Das Jobcenter in Berlin oder die Zweigstelle Neukölln vermitteln Wohnungen nicht direkt an Leistungsempfänger. Das ist ärgerlich, da die Mietkosten in Berlin und Umgebung deutlich gestiegen sind. Angemessene Wohnungen, die über eine gute Ausstattung verfügen sind häufig Mangelware.
Erhöhe deine Chancen auf eine Zusage von dem Vermieter mit vollständigen Unterlagen. Die SCHUFA-Selbstauskunft dient vielen Vermietern als Bonitätsnachweis und wird in der Regel auch von Hartz-4-Empfängern gefordert. Die Beantragung einer Selbstauskunft kann unkompliziert online erfolgen. Wohnungssuchende sollten bereits vor der ersten Wohnungsbesichtigung sich rechtzeitig um eine SCHUFA-Auskunft bemühen.
Jetzt SCHUFA-Auskunft online beantragen.
Vollständige Bewerbungsunterlagen
Diese Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbungsmappe und sollten bereits zum ersten Besichtigungstermin mitgebracht werden:
Ärger mit dem Jobcenter
Du hast Ärger mit dem Sachbearbeiter und suchst nach Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter Berlin Neukölln? Falls du dich gegen einen falschen oder ungerechten Bescheid wehren möchtest, dann kannst du eine unabhängige und kostenlose Erstberatung anfordern.
Die Erstberatung ist anonym, kostenlos und unabhängig vom Jobcenter Berlin Neukölln. Es entstehen dir keine Kosten und du musst keine Angst haben, dass deine Anfrage an das Jobcenter oder an den Sachbearbeiter weitergeleitet wird.
Gegen einen Bescheid oder Sanktion kannst du innerhalb eines Monats einen Widerspruch gegen die Geschäftsstelle Neukölln einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich formuliert werden. Anschließend kann eine Klage eingereicht werden. Ein Anwalt für Sozialrecht kann im Rahmen der Erstberatung kostenlos Auskunft geben.
Anwaltliche Beratung ist bei folgenden Widerspruchsverfahren sinnvoll:
Widerspruch gegen einen Bewilligungsbescheid
Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid
Widerspruch gegen eine Eingliederungsmaßnahme
Widerspruch gegen eine Maßnahme
Widerspruch gegen eine Kürzung der Miete (KdU)
Widerspruch gegen eine Rückzahlung
Widerspruch gegen Sanktionen
FAQ & Zuständigkeitsliste
Wer hilft bei Problemen mit dem Jobcenter Berlin Neukölln?Bei Ärger mit dem Jobcenter oder einem Sachbearbeiter kann ein Anwalt für Sozialrecht helfen. Für die anwaltliche Erstberatung fallen keine Kosten für den Leistungsempfänger an. Auf diesem Weg kann man sich kostenlos gegen das Jobcenter wehren und seinen Widerspruch durchsetzen.
Jetzt kostenlose Hilfe anfordern
Welches Jobcenter ist für mich zuständig?Die Geschäftsstelle Neukölln vom Jobcenter Berlin ist nur für einige Personengruppen, abhängig von dem Wohnort und dem Betreuungsstatus, zuständig. Welches Jobcenter für dich zuständig ist, erfährst du in unserer Zuständigkeitsliste.
Zuständigkeitsgebiet vom Jobcenter Berlin Neukölln
Was kann man alles beim Jobcenter Berlin Neukölln beantragen?Bei dem Jobcenter kann man neben dem Arbeitslosengeld 2 (ALG2) auch weitere Mehrbedarfe unter anderem bei Schwangerschaft, als Alleinerziehende oder bei dezentraler Warmwasserzeugung beantragen. Dazu können abweichende Leistungen, wie z.B. Umzugskosten, Erstausstattung einer Wohnung oder Renovierungskosten schriftlich beantragt werden.
Anträge und Formulare für das Jobcenter Berlin Neukölln
Für welche Stadtteile ist das Jobcenter Berlin Neukölln zuständig?Die Zweigstelle Neukölln vom Jobcenter Berlin ist für Berlin zuständig.
Zuständigkeitsliste
Das Jobcenter Berlin Neukölln ist zuständig für die PLZ-Gebiete 10112, 10113, 10150, 10169, 10514, 10599, 10700, 10701, 10756, 10757, 10768, 10840, 10841, 10845, 10846, 10847, 10848, 10850, 10855, 10857, 10858, 10860, 10861, 10862, 10863, 10864, 10865, 10866, 10867, 10868, 10869, 10870, 10872, 10874, 10885, 10886, 10887, 10906, 10907, 10908, 10909, 10911, 10934, 10935, 10941, 10942, 10965, 10967, 11010, 11011, 11012, 11013, 11014, 11015, 11016, 11017, 11018, 11019, 11020, 11030, 11044, 11052, 11053, 11054, 11055, 11056, 11502, 11512, 11514, 11517, 12001, 12002, 12003, 12004, 12005, 12006, 12007, 12037, 12038, 12039, 12040, 12043, 12045, 12047, 12049, 12051, 12053, 12055, 12057, 12059, 12061, 12062, 12063, 12064, 12065, 12066, 12067, 12068, 12069, 12070, 12082, 12083, 12095, 12096, 12097, 12099, 12107, 12251, 12252, 12253, 12254, 12274, 12281, 12282, 12283, 12305, 12311, 12312, 12313, 12314, 12315, 12316, 12345, 12347, 12349, 12351, 12353, 12355, 12357, 12359, 12660, 12678, 12700, 13315, 13316, 13341, 13371, 13372, 13477, 13496, 13497, 13565, 13619, 13621, 13700, 14009, 14135, 14136, 14177, 14180, 14300, 14322, 14328, 14329.
Unter 25 Jährige und nicht EU-Bürger melden sich bitte direkt bei der Hauptniederlassung.
Bei einen geplanten Umzug in ein neues PLZ-Gebiet ist für die Genehmigung des Hartz 4 Umzugs dein aktueller Wohnsitz zuständig. Für die Anträge zur Kostenübernahme der Renovierungskosten und Mietkaution ist das Jobcenter an deinem neuen Wohnort zu kontaktieren.