Kontakt & Anschrift
Kontakt und Anschrift von der Zweigniederlassung Flüchtlinge und Migranten vom Jobcenter Städteregion Aachen. Die Geschäftsstelle ist sowohl persönlich während der Öffnungszeiten, telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Eine persönliche Vorsprache für Anträge und Formulare ist in der Regel nicht notwendig. Du kannst Anträge und Formulare zeitsparend per E-Mail versenden. Der digitale Kommunikationsweg über E-Mail ist rechtlich nicht zu beanstanden, da das Amt diesen Kommunikationsweg ermöglicht hat.
Das Jobcenter in Städteregion Aachen oder die Zweigstelle Flüchtlinge und Migranten vermitteln Wohnungen nicht direkt an Leistungsempfänger. Das ist ärgerlich, da die Mietkosten in Aachen und Umgebung deutlich gestiegen sind. Angemessene Wohnungen, die über eine gute Ausstattung verfügen sind häufig Mangelware.
Erhöhe deine Chancen auf eine Zusage von dem Vermieter mit vollständigen Unterlagen. Die SCHUFA-Selbstauskunft dient vielen Vermietern als Bonitätsnachweis und wird in der Regel auch von Hartz-4-Empfängern gefordert. Die Beantragung einer Selbstauskunft kann unkompliziert online erfolgen. Wohnungssuchende sollten bereits vor der ersten Wohnungsbesichtigung sich rechtzeitig um eine SCHUFA-Auskunft bemühen.
Jetzt SCHUFA-Auskunft online beantragen.
Vollständige Bewerbungsunterlagen
Diese Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbungsmappe und sollten bereits zum ersten Besichtigungstermin mitgebracht werden:
Jobs für das Jobcenter Aachen (Flüchtlinge und Migranten): Stellenangebote für Erwerbslose. Bewirb dich noch heute auf eine Stellenanzeige und vermeide Sanktionen. Klicke für deine Online-Bewerbung einfach beim Jobangebot auf „Sofort bewerben“ und übersende deine Unterlagen sofort an Arbeitgeber. Du erhältst sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese genügt in der Regel als Nachweis für deinen Sachbearbeiter.
Ärger mit dem Jobcenter
Du hast Ärger mit dem Sachbearbeiter und suchst nach Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter Aachen (Flüchtlinge und Migranten)? Falls du dich gegen einen falschen oder ungerechten Bescheid wehren möchtest, dann kannst du eine unabhängige und kostenlose Erstberatung anfordern.
Die Erstberatung ist anonym, kostenlos und unabhängig vom Jobcenter Aachen (Flüchtlinge und Migranten). Es entstehen dir keine Kosten und du musst keine Angst haben, dass deine Anfrage an das Jobcenter oder an den Sachbearbeiter weitergeleitet wird.
Gegen einen Bescheid oder Sanktion kannst du innerhalb eines Monats einen Widerspruch gegen die Geschäftsstelle Flüchtlinge und Migranten einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich formuliert werden. Anschließend kann eine Klage eingereicht werden. Ein Anwalt für Sozialrecht kann im Rahmen der Erstberatung kostenlos Auskunft geben.
Anwaltliche Beratung ist bei folgenden Widerspruchsverfahren sinnvoll:
Widerspruch gegen einen Bewilligungsbescheid
Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid
Widerspruch gegen eine Eingliederungsmaßnahme
Widerspruch gegen eine Maßnahme
Widerspruch gegen eine Kürzung der Miete (KdU)
Widerspruch gegen eine Rückzahlung
Widerspruch gegen Sanktionen
Das Jobcenter betreut Hilfsbedürftige mit Hartz 4. Die Aufgabe der Niederlassung Flüchtlinge und Migranten ist es im Auftrag vom Jobcenter in Städteregion Aachen dir als persönlicher Ansprechpartner vor Ort zur Seite zu stehen. Dazu gehört die Beratung über alle mögliche Service-Leistungen und Kostenübernahmen, die dir zustehen. Darunter fallen sowohl einmalige Kosten als auch fortlaufende Mehrbedarfe.
Nützliche Anträge für das Jobcenter Aachen (Flüchtlinge und Migranten):
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