Jobcenter versenden.
Schnell & einfach: Antrag auf Erstausstattung für ein Baby beim Jobcenter stellen.

Was beinhaltet die Erstausstattung eines Babys vom Jobcenter?

Das Jobcenter bezahlt die Erstausstattung für ein Baby. Zu der Erstausstattung gehören Möbel, Kleidung, Hygiene-Artikel und Umstandskleidung für die Schwangerschaft.
Antrag auf Erstausstattung für ein Baby: Ausfüllen und beim Jobcenter einreichen.

Jobcenter-Antrag: Erstausstattung für ein 2. Baby?

Du kannst auch für ein zweites Baby die Erstausstattung beantragen. Das Jobcenter ersetzt beschädigte und verschlissene Möbel sowie Kleidungsstücke. Eine Erstausstattung für ein weiteres Baby ist auch dann möglich, wenn zwischen den Schwangerschaften bereits einige Jahre liegen.
Antrag auf Erstausstattung für ein zweites Baby: Ausfüllen und beim Jobcenter einreichen.

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Bild von RitaE auf Pixabay