Als Arbeitsloser auf Wohnungssuche hat man es nicht einfach. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II können aber durchaus ihre Erfolgschancen bei der Suche nach einer passenden Wohnung mit Hartz 4 in Berlin erhöhen. Viele Vermieter legen Wert darauf, dass der neue Mieter ihnen sympathisch ist und gut vorbereitet zur Wohnungsbesichtigung erscheint.
Tipp 1: Vollständige Bewerbungsunterlagen
Diese Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbungsmappe für Wohnungssuchende:
Die SCHUFA-Selbstauskunft dient vielen Vermietern als Bonitätsnachweis und wird auch von Beziehern von Hartz-4-Empfängern gefordert. Die Beantragung einer Selbstauskunft kann unkompliziert online erfolgen. Wohnungssuchende sollten bereits vor der ersten Wohnungsbesichtigung sich rechtzeitig um eine SCHUFA-Auskunft bemühen.
Jetzt SCHUFA-Auskunft online beantragen.
Tipp 2: Wohnberechtigungsschein beantragen
Hartz 4 Empfänger haben die Möglichkeit in eine Sozialwohnung zu ziehen. Die Voraussetzung für eine Sozialwohnung ist der Wohnberechtigungsschein. Sozialwohnungen sind äußerst begehrt, da diese günstig sind und deswegen häufig als Jobcenter Wohnung in Berlin vom Sachbearbeiter akzeptiert werden. Wohnungen aus diesem Förderprogramm werden häufiger modernisiert und verfügen in der Regel über eine bessere Ausstattung als vergleichbare Wohnungen in Berlin.
Mehr über den Wohnberechtigungsschein erfahren.
Tipp 3: Offener Umgang mit der Arbeitslosigkeit
Sei gegenüber dem Vermieter ehrlich. Es ist keine Schande auf Jobsuche zu sein und auf die Hilfe des Jobcenters bei der Wohnungssuche in Berlin angewiesen zu sein. Im Gespräch mit dem Vermieter solltest du eine Perspektive aufzeigen und glaubhaft mitteilen, dass du dich ernsthaft um einen Job bemühst. Außerdem kannst du als Pluspunkt anführen, dass das Jobcenter Berlin die Miete direkt auf das Konto des Vermieters überweisen würde und er deshalb kein Risiko hat. Gut bei Vermietern kommt auch an, wenn man sich bereit erklärt kleine Arbeiten in der Wohngemeinschaft zu übernehmen. Dazu kann gehören, dass man die Mülltonnen regelmäßig an die Straße zur Abholung stellt. Sei kreativ. Dann klappt es auch mit der Wohnung trotz Hartz 4.
Ärger mit dem Jobcenter
Du hast Ärger mit dem Sachbearbeiter und suchst nach Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter? Falls du mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden bist, dann hast du das Recht einen Widerspruch gegen ein Bescheid einzulegen.
Die Erstberatung ist kostenlos und unabhängig vom Jobcenter. Es entstehen dir keine Kosten und du musst keine Angst haben, dass deine Anfrage an das Jobcenter oder den Sachbearbeiter weitergeleitet wird.
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung ein Widerspruch gegen das Jobcenter Berlin eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Anschließend kann eine Klage eingereicht werden. Ein Anwalt für Sozialrecht kann im Rahmen der Erstberatung kostenlos Auskunft geben.
Die häufigsten Widerspruchsverfahren beim Jobcenter Berlin sind:
Widerspruch gegen einen Bewilligungsbescheid
Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid
Widerspruch gegen eine Eingliederungsmaßnahme
Widerspruch gegen eine Maßnahme
Widerspruch gegen eine Kürzung der Miete (KdU)
Widerspruch gegen eine Rückzahlung
Widerspruch gegen Sanktionena
FAQ & Zuständigkeitsliste
Wer hilft bei Problemen mit dem Jobcenter Berlin?Bei Ärger mit dem Jobcenter kann ein Anwalt für Sozialrecht helfen. Für die anwaltliche Hilfe fallen keine Kosten. Dadurch kann man sich kostenlos gegen das Jobcenter wehren und seinen Widerspruch durchsetzen.
Jetzt kostenlose Hilfe anfordern
Wo finde ich Jobcenter Wohnungen in Berlin?Jobcenter Wohnungen in Berlin können auf Immobilienbörsen gefunden werden. Empfänger von Hartz 4 müssen darauf achten, dass die Miete nicht über den angemessenen Kosten für die Unterkunft (KdU) liegt. Wohnungen mit dem Wohnberechtigungsschein (WBS-Wohnungen) sind günstig und werden häufig als angemessene Wohnung vom Jobcenter genehmigt.
Jetzt Jobcenter Wohnung in Berlin finden
Welches Jobcenter in Berlin ist für mich zuständig?Die Zuständigkeiten des Jobcenters in Berlin sind nach Postleitzahlen geregelt. Welches Jobcenter für dich zuständig ist, erfährst du in unserer Zuständigkeitsliste.
Zuständiges Jobcenter in Berlin finden
Was kann man alles beim Jobcenter Berlin beantragen?Bei dem Jobcenter kann man neben dem Arbeitslosengeld 2 (ALG2) auch weitere Mehrbedarfe unter anderem bei Schwangerschaft, als Alleinerziehende oder bei dezentraler Warmwasserzeugung beantragen. Dazu können abweichende Leistungen, wie z.B. Umzugskosten, Erstausstattung einer Wohnung oder Renovierungskosten schriftlich beantragt werden.
Anträge und Formulare für das Jobcenter Berlin
Für welche Stadtteile ist das Jobcenter Berlin zuständig?Das Jobcenter Berlin ist für Berlin zuständig.
Zuständigkeitsliste
Das Jobcenter Berlin ist zuständig für die PLZ-Gebiete 12487, 12489, 13051, 13053, 13055, 12435, 12524, 12437, 12683, 13129, 13127, 13159, 12526, 13509, 12099, 12347, 12349, 12351, 12359, 13125, 12107, 12305, 12353, 12357, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10719, 10787, 10789, 13627, 14050, 14055, 14057, 14059, 13353, 13629, 14169, 14193, 14195, 13057, 13583, 13585, 13589, 13591, 13158, 10827, 12157, 12159, 12161, 12163, 14197, 10315, 10317, 10318, 10319, 12587, 10243, 10245, 10247, 10249, 13465, 14089, 13347, 13355, 13357, 13359, 13409, 14199, 12527, 13587, 13599, 10713, 10555, 10557, 13503, 13505, 13088, 13089, 12619, 12621, 12627, 12629, 13467, 12589, 12557, 13156, 12459, 13059, 10407, 10369, 12559, 12439, 10365, 12623, 12109, 14167, 13581, 12057, 13507, 13595, 13597, 13435, 13403, 12047, 13407, 13349, 13469, 13593, 13437, 12101, 12059, 12355, 13351, 14163, 10785, 10961, 10963, 10965, 10967, 10969, 10997, 10999, 12555, 12247, 12249, 10367, 12307, 12309, 12203, 12205, 12207, 12209, 12279, 12103, 12105, 12277, 12679, 12681, 12685, 12687, 12689, 10115, 10117, 10119, 10178, 10179, 10435, 10551, 10553, 10559, 13439, 12043, 12045, 12049, 12051, 12053, 12055, 14109, 14129, 10439, 13187, 13189, 10405, 10409, 10437, 13405, 10777, 10779, 10781, 10783, 10823, 10825, 10829, 14052, 12165, 12167, 12169, 13086, 14053, 10715, 10717, 14165.
Unter 25 Jährige und nicht EU-Bürger melden sich bitte direkt bei der Hauptniederlassung.
Bei einen geplanten Umzug in ein neues PLZ-Gebiet ist für die Genehmigung des Hartz 4 Umzugs dein aktueller Wohnsitz zuständig. Für die Anträge zur Kostenübernahme der Renovierungskosten und Mietkaution ist das Jobcenter an deinem neuen Wohnort zu kontaktieren.