Antrag: Kostenübernahme für die Erstausstattung einer Küche

Bei einem Wohnungswechsel stellen sich viele Menschen mit Hartz leidige Frage „Bezahlt das Jobcenter die Erstausstattung meiner Küche?“. Möbel sind teuer und nur die wenigsten Hartz 4 Empfänger können auf Erspartes zurückgreifen, um die notwendigen Einrichtungsgegenstände für die Küche selber zu kaufen.

Gut zu wissen: Mit Hartz 4 hast du einen Anspruch auf Erstausstattung der Küche. Ein formloser Antrag kannst du bei deinem Jobcenter abgeben. Die Erstausstattung beinhaltet sowohl Küchenmöbel als auch Besteck, Tassen, Gläser und weitere notwendigen Kochutensilien.

Deinen Antrag auf die Übernahme der Kosten notwendige Küchengegenstände vom Jobcenter kannst du entweder persönlich abgeben oder per Post einsenden. Dafür kannst du sowohl die Word-Vorlage im Datei-Format DOC öffnen und am Computer ausfüllen oder die PDF-Datei im Acrobat Reader herunterladen und ausdrucken.

Erstausstattung: Küche

Formlosen Antrag auf Erstausstattung (Küche) beim Jobcenter einreichen und Geld bekommen

Kostenübernahme für die Erstausstattung der Küche beim Jobcenter beantragen

Die Erstattung der Erstausstattung der Küche ist genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass du einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme der notwendigen Küchengegenstände vom Jobcenter einreichen musst. Die Genehmigung für die Erstausstattung der Küche wird grundsätzlich bedarfsbezogen erbracht. Konkret heißt das, dass die Erstausstattung für deine neue Hartz 4 Wohnung, sich an deinem jetzigen Besitz orientiert. Wir empfehlen dir eine Aufstellung von fehlenden Küchengegenständen dem Antrag auf Erstausstattung beizufügen. Denn es werden nur tatsächliche Bedarfe vom Jobcenter bezahlt.

Jobcenter

Eine fixe Pauschale für die Küche beim Erstbezug einer Hartz 4 Wohnung gibt es also nicht. Die Zahlung die Erstausstattung kann sowohl als Sachleistung als auch Geldleistung vom Jobcenter erbracht werden.

Voraussetzungen: Kostenübernahme für die Erstausstattung der Küche

Der Antrag für die Erstausstattung deiner Küche muss von dir beim Jobcenter aktiv gestellt werden. Selbst bei einem klaren Anspruch auf weitere Küchengegenstände muss das Jobcenter dich nicht über deinen Anspruch auf diese Leistung informieren.

Unter folgenden Voraussetzungen hast du einen Anspruch auf eine Erstausstattung deiner Küche:

  • Du bekommst Hartz 4.
  • Du bist mindestens 25 Jahre alt.
  • Du ziehst in deine erste eigene Wohnung.

Unter folgenden Sondersituation kannst du auch eine Kücheneinrichtung vom Jobcenter bezahlt bekommen:

  • Erste Wohnung nach der Trennung von deinem Partner oder Partnerin, dem die bisher gemeinsam genutzten Möbel gehören.
  • Du wohnst bisher zur Untermiete und möchtest nun eine eigene Wohnung mit angemessener Größe beziehen.
  • Du warst in einer öffentlichen Einrichtung untergebracht oder wurdest aus der Haft entlassen.
  • Deine Wohnungseinrichtung ist wegen eines Unglücks, z.B. bei einem Brand zerstört worden. Der Schaden wurde auch nicht von einer Versicherung reguliert.

Diese Küchengegenstände werden vom Jobcenter bezahlt

Im Rahmen der Erstausstattung der Wohnung werden bedarfsbezogen für einige Artikel die Kosten für die Küche vom Jobcenter übernommen. Die Erstattung erfolgt sowohl nach Vorlage der Rechnung oder als Pauschale.

Wir haben für dich die besten Angebote für die Küchenausstattung bei Amazon* gefunden:

Trinkgläser

Besteck-Set

Tassen

Koch-Töpfe

Pfanne

Schneidebrett

Mikrowelle

Wasserkocher

Muster & Vorlage

[Empfänger: Name + Adresse]

[Ort, Datum]

[Absender: Name + Adresse]

[Nummer der Bedarfsgemeinschaft, BG-Nummer]

Antrag auf Erstausstattung für die Küche in der Wohnung: [Straße, PLZ Ort einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich Beihilfe wegen einer Erstausstattung der Küche, gemäß § 24 SGB II. Ich bewohne derzeit die Wohnung [Straße, PLZ, Ort einfügen]. Leider kann ich den Betrag nicht aus meinem Vermögen oder aus anderen Rücklagen selber aufbringen.

Neben mir werden die folgenden Personen im Haushalt leben:

  1. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  2. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  3. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]
  4. Person: [Name, Vorname, Geburtsdamen einfügen]

Ich beantrage eine komplette Erstausstattung der Küche.

Ich beantrage einzelne Gegenstände entsprechend meiner angefügten Liste.

Zur Begründung meines Antrages:

  • Erstmalige Begründung eines eigenen Hausstandes
  • Trennung einer Bedarfsgemeinschaft / Auflösung eines gemeinsamen Haushalts und anschließende Fortführung von zwei getrennten Haushalten
  • Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haftzeit oder der Unterbringung in einer Einrichtung (z. B. Frauenhaus, Obdachlosenheim)
  • Verlust der Wohnungsausstattung durch Elementarschäden (z. B. Wasser, Feuer). Der Schaden wurde nicht von einer Versicherung bezahlt.
  • Sonstige Gründe:

Bitte beachten Sie meine Notlage und die Notwendigkeit einer schnellen Bearbeitung.

  • Erstmalige Begründung eines eigenen Hausstandes
  • Trennung einer Bedarfsgemeinschaft / Auflösung eines gemeinsamen Haushalts und anschließende Fortführung von zwei getrennten Haushalten
  • Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haftzeit oder der Unterbringung in einer Einrichtung (z. B. Frauenhaus, Obdachlosenheim)
  • Verlust der Wohnungsausstattung durch Elementarschäden (z. B. Wasser, Feuer). Der Schaden wurde nicht von einer Versicherung bezahlt.
  • Sonstige Gründe:

Anhang: Liste meiner benötigten Einrichtungsgegenstände der Küche mit der Bitte um Genehmigung und Erstattung. Die folgenden Artikel habe ich selber nicht in der Küche und erbitte die Genehmigung und Kostenübernahme.

  • Scheibengardinen
  • Küchentisch
  • Küchenstuhl
  • Spüle mit Unterschrank
  • Oberschrank
  • Unterschrank
  • Hochschrank
  • Besteck (Messer, Gabel, Löffel, Brotmesser
  • Gläser
  • Tassen
  • Kochtöpfe
  • Küchengeräte
  • Sonstiges:

Mit freundlichen Grüßen

[Name + Unterschrift]

[Bankdaten einfügen, IBAN + BIC]

Lesenswertes

Häufig gestellte Fragen zur Erstausstattung einer Küche vom Jobcenter:

Wo den Antrag auf Erstausstattung der Küche stellen?

Die Erstausstattung für die Küche musst du bei dem zuständigen Jobcenter beantragen. Das kannst du persönlich im Beratungsgespräch machen oder ein Antragsformular online ausfüllen. Den formlosen Antrag kannst du dann unterschreiben und per Antrag als Post zu deinem Sachbearbeiter im Jobcenter versenden.
Schnell & einfach: Antrag auf Erstausstattung einer Küche beim Jobcenter stellen.

Was beinhaltet die Erstausstattung einer Küche vom Jobcenter?

Zu der Erstausstattung einer Hartz 4 Wohnung bezahlt das Jobcenter auch Küchengeräte wie Kühlschrank, Herd (bzw. Kochplatte), Töpfe und Pfannen, Geschirr und Besteck.
Antrag auf Erstausstattung der Küche: Ausfüllen und beim Jobcenter einreichen.

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Bild von congerdesign auf Pixabay